Das EON- Kraftwerk Datteln IV – Eine Übersicht
Stand 07.07.2022 E.W. Belter; J. Haase (ab 2012)
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Einleitung - Worum geht es?
Der Baubeginn des unter der Bezeichnung Datteln IV bekannt gewordenen neuen EON - Kraftwerks am Dortmund-Ems-Kanal war 2007. Nach der ursprünglichen Planung sollte es im April 2011 ans Netz gehen. Wegen mehrerer höchstrichterlicher Urteile ist der Bau inzwischen gestoppt - mit Sondergenehmigung 2016 jedoch wieder weitergeführt worden. Daher sind Fertigstellung und Inbetriebnahme des Kraftwerkes ungewiss.
Datteln IV sollte – nach anfänglichen, inzwischen korrigierten EON-Angaben – nur die drei 1964 erbauten Bahnstromkraftwerksblöcke Datteln I – III mit einer elektrischen Gesamtleistung von 303 MW ersetzen. Der Standort ist die den alten Blöcken gegenüberliegende Seite des Dortmund– Ems– Kanals.
Das Kraftwerk besteht aus einem Block (Monoblock) und hat eine Feuerungswärmeleistung von 2.400 MW (inklusive Hilfsaggregate 2600 MW) sowie eine elektrische Nettoleistung von 1.055 MW. Damit ist es das größte Monoblock-Kraftwerk Europas. Der elektrische Netto-Wirkungsgrad soll 45,5 % betragen, zudem kann das Kraftwerk bis zu 380 MW Fernwärme liefern. Mit maximaler Fernwärmeauskoppelung soll der Netto-Wirkungsgrad 49,2 % betragen. Wie stark dieser Wirkungsgrad durch inzwischen notwendige technische Änderungen (wzB. die geänderte Rauchgas-Entstickung mit wässriger Ammoniaklösung statt reinem Ammoniak) gesunken ist, ist nicht kommuniziert worden.
Der stündliche Brennstoffbedarf wird von EON mit 336 Tonnen Kohle angegeben, das sind 8064 Tonnen pro Tag und ca. 2,5 Millionen Tonnen im Jahr (bei 300 Betriebstagen)! Bei der Abgasreinigung fallen 16 Tonnen Gips, 60 Tonnen Flugstaub und 3 Tonnen Grobstaub pro Stunde (!) an. Dazu kommen noch gasförmige Schadstoffe wie HCl (Salzsäure), HF (Fluorwasserstoff), NOx (Stickoxide), SO2 (Schwefeldioxid) und andere.
Geplant war auch die Verbrennung von jährlich 700 000 Tonnen Industrieabfall, der früher in der Nordsee als Dünnsäure verklappt wurde und eigentlich als Sondermüll behandelt werden müsste. Dieser Abfall - jetzt unter dem Phantasienamen „Kronocarb“ - enthält Unmengen von lungengängigen Nanopartikeln von TiO2 (Titandioxid), das als besonders gesundheitsschädigend beschrieben wird. Auf diesbezügliche Nachfragen besorgter Bürger bei der öffentlichen Anhörung hat EON versprochen kein „Kronocarb“ einzusetzen. Bei dieser Veranstaltung wurde auch bekannt, dass EON bereits seit längerer Zeit Kronocarb in den Blöcken I – III verbrennt, ohne die Bevölkerung darüber zu unterrichten. Das hat die Glaubwürdigkeit der Versprechen von EON nicht gerade gefördert.
Der Kühlturm, der gleichzeitig mit der Abwärme auch die Rauchgase des Kraftwerks ableiten soll, ist mit einer Höhe von 178 m einer der höchsten Naturzugkühltürme Europas. Der jährliche CO2 - Ausstoß wird mit 6,2 Mio. t angegeben. Pro Stunde braucht die Anlage 93.000 Kubikmeter Wasser aus Lippe oder Kanal. Da ein separater Schornstein eingespart wird, werden die Verbrennungsabgase gemeinsam mit der überschüssigen Wärme über den Kühlturm entsorgt, was zur Bildung von Aerosolen führt, deren Auswirkungen auf die Gesundheit bisher nicht bekannt sind.
Argumente FÜR das Kraftwerk
Eine Altanlage wird ersetzt und dadurch modernisiert.
Der Neubau mit einem Wirkungsgrad von über 45% ist im Verhältnis zu den etwa 37% der Altkraftwerke um mehr als 20 Prozent effektiver, wodurch der CO2 - Ausstoß deutlich gemindert und dadurch die Umweltbilanz der Region deutlich verbessert würde.
Das Kraftwerk ist ein Beitrag zur Versorgungssicherheit. Kohlekraftwerke sind eine notwendige Brückentechnologie bis zur Umstellung auf erneuerbare Energien.
Das Kraftwerk ist notwendig für die Erhaltung des Industriestandortes NRW und Datteln.
Das anfangs von EON zitierte Argument, dass mit dem Kraftwerk zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen würden, wurde im Laufe der Diskussion schnell wieder fallen gelassen, da zu offensichtlich war, dass dies Kraftwerk gegenüber der Summe von Kraftwerken mit entsprechender Leistung Arbeitsplätze einspart.
Argumente GEGEN das Kraftwerk
Datteln IV ist kein Ersatzbau, da das neue Kraftwerks die 3,5- fache Leistung der alten Blöcke aufweist.
Das Kraftwerk mit seiner riesigen Produktion des Treibhausgases CO2 würde für die kommenden 40 – 50 Jahre zur Klimaveränderung beitragen. Entgegen der EON-Argumentation ist nicht der Wirkungsgrad entscheidend, sondern die für die Klimabelastung relevante Größe ist einzig und allein der tatsächliche CO2 - Ausstoß von 6,2 Mio. t/a. Der Vergleich mit den Altanlagen (1,6 Mio t) ergibt einen Mehrausstoß von 4,6 Millionen Tonnen CO2, also fast das Dreifache statt einer Einsparung.
Das Kraftwerk stellt mit seinen Gesundheit gefährdenden Emissionen wie Feinstäuben, Arsen, Cadmium, Quecksilber, Stickoxiden und diversen anderen eine Gefährdung der ganzen Bevölkerung dar. Zusätzlich erhöht sich die Belastung mit radioaktiven Stoffen. In der Steinkohle enthaltene radioaktive Isotope der Elemente Uran und Thorium werden emittiert. Durch die Ableitung der Emissionen im Kühlturm bilden sich Aerosole, deren Auswirkungen auf die Gesundheit nicht bekannt sind.
Das Kraftwerk steht mit etwa 440 m Abstand zu nah an der Wohnbebauung. Der benötigte und vorgeschriebene Sicherheitsabstand von 1.500 Metern für Gefahrstoff-Anlagen (wegen Verwendung von flüssigem Ammoniak als Rauchgas-Entstickungsmittel) ist damit weit unterschritten. Inzwischen hat Uniper (Nachfolgegesellschaft des Kraftwerkerbauers E.ON) das Verfahren zur Rauchgasentstickung geändert: Verwendung von wässrigem Ammoniak; damit ist das Kraftwerk keine Gefahrstoffanlage mehr und der Abstand zur nächsten Wohnbebauung ist nicht mehr so bindend festgelegt. Der Verbrennungswirkungsgrad wird deutlich verringert, unklar ist jedoch, wie stark sich die Veringerung auswirkt. Technisch ist die Verwendung von wässrigem Ammoniak auch noch nicht in derart großem Maßstab getestet worden.
Darüber hinaus stellt das Kraftwerk auf Grund der riesigen Ausmaße eine massive Beeinträchtigung des Wohnumfeldes sowohl in Datteln als auch in Waltrop dar. Negative Folgen für die städtebauliche Entwicklung in beiden Städten sind zu befürchten. Die durch die Dampfschwaden verursachten Verschattungen beeinträchtigen nicht nur die Wohngebiete, sondern auch die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Zudem wird die Wohnqualität durch die Zunahme des Schwerlastverkehrs durch die Transporte von Brennstoffen und Abfallstoffen (Gips, Asche) leiden. Dadurch ergibt sich auch eine Wohnwertminderung in den beiden Städten. Aus der Wohnstadt im Grünen (Waltrop) wird ein Industrievorort des Ruhrgebiets.
Das Kraftwerk wird energiepolitisch nicht gebraucht. Als Grundlastkraftwerk mit einer Lebensdauer von 40 – 50 Jahren blockiert es die geforderte Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien. Über die bestehenden Kraftwerke hinaus ergeben zusätzliche 750 MW keinen Sinn. Es ist nicht zu erkennen, wer diese riesigen Strommengen abnehmen soll. Mit dem weiteren Bau von umweltschädlichen Großkraftwerken werden Fakten geschaffen, die die Konkurrenz von umweltfreundlichen, dezentrale Blockheizkraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung erschweren und die weiteren Diskussionen über Energieeinsparungen bei langjährig bestehenden technischen Prozessen wzB. der Energie verschwendenden Zementherstellung abwürgen soll.
Der Bau dieses Kraftwerks ist wirtschaftspolitisch falsch, da EON seine Monopolstellung als Energiekonzern weiter festigen und daher einen fairen Wettbewerb verhindern wird. Der derzeitig laufende Strukturwandel im Ruhrgebiet - weg von Kohle und Stahl hin zu Dienstleistungsunternehmen – erfordert zukünftig nicht mehr die Strommengenproduktion früherer Jahre. Großkraftwerke weiter in NRW zu errichten bedeutet, den verlustreichen und gesellschaftlich unerwünschten Transport von Strom in den Süden von Deutschland: eine volkswirtschaftlich und kostenmäßig unsinnige Entscheidung.
Die beabsichtigte Anlage verhindert die Entstehung von Arbeitsplätzen. Angesichts der beabsichtigten Investitionssumme von 1,2 Mrd. Euro sind die im Kraftwerk entstehenden 75 Arbeitsplätze lächerlich wenig. Das entspricht der gigantischen Summe von 16 Mio. € pro Arbeitsplatz! Dem gegenüber sind nicht nur die 120 Arbeitsplätze zu stellen, die in dem alten Bahnstromkraftwerk wegfallen, sondern die vielen Arbeitsplätze, die entstehen könnten bei einer dezentralen Stromerzeugung etwa durch Blockheizkraftwerke, Windkraftanlagen, Solardächer etc., die zudem noch den Vorteil hätten, die Umwelt nicht derart zu belasten, die aber durch eine solch riesige Energiezentrale verhindert werden.
Weitere Einwände ergeben sich aus dem Naturschutzrecht, dem Artenschutz und dem Biotopschutz.
Chronologie des Kraftwerksbau - 2006
Noch bevor die Bevölkerung über das geplante neue Kraftwerk unterrichtet wurde, stellte EON am 4. Januar 2006 bei der Bezirksregierung in MS einen Antrag auf die Erteilung eines immissionsrechtlichen Vorbescheids sowie einen Antrag auf Erteilung der 1. Teilgenehmigung. Die Information der Bevölkerung erfolgte am 18.01.2006 mit einer öffentlichen Veranstaltung in der Stadthalle in Waltrop, in welcher der Kraftwerksleiter Herr Matthias Hube von der großen Effizienz und Wirtschaftlichkeit des neuen Kraftwerks schwärmte und die zahlreich vorgetragenen Bedenken der Bürger mit Allgemeinplätzen wegwischte. Diese hatten vom 30. Januar bis zum 28. Februar Gelegenheit zur Einsicht in die in Datteln, Waltrop und Münster ausliegenden Planungsunterlagen um bis zum 14. März ihre Bedenken, Anregungen und Einwände schriftlich in das Genehmigungsverfahren einzubringen. 875 Einsprüche wurden eingereicht. Diese wurden im öffentlichen Erörterungstermin in der Stadthalle Datteln an mehreren Tagen vom 15. – 17. Mai und vom 21. – 23. Juni verhandelt. Der Berliner Rechtsanwalt Philipp Heinz warft der Firma EON und den Gutachtern der Bezirksregierung massive Fehler und Täuschungen vor. Der Verhandlungsleiter Herr Dr. Wiedemann von der Bezirksregierung Münster war sichtlich bemüht die Einwände zu bagatellisieren und versprach da, wo er nicht mehr argumentieren konnte, weitere Fachmeinungen einzuholen. Die ganze Veranstaltung machte deutlich, dass das Beteiligungsverfahren eine gesetzlich vorgeschriebene Formsache ist. Auf die Argumente der Gegner wurde nicht ernsthaft eingegangen und es war klar, dass die Genehmigung unter allen Umständen erteilt werden sollte.
Chronologie des Kraftwerksbau - 2007
Ende Januar 2007 beschloß die Stadt Datteln den Bebauungsplan 105 und die Bezirksregierung Münster erteilte den Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung. Gegen beide legte der BUND Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht in Münster ein und stellte einen Eilantrag gegen die vorbereitenden Baumaßnahmen von EON. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Allerdings wurde diese Zustimmung eine Woche später wieder zurückgenommen, nachdem EON sich schriftlich zum vollständigen Rückbau und zur Rekultivierung verpflichtet hatte, falls die Genehmigungen keinen Bestand haben sollten.
Die Bauarbeiten wurden wieder aufgenommen.
Chronologie des Kraftwerksbau - 2008
Den Widerspruch gegen den Vorbescheid und die 1. TG wies das OVG am 18.03.2008 nach einem Jahr Verfahrensbearbeitung zurück. Dagegen reichte der BUND am 25.04.2008 Klage ein.
Der Bau des Kraftwerks ging ungehindert weiter.
Chronologie des Kraftwerksbau - 2009
Am 3. September 2009 erklärte der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster (10 D 121/07.NE - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen) im Normenkontrollverfahren der Familie Greiwing den Bebauungsplan für das Kraftwerk für unwirksam und nichtig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen erhoben EON und die Stadt Datteln Widerspruch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der BUND beantragte bei der Bezirksregierung einen Baustopp für das Kraftwerk und erweiterte seine Klage gegen die Teilgenehmigungen 3 bis 5. Am 17.09.09 verhängte die Bezirksregierung einen Baustopp für das Ammoniaklager, das Kohlelager und das Aschelager, den Hilfsdampferzeuger sowie weitere Anlagenteile. Am 24. September entschied der 8. Senat zugunsten des BUND und damit gilt ein kompletter Baustopp für alle Maßnahmen aus der 4. und 5. Teilgenehmigung, nur Maßnahmen aus der 2. und 3. Teilgenehmigung durften noch weiter durchgeführt werden. (Siehe jedoch Chronik 2016)
Im Dezember einigten sich die Beteiligten darauf, das Verfahren ruhen zu lassen bis zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Verbandsklagerecht der Umweltverbände (EuGH-Urteil Rechtssache C-115/09) und bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans (BVerwG Leipzig Aktenzeichen 4 BN 66.09).
