Datteln IV
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Klage gegen Zielabweichungsverfahren durch Stadt Waltrop abgewiesen
Am Dienstag, den 27. September 2016 um 9 Uhr fand vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen die mündliche Verhandlung zur o.g. Klage statt.
Die Stadt Waltrop beklagte, dass sie durch den neuen LEP (Genehmigung des neuen, schon bebauten Kraftwerkstandortes) in ihrer baulichen Entwicklung nach Westen hin gestört sei und die Umweltbelastung durch das Kraftwerk jetzt direkt nach Waltrop treiben würde.
Das Gericht lehnte die Klage der Stadt Waltrop ab,
- da es der Ansicht war, dass die Gemeinde gar kein Klagerecht besitze
- ein LEP durchaus geändert werde könne, wenn die Grundzüge nicht geändert würden
- die in einem LEP angegebenen Standorte nur Ausweisungen eines Vorranggebietes seien. Tatsächliche Bau-Standorte könnten hiervon durchaus abweichen.
- da das Gericht keine Nachteile für die Stadt Waltrop durch den neuen LEP sah.
Die letzten drei Ablehnungsgründe des Verwaltungsgerichts sind für einen Laien schwer nachzuvollziehen:
Gehört die Verbrennung ausländischer Kohle oder ein aus Gefahrengründen vorgeschlagener, weit entfernt liegender Standort nicht zu den Grundzügen eines LEPs?
Diese Gründe haben für einen unvoreingenommenen Beobachter ein politisch motiviertes „Geschmäckle“
Beim Oberverwaltungsgericht in Münster kann eine Verwaltungsgerichts-Entscheidung angefochten werden. Ob die Stadt Waltrop diesen Weg einschlagen wird erscheint ungewiss und auch aus unserer Sicht wenig ratsam.
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Klage gegen Zielabweichungsverfahren durch Stadt Waltrop
Am Dienstag, den 27. September 2016 um 9 Uhr
findet vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen (Bahnhofsvorplatz 3 45879 Gelsenkirchen) die mündliche Verhandlung zur o.g. Normenkontroll-Klage statt. Unklar ist, ob schon an diesem Termin eine Entscheidung fällt.
Beim Oberverwaltungsgericht in Münster kann eine Verwaltungsgerichts-Entscheidung angefochten werden.
In dieser Klage geht es darum, ob eine nachträgliche Genehmigung des Bauplatzes rechtens war, auf dem E.on das „Datteln IV“ Kraftwerk erstellt hatte.
In dem bei Baubeginn gültigen Landesentwicklungsplan waren noch die Rieselfelder als ein Kraftwerkstandort festgelegt gewesen.
Die Stadt Waltrop sieht sich durch den nachträglich veränderten/genehmigten Kraftwerksstandort in seinen Möglichkeiten beeinträchtigt, sich nach Westen hin mit Bauland auszudehnen.
Da diese Verhandlung öffentlich ist, kann jeder Interessierte an der Verhandlung teilnehmen.
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Energiediskurs - Fortsetzung Teil 2 und 3
Unsere Veröffentlichung zum Teil 1 finden Sie hier.
Teil 2:
Die Diskussionsreihe der Westfälischen Hochschule (Gelsenkirchen, Recklinghausen, Bocholt) „Energiediskurs“ ging am 21.4.2016 mit Teil 2 mit Fachvorträgen weiter.
- Prof. Dr. A. Wichtmann (Tel. 0209 9596-198, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und
- Prof. Dr. W. Oberschelp (Tel. 0209 9596-203, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
referierten in zwei Fachvorträgen über die Entwicklung kleiner Windanlagen und ihre Stromgeneratoren: H-Windrotor zur dezentralen Energie-Erzeugung.
- Dipl. Ing. T. Krause (Tel.: 0209 9596-151, E-mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) sprach über „Elektromobilität in dezentralen Netzen“
Interessenten für diese Fachvorträge werden gebeten, sich mit den Autoren direkt in Verbindung zu setzen.
