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Gegen |
Bewertung |
- Parkambiente durch attraktive Freiraum-gestaltung: 100 m Pufferzone entlang Schwarzbach - Naturnahe Aufwertung angrenzender Naturräume: Abstand zu Lippeaue 200 m und 100 ha Ausgleichsflächen
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- die vorgeschlagenen Maßnahmen verhindern nicht die völlige Umkrempelung der bestehen Areale während der Erschließungsmaßnahmen und Zerstörung / Zersiedelung der bestehenden Fauna-Flora Lebensgemeinschaften
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Es erscheint unmöglich, newPark in dieser Größenordnung zu erschließen und aufzubauen, ohne die bestehende Flora und Fauna massiv zu verändern, deswegen
Nein zu newPark |
- umweltfreundliche Infrastruktur: innovative Lösungen für Schmutz-, Regenwasserentsorgung und Energie-konzeption
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- Herrichtung eines Parkambientes kann nicht die seit zig-Jahren gewachsene FFH-Lebensgemeinschaften ersetzen |
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- Zur Überprüfung des Vorhabens newPark wird im Rahmen der Bauleitplanung eine eigenständige FFH- Verträglichkeits-untersuchung durchgeführt. |
- EuGH hat im EmsUrteil 2010 die Notwendigkeit einer FFH Prüfung auch für Altplanungen bestätigt.
- OVG Urteil Münster [44] (1.12.2011): die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte sind mit der Summe aller Emittenten einzuhalten: wer zuletzt Emissionen anmeldet, könnte in die Röhre gucken, da die übrige Industrie die Grenzwerte schon ausgeschöpft haben: newPark liegt an letzter Stelle der Anmeldungen.
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- Geschrieben von Redaktion
- Kategorie: Agenda newPark