Chronologie des Kraftwerksbau - 2010
Die Landesregierung NRW beschloss am 1. Februar 2010, den bestehenden Landesentwicklungsplan zugunsten der Genehmigungsfähigkeit von Datteln IV zu ändern.
Am 16.03.2010 wies das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG Leipzig Aktenzeichen 4 BN 66.09) den Widerspruch von EON zurück und bestätigte die Nichtigkeit des Bebauungsplans.
Im weiteren Verlauf des Jahres 2010 gab es ein Wechselspiel von Anträgen an die Bezirksregierung einerseits von EON zum Weiterbau des Kraftwerks und andererseits vom BUND zum vollständigen Baustopp.
Im Juli 2010 wurde die schwarz-gelbe Landesregierung von einer rot-grünen Minderheitsregierung abgelöst. In deren Koalitionsvereinbarung zu Datteln IV wurde folgender Passus vereinbart:
"Die Landesregierung selbst baut keine neuen Kraftwerke und reißt auch keine begonnenen Projekte ab. Sie wird deshalb den Vertrauensschutz dahingehend gewährleisten, dass Projekte nicht in laufenden Verfahren durch Landesrecht schlechter gestellt werden als zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Landesregierung wird aber auch den Vertrauensschutz für Anliegerinnen und Anlieger nicht verschlechtern und schon deshalb Landesrecht zugunsten begonnener Projekte nicht verbiegen."
Damit wurde die „Lex EON“ der CDU Rüttgers - Regierung anscheinend widerrufen.
Chronologie des Kraftwerksbau - 2011
Der Europäische Gerichtshof (EuGH-Urteil Rechtssache C-115/09) bestätigte am 12.05. 2011 das Klagerecht der Umweltverbände.
Am 20.06.2011 sprach sich der für die Planungen im Ruhrgebiet verantwortliche Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) gegen die Stimmen der Linkspartei für eine Änderung des Regionalplans aus, so dass auf dieser Grundlage die Stadt Datteln einen neuen Bebauungsplan erstellen konnte, damit Bau / Weiterbau des Kraftwerks möglich würde. Die Einspruchsfrist gegen diese Planänderung begann am 1. August 2011. Es schlossen sich mehrere Bürgerinitiativen, u.a. auch Pro Waltrop und Umweltverbände zu der Kampagne „Nein zu Datteln IV“ zusammen, die am 31.10.2011 dem RVR- Bereichsleiter Ulrich Carow 4500 Einwendungen übergaben. Mit bei der von der Presse dokumentierten Übergabe waren neben Herrn Middeldorf als Vertreter von Pro Waltrop auch Herr Kröfges, der Landesvorsitzende des BUND und das Ehepaar Greiwig dabei.
Chronologie des Kraftwerksbau - 2012
Am 17.03.2012 - fast genau 2 Jahre nach dem BVG - Urteil, mit dem der Bebauungsplan endgültig für ungültig erklärt wurde - trafen sich über 400 Menschen der Protestveranstaltung „Heimleuchten“, die mit ihrem leuchtenden Protest am Ufer des Dortmund-Ems-Kanals ein beeindruckendes Zeichen direkt gegenüber der Kraftwerksbaustelle zeigten.
Im April 2012 gab E.ON bekannt, dass Landschaftsbild-Kompensationsmaßnahmen (sie waren nicht Teil der notwendigen Öko-Ausgleichsmaßnahmen für die Kraftwerksneubauten) ergriffen werden sollen, um der optischen Dominanz der Kraftwerksanlagen im Dattelner Stadtgebiet und im Umkreis von ca. 10 km entgegen zu wirken. Hierzu sollten durch Baum- und Busch-Anpflanzungen an geeigneten Stellen ein Sichtschutz auf die Kraftwerksanlagen erreicht werden. Ca. 250 Grundbesitzer für geeignete Pflanz-Orte sollten angeschrieben werden, um die Bereitwilligkeit vom Flächenverkauf hierfür abzufragen. Seit Frühjahr 2016 sind zahlreiche dieser Anpflanzungen (verschiedene Baumarten – bis zu ca. 6 m hoch – und darunter Büsche und ausgesäte Wildblumenwiesen, einige Greifvogel-Sitzstangen) erfolgt.
Am 22. Mai lud die Stadt Datteln zu einer Bürgerversammlung in die Stadthalle ein, in der sie über ihre bisherigen Arbeiten zur Änderung des Flächennutzungsplans und zu einer Neuaufstellung des Bebauungsplans informierten wollte.
Am 12.06.2012 hob das Oberverwaltungsgericht Münster den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für das Kohlekraftwerk Datteln IV auf. Das war eine weitere schallende Ohrfeige für die Stadt Datteln und für EON, denn damit steht das Kraftwerk seit dem völlig ohne irgendeine Genehmigung da und musste für einen Weiterbau den Genehmigungsprozess wieder von Null anfangen.
Nach Protesten – für die Bundesbahn könne es nach dem Abfahren von Dattel I-III zu Versorgungsengpässen bei Bahnstrom kommen - von EON und der Bahn AG hatte die Bezirksregierung Münster EON am Freitag, 24. August 2012 die Genehmigung erteilt, in Datteln auf dem Gelände des Kraftwerkneubaus Datteln 4 eine Bahnstromversorgungsanlage zu errichten und zu betreiben, obwohl sich mehrere Kraftwerk-Konkurrenten zur Lieferung bereit erklärt hatten.
Am 15.11.2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die Betriebsgenehmigungen für die alten Kraftwerke Datteln I-III und Shamrock in Herne zum Jahresende 2012 erlöschen. Um Millionenkosten für aufwendige Modernisierungen zu sparen, hatte sich EON 2006 zur Stilllegung verpflichtet, wollte nun jedoch eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung gerichtlich erzwingen und war damit erneut gescheitert. Als Reaktion der Landesregierung hierauf wurde für EON der weiteren Betrieb der Altkraftwerke Datteln I – II bis zum Frühjahr 2014 und Shamrock bis zum April 2013 geduldet. Diese Duldung setze allerdings voraus, dass die Kraftwerke alle Anforderungen des Umweltrechts erfüllen.
Alle zukünftigen Arbeiten von EON, des RVR und der Stadt Datteln dienten seit dem dem Zweck, den Regionalplan und den Bebauungsplan so zu ändern, dass das fast fertig gestellte, nicht mehr genehmigte Kraftwerk wieder auf rechtliche genehmigungsfähige Grundlage gestellt werden kann, damit die EON-Verpflichtung bei einer Genehmigungsverweigerung zum vollständigen Rückbau und zur Rekultivierung nicht eingelöst werden musste.
Chronologie des Kraftwerksbau - 2013
Am 24.01.2013 fand in der Stadthalle von Datteln eine Informationsveranstaltung von Regionalverband Ruhr (RVR) zum Stand der neuen Regionalplanung in Bezug auf die Kraftwerksplanung statt. Dabei stellte der Bereichsleiter Planung, Herr M. Tönnes, fest, dass bei den 4500 Einwendungen nichts gefunden wurde, was „das Verfahren auf Rot stellt“. Sämtliche Einwendungen zur Nähe der Wohnbebauung, Gesundheitsbelastung, Lärm, Verschattung, optisch bedrängender Wirkung wurden entweder als hinnehmbar oder im städtischen Bebauungsplan als lösbar dargestellt. Dem Regionalrat sollte der Antrag zweier Zielabweichungsverfahren zu folgender Nutzung vorgeschlagen werden:
a) für eine andere als der ausgewiesenen Fläche (Rieselfelder) für ein Kraftwerk und
b) von ausländischer Kohle statt einheimischer.
Der Bau des Umspannwerkes - zur Lieferung von Bahn-Strom durch EON vom Standort Datteln IV – begann und sollte im Frühjahr 2014 fertig gestellt werden. Diese Umspannanlage wurde weitgehend identisch geplant wie die Ursprüngliche, für die aber gerichtlich die Baugenehmigung entzogen wurde.
Am 5.7.2013 beschloss der Regionalrat im Regionalverband Ruhr (RVR) (mit CDU-, FDP- und SPD-Stimmen gegen Grüne) in Essen einen Antrag für zwei Zielabweichungsverfahren (der jetzt genutzte Kraftwerksstandort kann anstatt des im Regionalplan in den Rieselfeldern ausgewiesenen genutzt werden und ausländische Kohle darf statt einheimischer Kohle verbrannt werden) bei der Landesregierung NRW. Damit konnte die Stadt Datteln einen neuen Bebauungsplan beschließen, parallel schon in Arbeit war.
Vom 26.6.2013 bis 7.10.2013 lagen im Dattelner Rathaus, in der Stadtverwaltung Waltrop und der Stadt Castrop Rauxel jeweils ca. 20 Ordner zur Aufstellung des neunen Flächennutzungsplanes 8a und zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan 105 a „Kraftwerk“ der Stadt Datteln aus. Zusätzlich konnten die Ordner im Internet unter eingesehen werden. Einwendungen waren schriftlich bei der Stadt Datteln, per E-Mail oder mit dem Kontaktformular bis zum o.g. Datum möglich.
In dieser Zeit machten zahlreiche Leserbriefe (pro und kontra) in der Dattelner Morgenpost und der Waltroper Zeitung das rege Interesse der Bevölkerung an diesem Thema deutlich. So verwunderte es auch nicht, dass der Infostand der Bürgerinitiative von ProWaltrop am 28.9.2013 in der Waltroper Innenstadt gut besucht wurde und zahlreiche Bürger einen Aufruf an das Dattelner Stadtparlament zur Ablehnung der Änderungspläne für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan unterzeichneten.
Am 7.10.2013 übergab der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) eine mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zusammen erarbeitete 400 Seiten starke Ablehnung
http://www.bund-nrw.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/PDF_Dateien/Themen_und_Projekte/Energie_und_Klima/Kohlekraftwerke/e.on_Datteln/2013_10_07_PGT_Einwendung_BPlan-Datteln_web.pdf (+ 400 Seiten Anhänge) zu beiden o.g. Änderungsplänen an den Dattelner Planungsamt Chef K.-H. Marscheider.
Da laut Herrn Dr. T. Krämerkämper (BUND) weder der neue Flächennutzungsplan noch der neue Bebauungsplan tragfähig seien, müsse „... das Verfahren abgebrochen werden ... Insbesondere würden durch die Vorhabensrealisierung bereits bestehende massive städtebaulichen Konflikte, vor allem aus den Bereichen Lärm und Luftschadstoffe sowie Natur- und Umweltschutz auf Jahrzehnte zementiert, statt sie zu lösen. Das Vorhaben verbaue damit anderweitig wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven in Datteln, Waltrop und Umgebung. ...“.
Bezüglich der verbauten weiteren Entwicklungschancen kommt die Stadt Waltrop in Ihrer Stellungsnahme (http://www.ruhrbarone.de/waltrop-gegen-datteln/#more-68136 hierin ist auch der Schriftsatz der Stadt Datteln zu finden) zu dem selben Ergebnis und erwog, gegen den neuen Bebauungsplan der Stadt Datteln ein Normenkontrollverfahren vor dem OVG Münster anzustrengen. Diese Klage erfolgte 2015.
Ebenfalls termingerecht übergab ProWaltrop eine Liste von ca. 300 Unterschriften, die zusammen mit der BIB Waltrop, der IG Meistersiedlung Datteln und der Freien Wählerinitiative aus Castrop Rauxel gesammelt wurden, um aufzuzeigen, dass viele (nicht parteipolitisch gebundene) Bürger gegen die Weiterverfolgung des Kraftwerkprojektes sind. In Diskussionen wurde deutlich, dass sich viele Bürger ungerecht behandelt fühlen, wenn für die Industrie (mit einer starken Lobby im Hintergrund) bei Gesetzesverstößen die Gesetze/Reglungen geändert werden, der kleine Mann jedoch sein Bauvorhaben abreißen muss. Daher sind viele Menschen der Meinung:
Recht muss für alle Recht bleiben und für alle gelten.
Insgesamt gingen bei der Stadt Datteln 98 Stellungsnahmen zu der Kraftwerks-Bauleitplanung ein. Davon waren 44 von Bürgern, Umweltverbänden und Unternehmen ausgearbeitet worden, 1 Sammeleinwendung mit 54 Unterschriften und 1 Flugblatt mit 295 Unterzeichnern. Weitere 52 Stellungsnahmen kamen von Behörden.
In der Waltroper Zeitung vom 11.10.2013 wurde Herr Marscheider zitiert, dass wegen Lärm-Grenzwert-Überschreitungen an der Castroper Strasse mit der Verkehrszunahme durch Datteln 4 etwas getan werden müsse. Beispielsweise könnten Bürger Anspruch auf den Einbau von Lärmschutzfenster auf Kosten von EON haben. Ob im Rahmen der weiteren Einspruchserörterung sich noch andere Schutzgüter finden, für deren Erhalt man etwas tun muss?
Allerdings geht der Stadtplaner – anders als Herr Dr. A. Willeke/EON Mitte 2012 - nach dem Bericht der Waltroper Zeitung davon aus, dass die Zukunft von Datteln 4 vor Gericht und nicht politisch entschieden wird. Vor Gericht können nur die Argumente verwendet werden, die jetzt schon im Einwandverfahren genannt wurden.
Nach Einschätzung des BUND könne eine rechtskräftige Entscheidung durch die Gerichte bis 2017-2020 dauern. Würde es dann - angesichts des hoffentlich weiter voran schreitenden Ausbaus der alternativen Energien - überhaupt noch Sinn machen, ein derart großes Blockkraftwerk ans Netz gehen zu lassen?
Es war geplant, einen ersten Bericht zu Umfang und Inhalten der Stellungnahmen am Mittwoch, dem 16. Oktober 2013, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr abzugeben. Danach wollte die Stadtverwaltung jede einzelne Stellungnahme sorgfältig prüfen und in die weitere Bearbeitung der Bauleitplanverfahren einbeziehen.
Ein zweiter detaillierter Überblick sollte dem Stadtentwicklungsausschuss am 11.11. 2013 vorgelegt werden. Am 13.11. 2013 verkündete die Stadt Datteln, dass die Auswertung der Stellungsnahmen zu diversen Änderungen an den Entwürfen der Bauleitplanung geführt habe bzw. führen werde. Aus diesem Grunde sei eine erneute Auslegung der überarbeiteten Planungsunterlagen (ca. 20 Aktenordner: u.a. geänderte Kompensationsmaßnahmen, Biozid-Einsatz gegen Salmonellen im Kühlsystem, Aktualisierung zu Geräuschimmissionsschutz-Maßnahmen, Konkretisierung zur Hafenbeleuchtung, Ergänzung der Vorhaben-Beschreibung des Bebauungsplanes, Ergänzung der Fachgutachten-Untersuchungen zu Luftschadstoffen) notwendig geworden.