Hier Informationen zu Energiediskurs, Teil 2
Teil 3:
Der dritte Teil des Energiediskurses fand in der FH Recklinghausen am 19.5.2016 mit drei Vorträgen zum Stand der Energiewende und ihrer Probleme sowie dem Stand der Wasserstofftechnologie statt.
- Energiewende – leichter gesagt als getan!
- Was ändert sich – wie, für wen - durch die Energiewende?
- In welchen Zeiträumen muss bei der Energiewende gedacht werden?
- Was kostet die Energiewende?
- Ab wann kann man mit der Energiewende Geld verdienen, wann amortisieren sich die Investitionen?
- Welche technischen und gesellschaftlichen Herausforderungen sind mit der Energiewende zu bewältigen?
- Warum sind Energiespeicher notwendig?
- Welche Rolle kann die Wasserstofftechnologie bei der Energiewende leisten?
Wer an Antworten auf die o.g. Fragen interessiert ist, möge bitte weiter lesen:
Hier informationen zu Energiediskurs, Teil 3
Ankündigung:
Der 4. und damit letzte Teil des Energiediskurses findet an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen am 23. Juni 2016 statt
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Energiediskurs Teil 1
Teil 1 fand statt in Gelsenkirchen am:
- 29. Januar von 10:30 bis 12:40 Uhr
Vortragende:
Frau Dr. Barbara Hendricks (Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)
„ Die Welt nach der Klimakonferenz in Paris“
und
Herr Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup (Wirtschaftswissenschaften an der Westfälischen Hochschule)
„Auswirkungen der Energiewende – Eine gesamtwirtschaftliche Analyse“
Hier Informationen zu Energiediskurs, Teil 1
Teile 2, 3 und 4 finden statt am_
- 21. April ab 18 Uhr
- 19. Mai ab 18 Uhr
- 23. Juni ab 18 Uhr
Für genauere Informationen klicken Sie auf die Grafik
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Jürgen Haase
Stand 8.12.2015
Ergebnisse des 2. Erörterungstermins zu Datteln IV
21.9. bis 25.9.2015
Zum 2. Mal fand von der Bezirksregierung Münster (BzRegMS) ein Erörterungstermin zum Kraftwerksbau Datteln IV statt, nachdem E.ON im März einen Antrag zur „Errichtung und Betrieb des Steinkohlekraftwerks und Indirekteinleitung von Kraftwerksabwasser“ gestellt hatte.
Wie der Name es schon ausdrückt, es sollte sich um eine Erörterung handeln, d.h. Beschlüsse zu fassen oder Änderungen zu veranlassen, war nicht vorgesehen.
Neben Vertretern der BzRegMS waren Vertreter von E.ON und auch der Stadtverwaltung Dattel anwesend. Daneben waren noch die Vertreter des BUNDs, der IG Meistersiedlung sowie die anwesenden privaten Personen als Einwender sprechberechtigt. Die Zuhörer bestanden mehrheitlich aus jungen Personen, die sich durch ihre Kleidung als E.ON Mitarbeiter (ca. 100) zu erkennen gaben. Man kann davon ausgehen, dass sie dienstverpflichtet wurden, an dieser Erörterung teilzunehmen, da sie schon am 2. Erörterungstag nicht mehr erschienen waren.
Grundlage der Erörterung waren die 62 fristgerechten Einwendungen von privaten Personen und der IG Meistersiedlung. 42 wegen des Poststreiks verspäteten Einwendungen (die noch zugelassen wurden) und die ca. 1600 Seite starke Einwendung des BUND.
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Informationen zum Erörterungstermin Kraftwerk Datteln IV
21. September 2015 um 10 Uhr in der
Stadthalle Datteln, Kolpingstr. 1, 45711 Datteln
Zum Download bitte auf des Bild klicken.