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Für
3.3 Ökologie [39]

Gegen
3.3 Ökologie

Bewertung
3.3 Ökologie

 

-   Parkambiente durch attraktive Freiraum-gestaltung: 100 m Pufferzone entlang Schwarzbach

-   Naturnahe Aufwertung angrenzender Naturräume: Abstand zu Lippeaue 200 m und 100 ha Ausgleichsflächen

 

-     die vorgeschlagenen Maßnahmen verhindern nicht die völlige Umkrempelung der bestehen Areale während der Erschließungsmaßnahmen und Zerstörung / Zersiedelung der bestehenden Fauna-Flora Lebensgemeinschaften

 

Es erscheint unmöglich, newPark in dieser Größenordnung zu erschließen und aufzubauen, ohne die bestehende Flora und Fauna massiv zu verändern, deswegen

 

Nein zu newPark

-   umweltfreundliche Infrastruktur: innovative Lösungen für Schmutz-, Regenwasserentsorgung und Energie-konzeption

 

-     Herrichtung eines Parkambientes kann nicht die seit zig-Jahren gewachsene FFH-Lebensgemeinschaften ersetzen

-   Zur Überprüfung des Vorhabens newPark wird im Rahmen der Bauleitplanung eine eigenständige FFH- Verträglichkeits-untersuchung durchgeführt.

-     EuGH hat im EmsUrteil 2010 die Notwendigkeit einer FFH Prüfung auch für Altplanungen bestätigt.

 

-     OVG Urteil Münster [44] (1.12.2011): die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte sind mit der Summe aller Emittenten einzuhalten: wer zuletzt Emissionen anmeldet, könnte in die Röhre gucken, da die übrige Industrie die Grenzwerte schon ausgeschöpft haben: newPark liegt an letzter Stelle der Anmeldungen.

 

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