Auf die ganz wesentlichen Punkte konnte man natürlich nicht mehr eingehen:
Wenn ein Gericht die Nicht-Einhaltung von grundlegenden Gesetzen / Regelungen (Abstandsregelungen für Gefahrstoffbetriebe, Bebauungsplan, Regionalplan, Landesentwicklungsplan) festgestellt hat, ist dann eine nachträgliche Anpassung dieser Regeln möglich, nachdem die Baumaßnahme schon fast fertig gestellt wurde?
Ist ein anderer Kraftwerksstandort ohne vor Baubeginn durchgeführte Zielabweichung überhaupt erlaubt, wenn der geltende Regionalplan einen anderen Standort vorgibt?
Ist ein derartiger Kraftwerksbau (3,5 fach so groß, wie das zu ersetzende Altkraftwerk) neben einem Wohngebiet mit Kinderkrankenhaus sinnvoll?
Ist der Bedarf für ein derartig unflexibles Kraftwerk-Großprojekt überhaupt notwendig, wenn man den politisch gewollten, energetischen Strukturwandel hin zu erneuerbaren Energien und Energie-einsparenden Änderungen bestehender Verfahren berücksichtigt?
Im Jahr 2050 Jahren will keine der politischen Parteien mehr große Mengen an Kohle und Öl zur Energiegewinnung verbrennen.
Mit Zustimmung vom Bündnis 90/Die Grünen hat die Landesregierung von NRW am Freitag, dem 6.12.2013 die Änderung des beantragten landesplanerischen Zielabweichungsverfahrens (- nicht die ausgewiesene Fläche in den Rieselfeldern zum Kraftwerksbau nutzen zu müssen und – auch die Verbrennung von Importkohle solle erlaubt sein) gebilligt. Damit konnte der RVR den Regionalplan entsprechend ändern und die Stadt Datteln die Bauleitplanung auf den Weg bringen.
Da im Landeswahlkampf 2010 die Landes-Spitzenpolitiker vom Bündnis 90/Die Grünen sich eindeutig und sehr klar gegen das Kohlekraftwerk Datteln IV, gegen dessen Weiterbau bzw. für dessen Abriss ausgesprochen hatten, überraschte diese Zustimmung im Landesparlament viele Bürger, Grünen-Wähler und vor allen Dingen auch die grünen Kommunalpolitiker, die sich von ihrer Führungsmannschaft in Düsseldorf im Stich gelassen sahen und die weiter gegen das Kraftwerk angehen und dies auch im laufenden Kommunalwahlkampf 2014 vertreten wollten und sollten.
Mitte Dezember 2013 hat die Bezirksregierung Münster drei schon erteilte emmissionsschutzrechtliche Teil-Baugenehmigungen (Nr. 1: Baustelleneinrichtung, 4: Gleisanschluss und 5: Ammoniak- und Kohlelagerung) für den Datteln IV Bau zurückgezogen, die der BUND vor dem OVG in Münster beklagt hatte. Damit waren - bis auf die 2. und 3. - alle zuvor erteilten Teilgenehmigungen hinfällig bzw. widerrufen worden.
Chronologie des Kraftwerksbau - 2014
Vom 6. Januar bis 7. Februar 2014 lagen die wegen des OVG Urteils von 2009 Flächennutzungsplanänderung (FNP) Nr. 8a und der neu ausgearbeitete Vorhaben-bezogene Bebauungsplan (VbB) Nr. 105a - Kraftwerk in Datteln, Waltrop und im Internet erneut aus, damit Bürgen, Verbände und/oder Behörden auch hierzu Stellungsnahmen und Einwände anbringen konnten.
Viele dieser Planunterlagen für die Bürgerbeteiligung an der 3. Offenlegung ab 6.1.2014 und einige Einwände gegen die früheren Planungsunterlagen sind unter folgendem Link nach zu lesen:
Auszug aus den offengelegten Unterlagen
Die wesentlichen Änderungen im neuen FNP 8a schreiben überhaupt keinen priorisierten Standort für ein Kraftwerk mehr vor, sodass jeder Bauwillige einen Kraftwerksstandort dort beantragen kann, wo er es möchte. Der Einsatz von heimischer Kohle ist nun auch nicht mehr Bedingung für eine Baugenehmigung. Die Kohle darf jetzt auch aus Südamerika, Australien oder Südafrika importiert werden. U.a. ist im neu erarbeiteten Bebauungsplans 105a für Datteln IV zwingend vorgeschrieben, zur Rauchgasentstickung nicht mehr flüssigen Ammoniak sondern wässrige Ammoniak-Lösung mit < 25% Gehalt Ammoniak einzusetzen. Da < 25%ige wässrige Ammoniak-Lösung nicht mehr als Gefahrgut eingestuft ist, ist auch das Kraftwerk keine Gefahrstoffanlage mehr. Der andernfalls einzuhaltenden Abstand von 1500 m zu angrenzenden Siedlungen ist damit nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sondern man kann den Abstand in begründeten Fällen auch geringer gestalten.
Damit wird deutlich, dass so auch auch von den rot grünen Politikern ein „Lex EON“ über die Hintertür eingeführt wird. Denn für kein anderes Kraftwerk, keinen anderen Kraftwerksplan als für das schon zu 85% fertig gestellte EON-Kraftwerk Datteln IV würde eine derartige Vorschrift von der Industrie akzeptiert werden, da sie die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens deutlich reduziert. Zusätzlich ist diese Rauchgas-Entstickung mit wässriger Ammoniaklösung noch in keinem Kraftwerk großtechnisch getestet worden.
Gegen diese Plan-Änderungen gab es wieder zahlreiche private Einsprüche. Auch die Stadt Waltrop hatte sich Mitte 2012 und am 4.9. 2013 gegen die Änderung des FNP 8a und VbB 105a ausgesprochen. Diese Einsprüche der Stadt Waltrop sind in o.g. Unterlagen nachzulesen.
Zum 1. März 2014 ging die neue Umrichteranlage (Strom mit 50 Hz wird in Strom mit 16,6 Hz umgerichtet) für den Bahnstrom ans Netz. Dieser Umrichter war auch im Bau von Datteln IV geplant, er war jedoch durch das Urteil des OVG in 2009 nicht mehr genehmigt. Mit einem Bauantrag und einer Sondergenehmigung nur für diesen Umrichter auf dem Gelände von Datteln IV konnte dieser von EON erreichtet werden, obwohl auch andere umliegenden Kraftwerke ihre Bereitschaft erklärt hatten, den Bahnstrom zu liefern.
Wieder einmal hatte sich damit gezeigt, dass eine frühere Prophezeiung von EON und in diesem Fall auch des Bahnvorstandes – ohne Datteln IV wird der Bundesbahnverkehr zusammenbrechen – nur Panikmache bzw. Lobbyarbeit war und die Politiker beeindrucken sollte. Für EON wurde die Konkurrenz erfolgreich auch weiterhin von der Lieferung von Bahnstrom ausgeschlossen und ein Teil von Datteln IV konnte trotz des gerichtlichen Baustops weiter vervollständigt werden.
Am 20. März 2014 bestätigt die NRW Landsregierung, dass sie grünes Licht für die vom Regionalverband Ruhr (RVR) Regionalplanänderung gegeben hat. Damit war die Voraussetzung geschaffen, dass die Stadt Datteln die Änderung des FNP 8a und des VbB 105a zu Ende ausarbeiten und beschließen konnte.
Der Waltroper Stadtrat beschloss am 26.3.2014 mit großer Mehrheit (nur die FDP Mitglieder stimmen dagegen) eine Klage gegen das Zielabweichungsverfahren und den Bebauungsplan einzureichen und so Stellung gegen das Kraftwerk zu beziehen.
Nach Auskunft des für die Stadt Waltrop handelnden Rechtsanwaltes Herr T. Tyczewski ist eine Klage gegen ein Zielabweichungsverfahren relatives Neuland, so dass nicht sicher ist, ob ihr stattgegeben wird. In jedem Fall hat diese Klage jedoch eine aufschiebende Wirkung.
Ein Urteil zur Klage wird in ein bis zwei Jahren zu erwarten sein. Mit einer sofortigen Vollstreckungsanordnung kann das Land NRW allerdings das Zielabweichungs-verfahren in besonderen Fällen trotz der Klage auf den Weg bringen. Ob die Grünen diese Anordnung unterschreiben, bleibt angesichts der schlechten Erfahrungen für deren Glaubwürdigkeit abzuwarten. Im Herbst 2016 wies das Verwaltungsgericht in GE die Klage von Waltrop ab. (siehe Chronik 2016)
Auch gegen eine sofortige Vollstreckungsanordnung kann Rechtsmittel eingelegt werden.
Am 28.3.2014 wurden nach ca. 50 Jahren die Kohlekraftwerksblöcke Datteln I – III abgestellt. Mit einer Duldung der Landesregierung hatten diese Kraftwerksblöcke noch ca. ein Jahr länger als ursprünglich genehmigt laufen dürfen. E.ON hatte vor Baubeginn des Neukraftwerks Datteln IV entschieden, dass die Anpassung der Altkraftwerksblöcke I - III an die neuen geltenden Umweltgesetze nicht mehr lohnen würden, zu teuer wären.
Der für den Standort Datteln zuständige E.ON-Betriebsrat (BR) sah sich bemüßigt, eine pietätlose Todesanzeige in der Waltroper Zeitung zur Betriebseinstellung aufzugeben. Auch nach der Funktionsfähigkeit einer Anlage von ca. 50 Jahren bleibt eine Maschine eine Maschine. In einer Traueranzeige wird bekannt gegeben, dass man von einem Menschen hat Abschied nehmen müssen. Einen Menschen mit einer Maschine gleich zu setzten, ist pietät- und geschmacklos.
Wenn mit dieser Anzeige zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass der BR den Verlust von Arbeitplätzen bedauert, dann könnte das jeder verstehen. Die Angesprochenen – die Zeitungsleser – können am Wenigsten für diesen Verlust. Nicht rechtzeitig erkannt haben die E.ON-Manager (wie auch die von RWE, EnBW und Vattenfall) die Zeichen der Zeit: die Zukunft führt weg von unflexiblen Strom-Großgenerator-Anlagen, hin zu kleinen, flexiblen, lokalen Anlagen; weg von atomaren und fossilen Brennstoffen, hin zu regenerativen Energien und zu Verbesserungen an bestehenden Verfahren mit geringerem Energieverbrauch. Ein offener Brief des BR an das eigene Management mit einem Hinweis auf deren unternehmerischen Versäumnisse wäre ein anerkennenswerter Schritt gewesen.
Der Dattelner Stadtrat beschließt am 14.5.2014 mit 30:8 Stimmen (vier Gegenstimmen mehr, als es der Sitzverteilung von CDU, FDP und SPD entspricht) die angekündigten Änderungen des FNP 8a und des VbB 105a.
Diesem Beschluss ging eine friedliche Demonstration von ca. 70 engagierten Kraftwerksgegnern (IG-Meistersiedlung, einige Dattelner Stadträte / Bürger, Songgruppe „Unerhört“ aus Castrop-Rauxel, Überregionale Aktionsbündnis gegen Datteln IV, BUND, Pro Waltrop) und ca. 150, teils teilnahmslos wirkenden, Kraftwerkbefürworter (im Wesentlichen von E.ON mit Bussen angefahrene Azubis und wenigen E.ON Vertretern) voraus.
Interessant ist, die Ablehnungs-Begründungen des Dattelner Stadtrates Herrn Th. Beckmann (Wählergemeinschaft Die Grünen) zu lesen, die er auf der o.g. Dattelner Stadtratssitzung am 14.5.2014 gehalten hat:
Link zur „Rede im Rat am 14.5.2104“
Darüber hinaus ist der Bericht in der Waltroper Zeitung vom 3.6.2014 interessant: „Datteln will Geld von E.ON“. Hiernach hat sich E.ON bereit erklärt, im Rahmen der Bauleitplanung anfallende Sachkosten vollständig sowie anteilig Personalkosten zu erstatten. Unabhängig davon, wie viel Geld von E.ON zur Stadt Datteln geflossen sind bzw. noch fließen werden, wird hier anscheinend das Natürlichste von der Welt bestätigt: E.ON kauft sich Entscheidungen von der Stadt Datteln, die Stadt Datteln ist in seinen Entscheidungen nicht unabhängig, sie lässt sich für genehme Entscheidungen bezahlen oder Datteln ist bestechlich.
Wen wundert, dass die Bürger inzwischen ein abgrundtiefes Misstrauen gegen die Politiker hegen. Wegen des Koalitionszwangs bei Abstimmungen müssen sich auch eigentlich integere Politiker diese verallgemeinernde Abstempelung gefallen lassen.
Ganz im Sinne dieser Bezahlung der Stadt Datteln durch E.ON hat auch die Stadt Datteln bei der Staatskanzlei in Düsseldorf im Juni 2014 beantragt, von den Zielen der Landesplanung abweichen zu dürfen. Die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses zu dieser Zielabweichung ist Voraussetzung dafür, dass der neue Dattelner VbBebauungsplan 105a in Kraft treten kann.
Wie nach der politischen Vorgeschichte nicht anders zu erwarten war, erteilte im Juli die Staatskanzlei den Zielabweichungsbescheid und damit war die formalen Voraussetzungen erfüllt, dass eine Baugenehmigung eines – seit Jahren fast fertig gestellten – Kraftwerks neu beantragt werden konnte.
Damit haben die Landespolitiker sich ihrer eigentlichen Aufgabe (Legislative) entzogen, nämlich politische Entscheidungen zu treffen – für die sie gewählt oder auch abgewählt werden können. Sie haben die Entscheidung, darf Datteln IV ans Netz gehen oder bleibt der Bau rechtswidrig, bewusst an die Gerichte (Judikative) übertragen.
Auch die Bezirksregierung in Münster genehmigte darauf hin die beantragte Flächennutzungsplan-Änderung. Der von der Stadt Datteln parallel ausgearbeitete neue Bebauungsplan für das Gelände des E.ON Kraftwerkes wurde vom Stadtrat der Stadt Datteln Anfang September beschlossen und mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft gesetzt.
Damit konnte E.ON das noch fehlende emissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren angehen.
Am 3.9.2014 wurde von den Gegnern des Kraftwerkes zum 5. Jahrstages des OVG-Urteils aus Münster an das zurückweisende Urteil mit einem 2. „Heinleuchten“ erinnert und erneut dokumentiert, dass sie das Kraftwerk unabhängig von der ausstehenden gerichtlichen Entscheidung, politisch, wirtschaftlich und juristisch für falsch halten.
Doch nicht nur die Dattelner Meistersiedler, der BUND, die örtlichen Grünen oder der Verein ProWaltrop stellen sich gegen die Genehmigung, den Weiterbau und die Inbetriebnahme des Kraftwerks. Am 5.9.2015 reicht die Stadt Waltrop beim OVG Münster eine Normenkontrollklage gegen den neuen Bebauungsplan 105a ein. Die Stadt Waltrop sieht sich in seiner städtischen Entwicklung nach Westen hin beeinträchtigt. Der Standort sei nicht gesichert. Bei einem Normenkontrollverfahren werden alle Aspekte des Bebauungsplans überprüft, auch die einzuhaltenden Abstandsregelungen und der Umweltschutz.
Schon am 16. Mai 2014 hatte die Stadt Waltrop Klage gegen das beantragte Zielabweichungsverfahren des RVR beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen erhoben, weil Waltrop eine nachträgliche Legitimierung eines anderen Kraftwerksstandortes als nicht rechtes ansieht. Nach Waltrops Ansicht sei der Standort des – nachträglich unrechtmäßig – erstellten Kraftwerks ungeeignet, weil die Beschattungsfahne und die Umweltbelastung genau in Richtung Waltrop getrieben werde. Diese Klage wurde jedoch im Herbst 2016 abgewiesen (siehe Chronik 2016).
Weil E.ON nach dieser Änderung des Bebauungsplanes ein zweites Mal ein Genehmigungsverfahren – für den selben, schon fast komplett erstellten Bau – bei der Stadt Datteln einreichen wollte, hatte sich E.ON bereit erklärt, sämtliche Kosten für diese doppelte Prüfung durch die Stadt Datteln zu übernehmen. Anders als bei einem privaten Bauantrag gibt es in diesem Fall keine feststehende Bearbeitungsgebühr sondern die geleisteten Stunden werden dokumentiert und in Rechnung gestellt. Hier seien ca. 200 T€ Kosten zwischen 2009 und 2012 angefallen. Auf gut 6,7 Mio€ beliefen sich die Auslagen für externe technische und juristische Berater / Gutachter. Für die Ausarbeitung der Bauleitplanung waren zusätzlich ca. 700 T€ verbraucht worden. Die externen Berater wurden von Datteln beauftragt und von E.ON bezahlt. Nach Aussage der Stadtverwaltung Datteln wollte man „Herr der Anträge sein“, um deren Unabhängigkeit deutlich zu machen. Aber genau das Gegenteil ist damit natürlich klar geworden. E.ON hat diese Berater / Gutachten bezahlt und damit deren Tendenziösität bescheinigt.
Auf Grund des von Herrn Seeling (Dattelner Bürger) geäußerten Verdachtes eines Dienstvergehens, wurde der Dattelner Bürgermeister vom Chef der Kreisverwaltung Recklinghausen, Herrn Süberkrüb, schriftlich zur Stellungsnahme über die Abrechnung der städtischen Leistungen aufgefordert.
Ende Dezember 2014 schätzte der neue Dattelner Bürgermeister Andre’ Drora, dass man E.ON ca. 200 - 220 T€ in Rechnung stellen werde. Bisher waren nur die seit 2010 angefallenen ca. 2000 h des Planungsamtsleiters Herr Marscheider von ca. 112 T€ abgerechnet worden. Die bisher nicht in Rechnung gestellten Beträge können – nein, sie müssen - daher als kostenloses Darlehen der Stadt Datteln an E.ON angesehen werden. Genauso sah das Herr Seeling. Er strengte ein Verfahren wegen Untreu an. Das allerdings von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde.
Nach ca. 1 Jahr Stillstand reichte E.ON einen ersten Antrag auf den 1. Teilabriss der Kraftwerksblöcke I-III im September 2014 ein. Die vier hölzernen Kühltürme, das Gipslager, große Teile des Kohlelagers und einige Nebengebäude sollten in 2015 verschwinden.
Wegen der Aufstellung von Hilfskesseln zur Aufrechterhaltung des Dattelner Fernwärmenetzes und den Nutzungen von Leitungen in ausrangierten Kraftwerksgebäuden, können diese bis zur Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkes noch nicht abgerissen werden.
Die restlichen Abrissphasen sind ebenfalls an eine Inbetriebnahme von Datteln IV gekoppelt. Wann das sein wird ist deswegen ungewiss.
Im Oktober 2014 baut E.ON aus dem Dattelner Kraftwerk die Mitteldruckturbine aus, weil eine baugleiche Maschine im Rotterdamer E.ON Kraftwerk kurzfristig benötigt wurde. Trotz der Beteuerung, dass man für Datteln genügend Zeit habe, eine neue Ersatzturbine zu bestellen, drängt sich der Verdacht auf, dass das Kraftwerk schon jetzt als Ersatzteillager herhalten muss.
Im November 2014 beschloss die IG Meistersiedlung – wie die Stadt Waltrop und der BUND es schon getan hatten – einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan 105a einzureichen. Hierzu sei bis zu 31. August 2015 Zeit und das notwendige Geld stehe zur Verfügung.
Chronologie des Kraftwerksbau - 2015
Die Verlegung der Stromkabel vom Umspannwerk Losheide zum E.ON Kraftwerk Datteln IV begann im Februar 2015 durch die RWE-Tochter Westnetz. Mit dem Entzug der Genehmigungen waren E.ON diese Verlegung nicht mehr erlaubt. Westnetz dagegen hat eine Genehmigung erhalten. Diese Arbeiten sowie die des Abwasserkanals sollen bis Ende 2015 abgeschlossen sein.
Nachdem der neue Bebauungsplan 105a in Kraft gesetzt wurde, stellte Ende März 2015 E.ON den Antrag zur „Errichtung und Betrieb des Steinkohlekraftwerks und Indirekteinleitung von Kraftwerksabwasser“. Zu diesem Antrag waren Einwendungen von Mitte April bis Ende Mai möglich, die ab 21.9. 2015 öffentlich erörtert werden sollen.
Im Juni 2015 wurde ein von der IG Meistersiedlung - vertreten durch einige ihrer Mitglieder - im November 2014 beschlossener Normenkontrollantrag beim OVG Münster gegen den Bebauungsplan eingereicht. Besonders werden die Nähe des 178 m hohen Kühlturms zur nächsten Bebauung und die zu erwartenden Emissionen bemängelt.
Herr Seeling stelle im Juli 2015 bei der Stadt Datteln einen Antrag auf ein kostenloses Darlehen von 215 T€ über 4 Jahre (entspricht Darlehen-Gewährung der Stadt Dattel an E.ON, s. Chronik 2014), das allerdings im August 2015 vom Hauptausschuss der Stadt Datteln abgelehnt wurde, da eine Darlehen-Gewährungen nicht in den Aufgabenbereich einer Stadt gehören.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang sind die Stellungsnahmen einiger Dattelner Ratsmitglieder der Linken, der FDP und der CDU, die Herrn Seeling bescheinigten, einen ganz wunden Punkt in Zusammenhang mit der Kraftwerksplanung in der Stadtverwaltung aufgedeckt zu haben.
Im August 2015 lässt E.ON in verschiedenen Bereichen von Datteln und Waltrop Bäume wie Eichen, Hainbuchen, Rotbuchen und Kirschen als Sichtschutz und als Grünkompensation anpflanzen. 90 ha müssen so „kompensiert“ werden. Falls das Kraftwerk nie ans Netz gehen sollte, bleiben diese Anpflanzungen bestehen. Nach eigenen Angaben hatte E.ON bis August 2015 genügend Ausgleichsflächen gekauft oder auf 40 Jahre gepachtet, die für den Kraftwerksbau vereinbart waren.
Vom 21.9 bis 25.9.2015 (Montag bis Freitag) fand in der Dattelner Stadthalle zum 2. Mal von der Bezirksregierung Münster (BzRegMS) ein Erörterungstermin zum Kraftwerksbau Datteln IV statt, nachdem E.ON im März einen Antrag zur „Errichtung und Betrieb des Steinkohlekraftwerks und Indirekteinleitung von Kraftwerksabwasser“ gestellt hatte. Bei der Erörterung wurde deutlich gemacht, dass mit diesem Antrag eine umfassende Neugenehmigung des Kraftwerkes beabsichtigt ist. Die bisher noch nicht zurückgezogenen Teilgenehmigungen 2 und 3 aber auch das Umspannwerk für den Bahnstrom werden mit dem neuen Antrag abgedeckt.
Wie der Name es schon ausdrückt, es sollte sich um eine Erörterung handeln, d.h. Beschlüsse zu fassen oder Änderungen zu veranlassen, war nicht vorgesehen.
Von der BzRegMS waren von mehreren Dezernaten Vertreter anwesend. E.ON wurde von Herrn Willeke (Gesamtprojektleiter des Kraftwerks), zahlreichen Ingenieuren und internen wie externen Juristen vertreten. Die Stadtverwaltung Datteln nahm mit wenigen Personen teil. Daneben waren nur noch die Vertreter des BUNDs, der IG Meistersiedlung mit ihren juristischen Vertretern und einige private Personen als Einwender sprechberechtigt. Die Zuhörer bestanden mehrheitlich aus jungen Personen, die sich durch ihre Kleidung als E.ON Mitarbeiter (ca. 100) zu erkennen gaben. Man kann davon ausgehen, dass sie dienstverpflichtet wurden, an dieser Erörterung teilzunehmen, da sie schon am 2. Erörterungstag nicht mehr erschienen waren.
Grundlage der Erörterung waren die 62 fristgerechten Einwendungen von privaten Personen und der IG Meistersiedlung, 42 wegen des Poststreiks verspäteten Einwendungen (die noch zugelassen wurden) und die ca. 1600 Seite starke Einwendung des BUND.
Diese Einwendungen wurden in folgenden 26 Tagesordnungspunkten zur Erörterung gestellt:
1. Begrüßung, Einführung, Organisatorisches
2. Verfahrenshistorie, Verfahrensstand
3. Darstellung des Kraftwerksvorhabens durch Antragstellerin
4. Rechts- und Verfahrensfragen, Verfahrensdurchführung, Vollständigkeit
5. Planungsrecht, Baurecht
6. Energiewirtschaft, Klimaschutz, Kraftwärmekopplung
7. Arbeitsschutz
8. Kraftwerkstechnik, Einsatzstoffe
9. Anlagensicherheit
10. Luftschadstoffe
11. Gesundheitsschutz
12. Lokalklima
13. Licht
14. Sonstige Immissionen
15. Artenschutz
16. Habitatschutz (FFH-Recht)
17. Natur- und Landschaftsschutz
18. Schall
19. Verkehr
20. Abfälle
21. Boden und Grundwasser
22. Wasserversorgung / Abwasserentsorgung
23. Weitere Auswirkungen des Vorhabens (u.a. Wertminderung, Erwerbsminderungen)
24. Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)
25. Monitoring
26. Sonstiges, Gesamtschau
Diese Punkte sollten in maximal 3 Wochen besprochen werden. Unter Pkt. 4 wurde von einem privaten Einwender ein Befangenheitsantrag gegen die (namentlich genannten) Personen der BzRegMS gestellt, die am ersten (2006) und dem jetzigen Erörterungstermin teilgenommen hatten bzw. teilnehmen. Dieser Antrag wurde von Herrn Sahrhage (Leiter des Erörterungstermins) aufgenommen (Mitschrift BzRegMS Seite 25) und an seinen Vorgesetzten in der BzRegMS weitergeleitet.
Ob diesem Antrag stattgegeben wird und wenn ja, ob dieser Erörterungstermin wiederholt werden muss, bleibt abzuwarten.
Bis September 2016 erfolgte hierüber keine Information an die Öffentlichkeit.
Ohne weiter auf Einzelheiten in der Erörterung der o.g. Tagesordnungspunkte eingehen zu wollen (siehe hier Veröffentlichung derBezRegMS), sollte erwähnt werden, dass es bei der Diskussion über den Grad der Umweltverschmutzung durch das Kraftwerk zum Streit zwischen E.ON / deren Gutachtern und dem BUND / IG Meistersiedlung kam:
Das Ausmaß der Verschmutzung durch die Abgas- / Rauchgas-Fahne aus dem Kühlturm bis in die Cappenberger Waldgebiete wurde theoretisch berechnet. Dabei lag dieser Emissions-Prognose eine totale Vermischung der Rauchgase mit dem Kühlwassernebel im Kühlturm zu Grunde. Der E.ON Gutachter führte in diesem Punkte allerdings aus, dass die belasteten Rauchgase im Kühlturm gezielt nicht vollständig mit Wassertröpfchen vermischt würden, sondern mittig im Kühlturm aufstiegen und nur am Rande von Wassertropfen umgeben würden. Damit basieren die prognostizierten Umweltschädigungen – nach Auffassung des BUND – auf falschen Berechnungen und somit sei eine weitere Diskussion unsinnig. E.ON habe ein anderes Kraftwerk begutachten lassen, als es dem Antrag nach gebaut werden solle. Die zu erwartenden Umweltschäden seien daher deutlich höher als bisher prognostiziert.
Wegen dieses Verfahrensfehlers brachen die Vertreter des BUNDs und der IG Meistersiedlung die Erörterung ab und verließen die Tagung.
Mit nur noch wenigen Einwendern ging die Erörterung dann schnell bis zum Freitagmittag zu Ende.
Da alle Einwendungen schon im Vorfeld schriftlich vorlagen und die BzRegMS trotzdem die Anhörung angesetzt hat, ist zu erwarten, dass dem E.ON Antrag auf die Kraftwerk-Betriebsgenehmigung von der BzRegMS entsprochen wird.
Also scheint die gerichtliche Überprüfung des Antrags / eine eventuelle Genehmigung bevor zu stehen. Ob damit eine Inbetriebnahme des Kraftwerkes dann noch – wie mit der vorausgesetzten Betriebsgenehmigung bis Ende 2015 geplant – in 2017 möglich sein wird, scheint mehr als fraglich.
Bis September 2016 lag diese Betriebsgenehmigung aus Münster noch nicht vor. Schwierigkeiten bereitet u.a. wohl das OVG Urteil aus Münster zum Trianel-Kraftwerk Lünen (siehe Chronik 2016)
Am 5.9.2015 reichte die Stadt Waltrop beim OVG Münster eine Normenkontrollklage gegen den neuen Bebauungsplan 105a ein. Die Stadt Waltrop sieht sich in seiner städtischen Entwicklung nach Westen hin beeinträchtigt. Der Standort sein nicht gesichert. Bei einem Normenkontrollverfahren werden alle Aspekte des Bebauungsplans überprüft, auch die einzuhaltenden Abstandsregelungen und der Umweltschutz.
Im November ist der Stadt Datteln nach Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) im Zusammenhang mit einer verspäteten Abrechnung für Leistungen der Stadt Datteln für das E.ON Kraftwerk Datteln IV ein Zins-Schaden von 3113,16 € entstanden. Es wird nach Aussage von Bürgermeister Dora geprüft, ob für diese Mitarbeiter-Dienstpflicht-Verletzungen die Versicherung aufkommt. Ob die tatsächlich geleisteten Stunden der Dattelner Verwaltungsangestellten in Zusammenhang mit dem E.ON Kraftwerk vollständig abgerechnet wurden, konnte das RPA nicht bestätigen. Nicht auszuschließen ist also, dass städtische Mitarbeiter völlig kostenlos für E.ON arbeiteten.
Um zu verhindern, dass E.ON nach der zu erwartenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (sie entspräche einer Betriebgenehmigung) durch die BzRegMS, ohne Abwarten der anhängigen Klagen gegen den geänderten Regionalplan und/oder den neuen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan 105a mit dem Kraftwerk ans Netz geht, hat der Waltroper Stadtrat im November mehrheitlich entschieden, zur Klage gegen diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung Eilrechtschutz zu beantragen.
Im Dezember teilt die BzRegMS mit, dass mit einer Entscheidung über den immissionsschutzrechtlichen Antrag von E.ON erst Anfang 2016 zu rechnen ist. Sie wurde allerdingsgs bis September 2016 nicht getroffen.
Ende Dezember meldet das Handelsblatt, dass die Deutsch Bundesbahn aus dem 2007 mit E.ON geschlossenen Stromvertrag aussteigen wolle, da sich die Rahmenbedingungen (stark gefallener Strompreis auf dem Markt) massiv geändert hätten. Beide Unternehmen verhandeln daher jetzt über eine Fortführung der Verträge. Sollte die DB den Vertrag tatsächlich kündigen, käme das einem Todesstoß (Unwirtschaftlichkeit) für Datteln IV gleich, da die Bahn ein Großabnehmer für E.ON/Uniper ist. Konkurrenten wie z.B. STEAG haben der Bahn schon 2012 ein Angebot zur Bahnstrom-Lieferung unterbreitet.
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Chronologie des Kraftwerksbau - 2016
Seit Ende Januar wird an der 13 km langen Fernwärmeleitung vom Kraftwerk Datteln IV nach Recklinghausen zum Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz gebaut.
Da die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der BzRegMS Uniper zu lange dauerte, beantragte Uniper im Februar eine erste vorzeitige Weiterbau-Genehmigung für das Kraftwerk. Diese Möglichkeit räumt das Baugesetz ein.
Diesem Antrag wurde Anfang März durch die BzRegMS entsprochen, da auch im eigentlichen Genehmigungsverfahren mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet wird. Damit darf Uniper den gerichtlich gestoppten Kraftwerksbau auf eigenes Risiko weiter bauen.
Im April erhält die Stadtverwaltung Datteln von ihrer Versicherung die Mitteilung, dass der vom Rechnungsprüfungsamt beanstandete Zinsschaden von gut 3 T€ (siehe Chronologie 2015) nicht übernommen wird. Die Stadt Datteln will über Verhandlungen mit ihrer Versicherung wenigstens noch eine Teilübernahme des Schadens erreichen. Im Juni endeten diese Verhandlungen erfolglos, sodass Datteln den Schaden für ihre schludrige Arbeitsweise alleine tragen muss.
Im Juni bestätigte die E.ON Hauptversammlung die Aufspaltung in zwei Bereiche (E.ON und Uniper), um den Konzern für das sich wandelnde Energie-Geschäft anzupassen. Bei E.ON bleiben die ertragsreichen, erneuerbaren Energie-Aktivitäten und (politisch erzwungen) das Atomenergie-Geschäft. Zu Uniper wechseln alle Kohle-, Gas- und Wasserkraftwerke sowie der Energiehandel. Das Kraftwerk Datteln IV wird zukünftig also in die Firma Uniper übergehen.
Im Juli erging die noch nicht rechtskräftige Entscheidung vom OVG in Münster zum Schadstoffeintrag des Trianel-Kraftwerk Lünen in die Naturgebiete der Cappenberger Wälder: der Schadstoffeintrag sei zwar höher als die erlaubten Grenzwerte, jedoch wegen der besonderen Bodenbeschaffenheit der Böden tolerierbar. (Link zum Urteil; Oberverwaltungsgericht Münster Az.: 8 D 99_13.AK)
Unabhängig davon, ob dieses Urteil rechtskräftig wird oder nicht, hat es einen entscheidenden Einfluss auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Uniper-Kraftwerk Datteln IV. Das sei laut BzRegMs der Grund, warum sich die Genehmigung aus Münster hierfür so lange hinzieht.
Im September erhält Uniper weitere vorzeitige Weiterbau-Genehmigungen für das Kraftwerk, sodass jetzt auch an Hilfskesseln, Rohrbrücken, Schaltanlagen und der Rauchgasreinigungsanlage weiter gebaut werden darf
Am 27.9. 2016 wurde vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen die Klage (vom 16.5.2014) der Stadt Waltrop gegen das Land NRW (Nebenbeklagte: der RVR, die Stadt Datteln, Uniper) zur Zulässigkeit des Zielabweichungsverfahren bezüglich der Landesentwicklungsplanänderung verhandelt.
Die Stadt Waltrop beklagte, dass sie durch diesen neuen LEP (Genehmigung des neuen, schon bebauten Kraftwerkstandortes) in ihrer baulichen Entwicklung gestört sei und die Umweltbelastung durch das Kraftwerk jetzt direkt nach Waltrop treiben würde.
Nach Auskunft des für die Stadt Waltrop handelnden Rechtsanwaltes Herr T. Tyczewski ist eine Klage gegen ein Zielabweichungsverfahren juristisch relatives Neuland, so dass nicht sicher war, ob ihr stattgegeben wird. In jedem Fall hat diese Klage jedoch eine aufschiebende Wirkung.
In der Erörterung lies sich das Gericht zur Urteilsfindung von allen Prozessbeteiligten ihre Ansicht zu folgende Fragen erläutern:
- Welche Wirkung hat eine Bauleitplanung?
- In wie weit ist das Selbstgestaltungsrecht der Stadt Waltrop beeinträchtigt?
- Können Waltrops öffentliche Rechte aus Einschränkungen aus dem Bauordnungsrecht abgeleitet werden?
- Wie wird ein Anspruch auf Kompetenzwahrung beurteilt?
- Welche Beeinträchtigungen werden für die Stadt Waltrop gesehen?
Das Gericht schloss die Sitzung nach ca. 3 Stunden und lehnte nach der Beratungspause die Klage der Stadt Waltrop ab (Link zum Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Az.: 9 K 2271/14),
- da es der Ansicht war, dass die Gemeinde gar kein Klagerecht besitze
- darüber hinaus könne ein LEP durchaus geändert werde, wenn die Grundzüge nicht geändert würden
- außerdem seinen im LEP angegebenen Standorte nur Ausweisungen eines Vorranggebietes. Tatsächliche Bau-Standorte könnten hiervon durchaus abweichen.
- Nachteile für die Stadt Waltrop durch den neuen LEP sah das Gericht nicht.
Ob eine Gemeinde ein Klagerecht gegen ein Zielabweichungsverfahren hat, war auch für die Stadt Waltrop unsicher.
Die weiteren Ablehnungsgründe des Verwaltungsgerichts sind für einen Laien schwer nachzuvollziehen.
Dass ein LEP geändert werden kann, ist selbstverständlich. Jedoch sollte man ihn vor dem Beginn einer Baumaßnahme ändern lassen, da man sonst wissentlich gegen Bauauflagen verstößt, auch wenn die Genehmigungsbehörden diese Verstöße gedeckt hatten.
Die gerichtliche Aussage, einen LEP muss man nicht beachten / kann man ändern, wenn die Grundzüge nicht geändert werden, ist sehr subjektiv und interpretierbar: was ist eine Grundzugs-Änderung?
Der alte LEP schrieb explizit vor, deutsche Kohle zu verbrennen. Auch wenn ab 2018 in D keine Kohle mehr gefördert werden soll, ist das doch ein Grundzug, oder? Ein Grund mehr diesen Punkt vor Baubeginn ändern zu lassen.
Der alte LEP zeigt ein nutzbares Kraftwerksgelände auf, das für Gefahren weit genug von Siedlungen entfernt ist. Gewählt wurde ein Standort, der für Gefahrstoffanlagen viel zu dicht an der Wohnbebauung liegt. Ist damit nicht ein Grundzug / Grundaussage des LEPs betroffen?
Daran ändert sich auch nichts, wenn Uniper das Rauchgas-Entstickungsverfahren technisch inzwischen so geändert hat, dass das Kraftwerk jetzt nicht mehr als Gefahrstoffanlage gilt und die Grenzabstände zur Wohnbebauung nicht mehr so eng gesehen werden.
Die Feststellung, der LEP schreibt keinen Standort vor, sondern er verdeutlicht nur eine Ausweisungen eines Vorranggebietes, widerspricht einem allgemeinen Verständnis: wozu wird ein LEP aufgestellt, wenn seine Aussagen nicht bindend sind?
Gründe, warum man sich nicht an die Festlegungen halten will (kann), wird jeder für sein Objekt finden, zumindest dann, wenn das Objekt schon zu 80% fertig gestellt ist und schon 1 Mrd€ verbaut sind. Selbst die Kraftwerksbefürworter (Uniper, Stadt Datteln, RVR und das Land NRW) scheinen sich über die nicht-Verbindlichkeit der LEP Festlegungen nicht im Klaren gewesen zu sein, denn sonst hätten sie nicht umständlich, nachträglich ein Zielabweichungsverfahren auf den Weg bringen müssen.
Wie das Gericht in seiner schriftlichen Begründung die sehr subjektive, leicht interpretierbare Aussage „Nachteile durch den geänderten Kraftwerksstandort werden für Waltrop nicht gesehen“ näher erläutert, ist dort nachzulesen (Link zum schriftlichen Urteil s.o.).
Die Zukunft wird zeigen, ob die Stadt Waltrop in Berufung gehen wird und die nächste Instanz anrufen wird.
In wie weit die noch ausstehenden Urteile zu den Klagen gegen den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan 105a durch den BUND, die IG Meistersiedlung und die Stadt Waltrop sowie die zu erwartenden Klagen gegen eine eventuelle Betriebsgenehmigung auch eine Inbetriebnahme in ca. 2-3 Jahren aufhalten kann, muss abgewartet werde.
Chronologie des Kraftwerksbau - 2017 bis 5-2022
Am 19.1.2017 erteilt - wie nach den Vorabgenehmigungen im März/September 2016 und dem Verlauf des Anhörungsverfahrens im August 2015 nicht anders erwartet - die Bezirksregierung MS der Uniper Kraftwerke GmbH (ehemals E.ON) unter strengen Umweltauflagen (z.B. < 0,002 Milligramm Quecksilber/m3 Abgas) folgende Genehmigungen zum Weiterbau / Inbetriebnahme für das Kraftwerk Datteln IV:
- Errichtung und Betrieb eines Steinkohlekraftwerks in Datteln (678 Seiten)
http://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/immissionsschutzrechtliche_genehmigungsverfahren/2017/2017-01-19-Uniper_Endfassung-BImSchG-Genehmigung-Kraftwerk-Datteln-4.pdf - Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Dortmund-Ems-Kanal (Notüberlauf) (166 Seiten)
http://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/immissionsschutzrechtliche_genehmigungsverfahren/2017/2017-01-19-Uniper_Erlaubnisbescheid-Einleitung-DEK-ENDFASSUNG2.pdf - Erlaubnis zur gedrosselten Einleitung von behandelten Niederschlagswasser in das Gewässer Deinebach (169 Seiten)
http://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/immissionsschutzrechtliche_genehmigungsverfahren/2017/2017-01-19_Uniper_Erlaubnisbescheid_Einleitung-Deinebach-ENDFASSUNG2.pdf - Entnahme von Wasser aus dem Gewässer „Dortmund-Ems-Kanal“ und Einleitung von Wasser in das Gewässer „Dortmund-Ems-Kanal“ (167 Seiten)
http://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/umwelt_und_natur/immissionsschutzrechtliche_genehmigungsverfahren/2017/2017-01-19_Uniper_BescheidEntnahmeDEK.PDF
Auch wenn die Waltroper Zeitung effekt-hascherisch kurz darauf eine „Abstimmung“ (Leserbefragung wäre der treffendere Tittel gewesen) unter der Überschrift ankündigt: „lohnt sich eine Klage noch?“, halten die Dattelner Interessengemeinschaft Meistersiedlung und der BUND an ihrem Willen fest, sich gegen das Kraftwerk und seine Inbetriebnahme weiter mit allen Rechtsmitteln zu wehren. Auch die Stadt Waltrop bestätigt das Festhalten an den Ratsbeschlüssen zum Beschreiten des Klageweges. Allerdings gibt es z.Zt. noch keine Termine zu den anhängigen Klagen gegen den von Datteln erlassenen Bebauungsplan 105a.
Die Waltroper Zeitung nimmt in der Kraftwerksfrage klar für das Kraftwerk Stellung, denn sie suggeriert in der Fragestellung mit dem „noch“ klar, dass alle Kraftwerksgegner eigentlich einer gestrigen, überholten und belächelnswerter Überzeugung anhängen. Klagen gegen das Kraftwerk sind eigentlich auch nicht mehr sinnvoll, da ja schon so viel Geld in das Datteln IV Projekt geflossen sei. Schlussfolgerung: wenn in ein Projekt genügend (wie viel ist das?) Geld geflossen ist, spiel das Recht keine Rolle mehr; mit Geld kann man sich ein Recht erkaufen. Eine derartige Haltung erinnert doch sehr an Bestechung und Bananenrepublik.
Ende Mai 2017 kündigte Uniper an, dass Anfang 2018 mit der Stromproduktion begonnen werden soll. Die technische Fertigstellung (Heizkessel-, Silo-, Wasseraufbereitungsanlagen, Kohletransportbrücken, Schiffsentlader-Kräne, Kohletransportbänder und Fernwärmeleitungen) des Kraftwerks wurde seit März 2016 wieder aufgenommen und wird mit eine Probephase des Kraftwerkbetriebes im Herbst 2017 beginnen.
Ende Juni 2017 erfolgte die erste Kohlelieferung für den Kraftwerksbetrieb. Die für den Regelbetrieb notwendige 180 000 t/a Importkohle kommt u.a. aus Kolumbien, Russland und Südafrika per Kanalschiffen aus Rotterdam.
Noch am 21. August 2017 bestätigt der Baustellenleiter Telöken, dass der Abschluss der Kraftwerks-Probephase im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen sein wird.
Im September werden dann erste Meldungen laut, dass der finnische Energie-Konzern Fortum die Firma Uniper übernehmen will. 22 €/Uniper-Aktie sollen angeboten worden sein. Eine Übernahme könnte aus steuerlichen Gründen erst in 2018 erfolgen. Nach Google-Angaben ist „Fortum ein börsennotierter Energieversorger mit Sitz in Espoo , dessen größter Aktionär mit 50,8 Prozent der finnische Staat ist. Fortum Service ist als Betreiber von Kraftwerken mit einer Leistung von 18.370 MWel und 27.430 MWth international bekannt. Neben eigenen Kraftwerken in Nordeuropa betreibt Fortum Kraftwerke für Dritte in Finnland, Skandinavien, Deutschland und Großbritannien sowie in mehreren Ländern Südostasiens und im Mittleren Osten.“
Seit Mitte Oktober 2017 beginnt der Probebetrieb des Kraftwerks, d.h. die Anlagenteile (640 km Rohre und Heizkessel werden auf Betriebstemperatur und -druck gebracht, um zu testen, ob alle Verbindungen dicht und stabil sind.
Am 16.10.2017 erklärt der zuständige Richter Dr. U. Lau vom Oberverwaltungsgericht Münster, der für die Klagen u.a. des BUND gegen Datteln IV zuständig ist, dass vor einem Urteilsspruch erst das Urteil zur Klage gegen das Lünener Trianel-Kraftwerk am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewartet werden wird. Das wird aber erst für Sommer 2018 erwartet. Ob dann Datteln IV schon seinen Regelbetrieb aufgenommen hat?
Am 7. November 2017 legt Fortum ein schriftliches Angebot (22 €/Uniper-Aktie) vor und bekräftigt damit seine Übernahmeabsichten. 47% dieser Uniper-Aktien befinden sich in E.on Hand, mit der sich Fortum schon vor Monaten über deren Übernahme geeinigt haben soll. Falls dieser Verkauf nicht zu Stande kommen sollte, müsste E.on nach Aussagen des Fortum-Vorstandes zwischen 750 bis 1500 Mio€ Strafzahlungen zahlen. Ob das o.g. Angebot für die anderen Aktionäre akzeptabel ist, wird noch von Uniper geprüft. In der Presse wird spekuliert, welche Motivation hinter Fortums Übernahmeangebot stecken könnte.
Anfang Dezember 2017 musste der Probelauf des Kraftwerks unterbrochen werden, weil - wie lange bekannt und in anderen Kraftwerken auch – der verwendete Stahl T 24 dem geplanten Druck und den hohen Temperaturen nicht standgehalten hat. Nach Auskunft der Uniper-Sprecherin gibt es Risse in den Schweißnähten. Dadurch werde sich eine weitere Reparatur-Verzögerung von mindestens 1 Jahr (bis Ende 2018) ergeben.
Im Steag-Kraftwerk im Duisburg-Walsum hatte man ebenfalls beim Probebetrieb die gleichen Probleme mit dem neuartigen T 24 Stahl festgestellt. Dort hatte man zunächst gehofft, die defekten Schweißnähte reparieren zu können, musste aber schließlich den neuartigen, aber fehlerhaften Werkstoff wieder ausbauen und durch traditionellen ersetzen. Unterm Strich ging das Kraftwerk zwei Jahre später als geplant ans Netz.
Auch wenn Uniper-Sprecherin Frau Fechtner am 9.12.2017 erklärt, dass die Probleme mit dem T 24 Stahl technisch lösbar seien und es sich nicht um einen Totalausfall handeln würde, bleiben die Fragen, ob
- die beantragten und genehmigten Kenndaten des Kraftwerks nach einer „technischen Reparatur“ noch der Realität entsprechen oder ob eine neue (dann dritte) Genehmigung beantragt werden müsste
- sich die Wirtschaftlichkeitslage durch eine derartige Reparatur nicht unakzeptabel weiter deutlich verschlechtern würde.
- angesichts der Übernahmebezeugung von Fortum eine Reparatur überhaupt Sinn macht, für die später von Fortum kein Ausgleich gezahlt wird
- unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Klagen gegen das Kraftwerk und der energiepolitischen Diskussionen zum Ausstieg aus der Kohleverbrennung die Einstellung der weiteren Baufortsetzung angebracht wäre, denn 40-50 Jahre Laufzeit scheint heute kein Politiker mehr einem Kohlekraftwerk zu zugestehen.
Chronologie des Kraftwerkbaus – 2018
Das Angebot vom finnischen Staatskonzern Fortum, den Aktionären bei einer Übernahme 22 € pro Aktie zu zahlen, nahmen nur sehr wenige Aktionäre an: am 20. Januar 2018 (Nachmeldefristbeginn) lagen 46,65 % Eon/Uniper-Aktien bei Fortum und zusammen mit den zustimmenden Aktionären kam Fortum auf 49,93 % des Aktienbestandes. Der Aktienkurs lag zu dieser Zeit bei ca. 25 €/Aktie. Das Angebot wurde durch Fortum nicht mehr erhöht.
Eine Übernahme-Zustimmung muss allerdings auch noch von der russischen Kartellbehörde genehmigt werden. Hier ist vorgeschrieben, dass ein 50% Anteil nicht überschritten werden darf.
Am 26.6.2018 wird bekannt gegeben, dass Eon keine Beteiligung mehr an Uniper hält. Fortum sendet seinen Finanzvorstand Markus Rauramo in den Uniper-Aufsichtsrat und holt den FDP Wirtschaftspolitiker Phillip Rösler in den Fortum-Aufsichtsrat.
Ende Februar 2018 (Waltroper Zeitung - WZ - 23.2.2018) muss nach Bewertung der im Probellauf festgestellten Haarrisse an den 35.000 Kessel-Rohr-Schweißnähten des neuen T 24 Stahls die Inbetriebnahme des Kraftwerks vom Frühjahr auf den Herbst 2018 oder später verschoben werden.
Im April 2018 wurde wegen des notwendigen, gesamten Kesselaustausches eine Verschiebung der Inbetriebnahme auf Sommer 2020 bekannt gegeben.
Ungeachtet dieser Verzögerung gehen die Fertigstellungsarbeiten und Prüfungen z.B. des Fernwärmeleitungen nach Recklinghausen und mit den Werkstraßen-Asphaltierungen und Anpflanzungen weiter.
Inwieweit diese Zeitverschiebung zu einer Liefervertrag-Kündigung bzw. zu Preissenkungen für Stromabnahme für den Bahnbetrieb führten kann, lässt RWE seit Monaten gerichtlich klären. Diese Klage wird allerdings im März 2018 vom Essener Landgericht abgewiesen. Wegen der Lieferverzögerungen müssten die vertraglich vereinbarten Laufzeiten nur angepasst werden. RWE habe als erfahrener Energiekonzern auch das Risiko von Strompreisschwankungen zu tragen.
Gegen dieses Urteil legt RWE jedoch beim Oberlandesgericht im Hamm Berufung ein.
Auch nach zwei gerichtlichen Niederlagen ist RWE im Sommer 2020 immer noch der Meinung, dass seine Vertragskündigung rechtens ist. Das soll danach letztinstanzlich geklärt werden.
Die vom „grünen“ Umweltminister Johannes Remmel 2016 angewiesene Senkung des Grenzwerts im Abgas für Quecksilber auf 0,002 mg/m3 wurde nach Klagen von Eon Anfang März 2018 durch das OVG Münster wieder auf 0,004 mg/m3 zurückgenommen. Dabei wurden die gerichtlichen Entscheidungen für die Betriebsgenehmigung des Trianel-Kraftwerks in Lünen und die BUND Klage gegen Datteln IV am OVG Münster nicht abgewartet.
Der in Deutschland angestrebte Wandel - weg von fossilen Brennstoffen hin zu regenerativen Energieformen - spiegelt sich auch in Firmenneugliederungen wieder. Die Energieriesen RWE und Eon strukturieren sich um: RWE bündelt seine „grünen“ Aktivitäten und seine Netz-Aktivitäten in dem Start-up Unternehmen Innogy. (Dies wird 2 Jahre später schon wieder zerschlagen).
Im März 2018 (WZ 12.3.2018) gehen die lukrativen Netzsysteme und der Vertrieb für Gas und Strom an Eon und die „grüne“ Stromerzeugung von Eon und Innogy übernimmt RWE. Bei Uniper verbleiben die Kohle- und Gaskraftwerke.
Karl Seeling stellt im April 2018 (WZ 18.4.2018) im Dattelner Stadtrat (Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Datteln am 29.5.2018) zwei brisante Anträge:
Einmal geht es um die erteilte Betriebsgenehmigung des Kraftwerks und seinen 45% Wirkungsgrad, der von der hohen Verbrennungstemperatur durch die Verwendung vom T 24 Stahl erreichbar wird und die Grundlage für die Kraftwerk-Genehmigung darstellte. Bei einem Austausch dieses Stahles und Absenkung der Verbrennungstemperatur (Wirkungsgrad) müsste die Genehmigung erlöschen.
Zum zweiten enthielte der Durchführungsvertrag zwischen Uniper und der Stadt Datteln einen Passung, dass Uniper 30 Monate (= 20.7.2019) nach Erteilung der letzten betrieblichen Zulassungsentscheidung die Anlage in Betrieb nehmen muss. Andernfalls könne die Genehmigung aufgehoben werden. Von der Unternehmensführung war im April 2018 jedoch schon darauf hingewiesen worden, dass die Inbetriebnahme wohl erst Sommer 2020 erfolgen könne.
Dass diese notwendigen Kesselveränderungen / Verbrennungstemperaturen Auswirkungen zusätzlich auch auf die Abgas-Zusammensetzung (deutlich höherer CO2 Ausstoß) haben würde, betont im Juni 2018 der Waltroper Grünen-Stadtrat, Herr Bernd Schäfer.
Trotzdem entscheidet Anfang Juli 2018 die Bezirksregierung Münster, dass der Austausch des T 24 Heizkessels keine umwelttechnischen Auswirkungen hat und der Wirkungsgrad nicht sinken würde. Somit müsste keine neue Genehmigung beantragt und erteilt werden.
Wenn der alte, bewährte T-12 Stahl mit entsprechend dickeren Wänden den knapp 600 bar (statt wie im Normalbetrieb knapp 300 bar) Stand hält, könnte man dies glauben. Deutlich teurer als geplant würde der Bau allerdings trotzdem.
August 2018 erhalten die IG-Meistersiedlung / Datteln und der BUND eine Spende von je 2.500 € von den Grünen des Waltroper Stadtrats zur Unterstützung der Klagen gegen des Kraftwerk Datteln IV.
Thomas Krämerkämper (BUND) stellt im Oktober 2018 (WZ 8.10.2018) dar, welche Gerichtsentscheidungen noch zu einer Entscheidung anstehen:
- das Normenkontrollverfahren gegen den Regionalplan / Bebauungsplan
- Klage gegen die immissionsrechtliche Genehmigung
- Genehmigung der Einleitung des Kühlwassers
Im Herbst 2018 werden Diskussionen um den Ausstieg aus der Verbrennung von fossilen Brennstoffen immer drängender geführt. Es wird deutlich, dass eine notwendige Energiewende ohne einen Ausstieg aus deren Verbrennung unmöglich ist.
Die Verhandlungen, wann und wie ein Kohleausstieg (Braunkohle, Steinkohle) möglich ist, werden in der deutschen Gesellschaft, der unabhängigen Kohlekommission und dem CDU geführten Wirtschaftsministerium geführt. Der CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier bringt sogar die Möglichkeit ins Spiel (WZ 12.10.2018), Datteln IV (in Bauphase ca. 500, im Betrieb ca. 80 Arbeitsplätze) stillzulegen, damit die Braunkohle-Reviere (ca. 10.000 Arbeitsplätze bei Aachen, ca. 8.000 in der Lausitz) erhalten bleiben könnten.
Uniper erklärt sich zu Verhandlungen bereit, will jedoch Ausgleichzahlungen für eine frühere Abschaltung als 2060.
Falls Datteln IV nicht an Netz gebracht würde, müsste Uniper das Kraftwerk nach eigener Bestätigung komplett zurück bauen.
In dieser Diskussionsphase hält Karl Seeling in seinem Leserbrief (WZ 17.10.2018) noch einmal fest, dass
- wegen der noch ausstehenden gerichtlichen Entscheidungen (s.o.) ein Betrieb rechtlich noch gar nicht entschieden ist und der Betrieb somit auch gar nicht als Verhandlungsmasse (Mitarbeiterzahlen) dienen kann,
- über Entschädigungen auch erst nach Vorliegen einer endgültigen Betriebsgenehmigung und einer politisch gewollten vorzeitigen Außerbetriebsstellung diskutiert werden kann
- die Eon-Vorstände auf eigenes Risiko - noch ausstehende Genehmigungen - den Kraftwerksbau und die Verpflichtung zum Rückbau auf sich genommen haben. Für betriebliche Fehlentscheidungen darf der Steuerzahler nicht haftbar gemacht werden.
Chronologie des Kraftwerkbaus - 2019
Das Jahr 2019 soll das Jahr der Entscheidung (WZ 5.1.2019) für oder gegen das Kraftwerk Datteln IV werden!
Thomas Krämerkämper (BUND) formulierte es so: „... Man wird unterscheiden müssen zwischen einer denkbaren endgültigen juristischen Niederlage des Energiekonzerns und einem politisch gewollten Aus für Datteln IV wegen des Klimaschutzes. ...“
Da Datteln IV nicht vor Sommer 2020 ans Netz gehen kann, stellt Uniper den Antrag bei der Bezirksregierung in Münster die von Datteln IV aus nach Recklinghausen gebaute Fernwärmeleitung auch in anderer Richtung nutzen zu dürfen, um aus anderen Kraftwerken Wärme in das Dattelner Stadtnetz einleiten zu können. Diesem Antrag wurde später von der Bezirksregierung stattgegeben.
Der Kompromissvorschlag vom 8.9.2019 der unabhängigen Kohlekommission für den Ausstieg aus der Kohleverstromung lautet (https://www.agora-energiewende.de):
- Bis spätesten 2038 sollen alle Kohlekraftwerke den Betrieb einstellen. Für Datteln IV wird der Bundesregierung vorgeschlagen, von einer Inbetriebnahme abzusehen.
- Mit 1,3 Mrd€ pro Jahr von der Bundesregierung sollen die betroffenen Kohle fördernden Bundesländer (Braun- und Steinkohle) 20 Jahre lang unterstützt werden.
- Für die vertragliche Gestaltung der vorzeitigen Stilllegungen sollen Entschädigungen vom Bund bezahlt werden.
- Ab 2022 sollen die ersten 12,5 Gigawatt der Kohlekraftwerke (insgesamt 42,6 Gigawatt) vom Netz genommen werden.
- Privatleuten und Unternehmen wird der Bund ab 2023 jährlich 2 Mrd€ Hilfsgelder fürsteigende Strompreise zur Verfügung stellen.
- In 2026 und 2029 sollen die Beschlüsse und deren Umsetzbarkeit in Bezug auf Erreichbarkeit der Klimaziele, Versorgungssicherheit, die Strompreise und die Arbeitsplatzzahlen überprüft werden.
- 2032 soll überlegt werden, ob man den Kohleausstieg auf 2035 vorziehen kann.
- Spätestens 2038 soll keine Kohle mehr verstromt werden.
Unklar bleibt natürlich, ob die Bundesregierung diesen Empfehlungen folgen wird.
Bei den Kraftwerk-Betreibern (Uniper, Steag und Evonik) im Ruhrgebiet werden Überlegungen angestellt, ihre Kraftwerke auf Gasbetrieb umzustellen.
Dieser politische Kohle-Kompromiss führt selbstverständlich sofort zu Entschädigungsforderungen (WZ 28. + 29.1.2019) von Uniper - weil mit anderen Laufzeiten kalkuliert worden sei - und von der Stadt Datteln, die einige Steuereinnahmen schwinden sieht und städtische Mitarbeiter auf städtische Kosten bei der Planung eingebunden hatte. Datteln argumentiert, wenn ein Unternehmen Verluste kompensiert bekommt, dann müsse dies auch für die Kommune Datteln gelten.
Gegen Entschädigungszahlungen an Uniper sprechen sich mit einem Leserbrief (Karl Seeling WZ 31.1.2019) aber auch in politischen Stellungsnahmen (z.B. Waltroper Aufbruch, WZ 31.1.2019, Waltroper Grüne WZ 15.2.2019) einige Bürger aus:
- eine endgültige rechtliche Genehmigung gibt es zur Zeit noch nicht. Die Gerichtsurteile (Standortfrage, Landesentwicklungsplan, Bebauungsplan) hierzu liegen noch nicht vor.
- Eon (deren Vorstände) haben entschieden, auf eigenes Risiko den Kraftwerksbau trotz der unsicheren Rechtslage weiter zu verfolgen. Sie haben einen Rückbau des Kraftwerks schriftlich zugesagt, falls der Bau von Datteln IV keine endgültige Genehmigung erhalten sollte.
Im März 2019 fordert der Finanzinvestor Elliott (US Hedgefonds: Elliott hält 17% Anteil an Uniper, Knight Vinke hält >5% Anteil an Uniper) von Uniper einen Beherrschungsvertrag mit Fortum abzuschließen, damit Fortum als beherrschendes Unternehmen dann gegenüber den Fonds (z.B. Elliott) eine Ausgleichspflicht hat, falls sich Nachteile (Bilanzverluste) aus dieser Übernahme / Kooperation zwischen Fortum und Uniper ergeben sollten. Zudem wird mit einem Beherrschungsvertrag diesen Minderheitsaktionären ein bestimmter jährlicher Gewinn garantiert.
Darüber hinaus wird Uniper von Knight Vinke aufgefordert, sein Russlandgeschäft (4300 Mitarbeiter) zu verkaufen, damit Fortum mehr als 50% Uniper-Anteile erwerben darf.
Eine Überprüfung dieser russischen Kartellbehördenentscheidung wird trotz Elliott Antrag auf der Uniper-Hauptversammlung im Mai 2019 abgelehnt.
Obwohl schon nach 2007 (erster Genehmigungsanlauf für das Kraftwerk) durch den damaligen Antragsteller Eon auf die Verbrennung von Petrolkoks / Kronocarb (wegen Schwermetallgehalten krebserregende Abfallstoffe aus der Erdölindustrie) per Email der WZ gegenüber verzichtet wurde, blieb dieser Stoff als Verbrennungsmaterial im Genehmigungsantrag erhalten und wurde so auch von der Bezirksregierung genehmigt. Obwohl schon damals viele Kraftwerkgegner sich gegen die Verbrennung dieses Materials aussprachen, forderten erst im Mai 2019 Dattelner SPD Politiker den Verzicht, Petrolkoks zu verbrennen. Sie wollen ihre Zustimmung zu einer Betriebsgenehmigung von diesem Verzicht abhängig machen.
Allein diese Forderung - 12 Jahre nach Erstantrag und nachdem die Umweltpolitik und auch die juristischen Argumente dem Kraftwerk die Berechtigung entzogen haben - zeigt, dass auch die SPD immer noch den Kraftwerksbau weiter unterstützt und mit einem „Kuhhandel“ etwas mehr Umweltschutz als vor 12 Jahren herausschlagen will. Ein beschämender Einblick in die Arbeit der Dattelner SPD, deren Abhängigkeiten und Wissenskompetenzen!
Worin besteht der „Kuhhandel“, den man der Dattelner SPD anlasten muss?
Uniper hatte sich verpflichtet (WZ 23.5.2019), Datteln IV spätestens 30 Monate nach Erteilung der letzten für den Betrieb erforderlichen Zulassungsentscheidung fertig zu stellen und in Betrieb zu nehmen. Die Befristung für die Nutzung des Bebauungsplanes 105a läuft damit am 20.7.2019 aus. Wegen technischer Probleme ist die Fertigstellung nach Uniper Angaben aber erst Sommer 2020 möglich.
Die Dattelner Grünen beantragen für die Stadtratssitzung (Ausschuss für Stadtentwicklung) am 3.7.2019 wegen der zu erwartenden Fertigstellungsüberschreitung diese vertraglich vereinbarten Fristen nicht zu verlängern. Für eine derartige Verlängerungsablehnung benötigen die Grünen allerdings eine Mehrheit, die die SPD von der Entscheidung zur Petrolkoksverbrennung abhängig machen will.
Der Uniper-Antrag, die Fertigstellungsbefristung zu verlängern, wurde mit CDU, SPD und FDP/DSF genehmigt und damit der Grünen-Antrag abgelehnt. Die Argumentation, man befürchte Regressansprüche von Uniper, weil die Verzögerungen ja nicht nur von Uniper zu verantworten seien.
Allerdings stellt die SPD den Antrag (WZ 25.5.2019), die Verträge / Fristen (wann sie auslaufen) noch einmal juristisch zu überprüfen.
Erst am 16.05.2020 erklärt Uniper der Bezirksregierung Münster gegenüber schriftlich, auf die Verbrennung von Petrolkoks verzichten zu wollen.
Am 19.6.2019 bemängelt Karl Seeling in seinem Leserbrief in der WZ, dass die Stadt Datteln zahlreiche Durchführungsverträge mit Eon/Uniper (z.B. zum Umfang und zeitlichen Ablauf Rückbau des Altkraftwerks Datteln I-III und Strafzahlungen bei Nichteinhaltung) abgeschlossen hat. Auch die umgekehrte Wärmeeinspeisung von Scholven nach Dattel ins Fernwärmenetz sein inzwischen möglich. Karl Seeling bemängelt, dass die Stadt Datteln die vertraglichen Abmachungen nicht auf ihre Einhaltung überprüft und auch die möglichen festgelegten Strafzahlungen nicht einfordert. Uniper erhielte immer noch Sonderrechte, auf die Einhaltung von abgeschlossenen Verträge würde nicht bestanden.
Am 20.8.2019 findet das Richtfest des Kraftwerksbaus sein 10 jähriges Jubiläum: die Partystimmung von damals war inzwischen allerdings deutlich verflogen.
Ende August 2019 ist der Ersatzkessel im Kraftwerk eingebaut und Drucktests beginnen: kurzfristig bis zu knapp 600 bar müssen die Kesselwände aushalten, um bei einem normalen Betrieb einem Druck von knapp 300 bar widerstehen zu können. Dieser Drucktest verläuft erfolgreich.
Danach wird die Kraftwerksfertigstellung weiter vorangetrieben, u.a. werden die Kohlelager mit ca. 180.000 t Kohle aus Kolumbien, Russland, Südafrika und Australien aufgefüllt.
Neben der technischen Fertigstellung des Kraftwerks können der regulären Inbetriebnahme durch die noch ausstehende OVG Münster Entscheidungen
- über imissionsschutzrechtliche Genehmigung und
- über die Rechtmäßigkeit des geänderten Bebauungsplan 105a
entgegen stehen.
Mit dem Kohlekompromiss – Abschaltung der Kohlekraftwerke spätestens 2038 – kommt aber auch noch eine politische Entscheidungskomponente für die Inbetriebnahme hinzu. Diese soll bis Ende 2019 gefallen sein (WZ 9.10.2019).
Angesichts dieser Hindernisse wird in der Öffentlichkeit (WZ 9.10.2019) in Frage gestellt, ob Uniper wirklich eine Stromproduktion zum Geld verdienen anstrebt oder die Fertigstellung des Kraftwerks nur betreibt, um eine bessere Verhandlungsposition degenüber der Bundesregierung zu erlangen.
Fortum will die 20,5 % Aktienpakete der amerikanischen Investoren Elliot und Knight Vinke für 2,3 Mrd€ übernehmen (WZ 9.10.2019), wenn die russische Aufsichtsbehörde zustimmen sollte, die einer Übernahme von mehr als 50% an Uniper bisher untersagt hatte.
Auch wenn inzwischen die Zeichen der Zeit umweltmäßig und juristisch auf Sturm für das Kraftwerk in Datteln stehen (Leserbrief Johannes-Jürgen Drees WZ 12.10.2019), plädiert der CDU Wirtschaftsstaatssekretär Olvier Wittke auch im Oktober 2019 (WZ 10.10.2019) immer noch dafür, Datteln IV ans Netz zu bringen. Gegenüber den Braunkohlekraftwerken wäre Datteln IV doch wesentlich umweltfreundlicher.
Damit hat er zwar Recht, allerdings verkennt er dabei, dass es aus umweltpolitischer Sicht Ziel sein muss, nicht den Kompromiss bis 2038 voll auszunutzen und Braunkohle gegen Steinkohle bzw. neue gegen alte Bundesländer gegeneinander auszuspielen, sondern möglichst deutlich früher als 2038 die Verbrennung von fossilen Brennstoffen einstellen zu können.
Wie in fast allen Bereichen des Lebens gilt: wenn man sich zu lange in bewahrenden Gedanken festhält, verlernt man die Anpassungsfähigkeit an Neues. Das gilt für uns Menschen im Allgemeinen aber auch für Wirtschaftsunternehmen. Der trotzdem später einsetzende Wandel wird um so teurer.
Ende Oktober, Anfang November 2019 (WZ 4.11.2019) einigen sich Bundesregierung und Uniper, dass Datteln IV nun doch - entgegen dem Kohlekompromiss nicht fertig gestellte Kraftwerke nicht mehr in Betrieb zu nehmen - im Sommer 2020 ans Netz gehen soll.
Auch wohl wegen dieses Scheitern der Verhandlungen plädieren in zahlreichen Veröffentlichungen nun wieder verstärkt die einen für (CDU NRW Regierungspräsident Armin Laschet (Umweltruf.de 10.11.2019; Andreas Schlierenbeck Uniper Vorstand, WZ 16.11.2019; Leserbrief Christof Kwiatkowski WZ 5.12.2019) die Inbetriebnahme des Kraftwerks, die anderen dagegen (Leserbriefe WZ 17.11.2019; Klimaaktivisten WZ 26.11.2019; BUND WZ 27.11.2019; Fridays for Future WZ 30.11.2019).
Die Argumente von beiden Seiten sind hinlänglich bekannt, sie bringen nichts Neues mehr. Eine endgültige Entscheidung wird wohl erst von dem OVG im August 2020 Münster gefällt werden. Diese Entscheidung fiel dann allerdings erst November 2021.
Auch wenn sich die Kraftwerksgegner immer lauter zu Wort melden, finden im Dezember 2019 zwei Synchronisationsversuche / Kraftwerk-Einschaltungen versuchsweise statt (WZ 7.1.2020). Ein Regelbetrieb soll im Sommer 2020 erfolgen, denn Uniper hat eine gültige (aber keine endgültige) gerichtlich gesicherte Betriebsgenehmigung.
Im Probebetrieb wird Datteln IV zwischen 500 und 1052 Megawatt zwei Monate (Januar, Februar 2020) getestet, um es dann bis zur völligen Inbetriebnahme wieder für Feintuning abzuschalten.
Chronologie des Kraftwerkbaus - 2020
Seit ca. einem Jahr wird zwischen Kraftwerksbetreibern und Bundesregierung verhandelt, ob, wann und wie genau (Entschädigungen) der Kohlekompromiss umgesetzt werden soll. Im Januar 2020 (WZ 8. + 9.1.2020) bietet Uniper an, alle seine Stein- und Braunkohle-Kraftwerke (fünf zusammen mit 3800 Megawatt Leistung: Gelsenkirchen-Scholven, Heyden Kreis Minden, Wilhelmshafen, Staudingen Hessen und Schkopau Sachsen-Anhalt) vom Netz zu nehmen, wenn Datteln IV ans Netz gehen dürfe. Bei dem Angebot bleibt unklar, wann das geschehen soll und was mit den schon beschlossenen Umbauten zu Gas-Kraftwerken passiert, sowie wie ausstehende, gerichtliche Entscheidungen berücksichtigt werden können.
Die Stilllegungsverhandlungen zu den Kohlekraftwerken werden inzwischen als Streitpunkt zwischen den ostdeutschen Braunkohle-Betreibern und den westdeutschen Steinkohle-Betreibern ausgefochten. Beide Landesregierungspräsidenten (NRW: Laschet und Sachsen- Anhalt: Haselhoff) sind CDU Mitglieder. Beim Spitzentreffen im Kanzleramt (Bundeskanzlerin Merkel und einige Minister, die betroffenen Länder-Ministerpäsidenten) wird am 16.1.2020 ein Kompromiss zwischen diesen Lagern gesucht.
Dieser lautete:
Gegen eine Entschädigung von 2,6 Mrd€ soll RWE sieben Braunkohlekraftwerksblöcke in NRW bis Ende 2022 abschalten und 40 Mrd€ sollen in die Umstrukturierung der ostdeutschen Wirtschaft fließen. Das Dattelner Kraftwerk darf ans Netz gehen.
Von den Kraftwerksgegnern wie Befürwortern werden diese Beschlüsse verständlicherweise unterschiedlich kommentiert.
Der Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) steht für das Argument, dass die Versorgungssicherheit mit Strom immer Vorrang hat vor Umweltaspekten. Die IG Meistersiedlung in Datteln und der BUND setzen auf gerichtliche Machtworte und die Stadt Datteln sieht nun Klarheit und Planungssicherheit. Fridays for Futurekündigen für den 24.1.2020 Proteste im Datteln und Berlin gleichzeitig an. Auch die Mitglieder der Kohlekommission (WZ 22.1.2020) kritisieren deutlich, dass dieser Beschluss des Gipfeltreffens den ausgehandelten Kohlekompromiss nicht genügend widerspiegelt.
Die von Fridays for Future angekündigte Demonstration am 24.1.2020 in Datteln kann nicht so viele Mitstreiter*innen mobilisieren, wie gehofft (WZ 25.1.2020). Bis zu 350 Teilnehmer nehmen an der Demonstration teil und treffen oft auf eine resignierte und themenmüde Bevölkerung.
Es werden Gerüchte laut, dass es von den Umweltaktivisten Ende Gelände eine Dauerbelagerung von Datteln IV geben könnte wie von ihnen am Hambacher Forst (WZ 29. / 30.1.2020).
Die Zeit scheint noch nicht gekommen, dass die Politik einsieht, dass die Industrie Umweltbelange vorrangig in ihre technischen Neuerungen einbauen muss und nicht ihre alten Techniken (auch wenn Datteln IV technische Verbesserungen beinhaltet, bleibt es eine überholte Technik) auf Kosten der Umwelt so lange weiter betrieben werden dürfen, wie sie sich für sie rechnen.
Die etablierten Parteien - dazu gehören neben der CDU, der SPD auch Teile der Grünen dazu - richten ihre Politik immer noch nach kurzfristigen Interessen (ihre Wiederwahl) aus, anstatt darüber nachzudenken, dass die heutigen Entscheidungen von unseren Kindern und Enkelkinder getragen werden müssen. Proteste hiergegen erfolgen nicht nur von Chaoten, Querdenkern und Kriminellen.
Gewaltsame Aktionen gegen politische Entscheidungen (Besetzung von Teilen von Datteln IV, WZ 3.2.2020) sind der Sache allerdings nicht dienlich. Sie machen aber die Verzweiflung vieler jungen Menschen deutlich, die ihre Zukunft durch zu lange Umweltbelastungen gefährdet sehen. Die Presse ist in den nächsten Tagen voll von Berichten und Leserbriefen über die Protestaktionen gegen das Kraftwerk Datteln IV: (WZ 4./6./7./10./11./12./15./17./ 18./22./26.2.2020, zusammenfassend auch 20.08.2020).
Teilweise erfolgen auch Proteste von Umweltaktivisten vor der Uniper-Zentrale in Düsseldorf und der Fortum-Zentrale in Helsinki. Die polizeilichen Übergriffe (WZ 12.2.2020) an Theologen zeigen wie dünnhäutig die Judikative geworden ist und wie schwierig es ist, den richtigen Weg / das richtige Maß zwischen Durchsetzung von legalen Beschlüssen und berechtigtem Protest zu finden.
Die Meinung von ProWaltrop in diesem Streit ist:
Recht muss Recht bleiben, das gilt für Unternehmen wie für Privatleute. Wenn Unternehmen sich erlauben, gegen das Recht zu agieren und Politiker dies durch Gesetzesänderungen nachträglich zu legalisieren versuchen, dann darf sich keiner wundern, wenn die Proteste aus dem Ufer laufen, unrechtmäßig verlaufen. Rechtmäßig werden diese Proteste damit trotzdem nicht.
Durch beide Seiten wird durch ihr unrechtmäßiges Handeln deutlich gemacht, dass diese Aktionen unserem Rechtsstaat und damit der Demokratie schadet. Bei derart langfristig, Umwelt-relevant wirkenden Bauten wie ein Kraftwerk sollte vor Baubeginn abgewartet werden, bis alle notwendigen Genehmigungen rechtkräftig vorliegen (WZ 24.2.2020).
Der Streit darum wer, wann, welche Kosten für Protestaktionen übernimmt (WZ 27.2./28.3..2020 und 20.08.2020), ist müßig zu stellen. In gleichem Zusammenhang könnte man auch die Frage stellen, wer die Kosten trägt, wenn ein Unternehmen rechtwidrig ein Kraftwerk baut und dann durch „Reparaturversuche“ der Allgemeinheit (Kosten für Politiker, Rechtsanwälte, Behördenmitarbeitern und Gerichte) weitere Kosten aufbürdet. Was rechtwidrig ist oder nicht, entscheiden in Deutschland die Gerichte. Deren Urteil muss/sollte also bis zur rechtskräftigen Entscheidung abgewartet werden oder aber man muss die Kosten selber tragen.
Durch die Montage von Sicherungsmaßnahmen (u.a. Stacheldraht-Zäune) ums Kraftwerkgelände sichert sich Uniper gegen zukünftige Übergriffe an (WZ 28.3.2020)
Im März 2020 (WZ 2.3.2020) billigt die Antimonopolbehörde in Russland, dass Fortum mehr als 50% des Aktienanteils von Eon übernehmen darf. Damit ist die Übernahme des 20%igen Anteil zweier Investorengruppen an Uniper durch Fortum rechtens.
Da der erste Testbetriebslauf von Datteln IV unter Volllast erfolgreich abgelaufen ist (WZ 11./27.3.2020) steht einer Inbetriebnahme nach Uniper-Auffassung im Frühsommer 2020 nichts mehr im Wege.
Inzwischen ist allen Menschen klar, dass die Ende 2019 in China ausgebrochene CORONA - Krise sich zu einer weltweiten Pandemie ausweitet. Die Wirtschaftsunternehmen, die Politiker und Menschen durchdenken die Auswirkungen auf ihre Bereiche.
Auch wenn die CORONA-Krise sich noch mehrere Jahre in die erste Reihe der öffentlichen Meinung schiebt, ist doch klar, dass diese Krise beherrschbar sein wird, deren Auswirkungen - so zynisch das klingt - verhältnismäßig gering gegenüber den zu erwartenden Umwelt Auswirkungen (steigende CO2-Gehalte bzw. Temperaturen, Klimaverlagerungen, Dürren und Unwetter) bleiben werden.
Wegen der CORONA-Krise verlagern sich die Proteste gegen das Kraftwerk auch ins Internet (WZ 22.04.2020). Das Ziel bleibt, Datteln IV nicht ans Netz gehen zu lassen bzw. so schnell wie möglich wieder vom Netz zu nehmen (24.04.2020 BUND, WDR 1).
Mit einer Mahnwache von 20 Kraftwerkgegnern vor dem Dattelner Kraftwerk gegen dessen Betrieb, der Unterstützung hierzu vom BUND und dem Aufruf der finnischen Umweltministerin Krista Mikkonen (Finnland hält 51% Anteile an Fortum), Datteln IV nicht in Betrieb zu nehmen bzw. eine Lösung für das Problem zu suchen, finden auch weitere Proteste von Fridays for Future, Extinction Rebellion und dem BUND statt (WZ 21./24.04.2020 und 16.05.2020).
Das Aktionsbündnis „Ende Gelände“ organisiert am 17.05.2020 drei Tage vor der Jahreshauptversammlung von Uniper in Essen (?) mit 60 Kraftwerksgegnern (3 m Abstand wegen CORONA-Auflagen) einen Protest gegen die Inbetriebnahme von Datteln IV. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass nicht nur die Verbrennung von fossilen Stoffen wie Kohle umweltschädigendes CO2 freisetzt sondern auch deren Gewinnung / Förderung „Umweltschäden“ (Lungen- und Krebserkrankungen, Umsiedlungsprogramme für Menschen, Kinderarbeit) verursacht.
Alle diese Proteste verliefen friedlich (WZ 18./21.5.2020), auch wenn ein Gleitschirmflieger unerlaubt niedrig flog und Drohnen unerlaubt zum Einsatz kamen.
Nach der erfolgreichen Erprobungsphase geht am Pfingst-Samstag, den 30.05.2020, Datteln IV in den kommerziellen Betrieb (WZ 27.05.2020).
Allerdings stehen Klagen aus, die eine Wiederabschaltung des Kraftwerkbetriebes erzwingen können:
- von der IG Meistersiedlung gegen den Bebauungsplan,
- vom BUND gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Es wird erwartet, dass hierzu bis Jahresende 2020 ein Urteil vom OVG Münster vorliegen soll. Die erwartete Entscheidung fällt dann tatsächlich erst September 2021.
Diese Inbetriebnahme wird von friedlichen Protesten (ca. 500 Menschen) durch eine Menschenkette und Mahnwachen von BUND- und Greenpeace-Mitgliedern, aber auch von 2019 entlassenen Bergleuten der stillgelegten Zeche Prosper-Haniel / Bottrop begleitet (WZ 29.05.2020 / 02.06.2020).
Seit den teilweise gewalttätigen Protestaktionen im Frühjahr 2020 gegen das Kraftwerk gab es verstärkte Kontrollen durch die Polizei. Diese Kontrollaktionen (Verweigerung der Anwohner zum Betreten ihrer Behausungen, Verfolgung mittels polizeilich gesteuerten Drohnen) verliefen nicht immer rechtskonform und abgestimmt mit den Anwohner (WZ 03./05.06.2020).
Mit einer Fahrrad-Sternfahrt aus Recklinghausen, Castrop-Rauxel und Dortmund kommend wird am 21.06. von Kraftwerksgegnern (Grünen, Linken, Die Partei, BUND, Friday for Future, Extinction Rebellion und Ende Gelände) auf dem Dattelner Neumarkt gegen das Kohleausstiegs- und Kohleverlängerungsgesetz protestiert (WZ 19./20./22.6.2020), die am 03.07.2020 final im Bundestag debattiert werden sollen.
Schon eine Woche später wird von Friday for Future und Ende Gelände eine Lichterprozession und Mahnwache für Freitag, den 26.06.2020 bis Sonntag, den 28.06.2020 als Protestmarathon gegen Datteln IV organisiert (WZ 23./26./27./29.06.2020, Stadtspiegel 24.06.2020).
Durch einen offenen Brief appellieren im Juli 2020 zahlreiche Umweltorganisationen an den neuen finnischen Fortum Vorsitzenden Markus Rauramo, sich von Datteln IV zu distanzieren und darauf einzuwirken, dass seine Tochter Uniper, das Kraftwerk wieder vom Netz nimmt (WZ 02.07.2020): Uniper verstoße gegen die Dekarbonisierung - Strategie von Fortum und verspiele die Chance, sich als europäisches Vorbild für eine Dekarbonisierung bei den Energieversorgern zu platzieren.
Auf Anfrage der Waltroper Zeitung geht Uniper im Juli 2020 immer noch davon aus, dass Datteln IV trotz der Überprüfungstermine 2026, 2029 und 2032 des Ausstiegsgesetzes bis 2038 ins Netz Strom einspeisen kann und somit genügend Zeit bleibt, rentabel zu werden.
Diese Rentabilität bestreitet der Kraftwerksbetreiber Trianel für sein Kraftwerk in Lünen.
Die Kraftwerk-Auslastung soll im Juli bis September um 30% gelegen haben.
Mit der Inbetriebnahme von Datteln IV am 30.05.2020 beginnt die Frist für den Abriss des alten Kraftwerks Dattel I-III zu laufen. Wenn das von Uniper vorgestellte Abwrack-Konzept von der Stadt Datteln abgesegnet ist, muss das Altkraftwerk dann im Sommer 2023 verschwunden sein (WZ 01./03.08.2020). In ersten Arbeiten werden die Brenngas-führenden Leitungen gespült und das Gas abgefackelt.
Ein erneuter Protest gegen Datteln IV erfolgt am 14.08.2020 gleichzeitig auf dem Kanal vor dem Kraftwerk und dem Uniper Eingang auf Land. Auch wenn die Protestaktionen vom BUND, Fridays for Future und Extinction Rebellion friedlich verliefen, so müssen doch einige Protestler von der Polizei wegegetragen werden, weil sie die Löringhofstraße unrechtmäßig blockieren (WZ 17./20.08.2020).
Am 5.9.2020 erfolgt eine erneute Radler-Protestaktion (Students for Future Köln) gegen Datteln IV, die mit Verkehrsstörungen und -sperrungen vom Hebewerk, entlang der B 235 bis zum Kraftwerk verbunden sind (WZ 04.09.2020).
Noch im November 2020 ist Uniper-Vorstand Andreas Schierenbeck zuversichtlich, dass nach der USA Präsidentenwahl von Joe Biden die Gas-Pipeline Nordstream 2 zu Ende gebaut werden kann (WZ 11.11.2020).
Der Schwenk - weg von der Kohle hin zu Gas (?) und erneuerbaren Energiearten - wird mit der politischen Genehmigung der Stilllegung von fünf Kohlekraftwerken in NRW (RWE-Kraftwerke Hamm und Ibbenbüren) zum Januar 2021 wird eingeleitet. Bis 2025 will Uniper seine Kraftwerke in Gelsenkirchen Scholven, in Staudinger und Wilhelmshaven vom Netz nehmen. Datteln IV soll bis zuletzt betrieben werden (WZ 02.12.2020). Eine Aufstellung, welche Kraftwerke wann und gegen wie viel € Entschädigung vom Netz genommen werden, wird in WZ 04.12.2020 ausführlich beschrieben. Datteln IV ist hier ausgenommen.
In einem Interview bestätigt der Fortum Vorstand Markus Rauramo, dass bis Ende 2021 Fortum keinen Beherrschungsvertrag bei Uniper anstrebt, da Furtum jetzt schon 75% des Aktienpaketes von Uniper hält. Eine Zusammenlegung beider Firmen sei nicht geplant, so dass über Arbeitsplatz-Einsparungen Uniper und nicht Fortum entscheidet. Betriebsbedingte Kündigungen bei Uniper sind bis 2026 ausgeschlossen. Falls Datteln IV früher als 2038 vom Netz genommen werden soll, muss über Ausgleichszahlungen geredet werden.
Mit der Fertigstellung der Gas-Pipeline Nordstream 2 wird gerechnet (WZ 04.12.2020)
Chronologie des Kraftwerkbaus – 2021
Wenn Schüttgut-Läger von brennbaren Stoffen zu lange unbewegt liegen bleiben, kann es im Innern solcher Halden zu so großen Temperatursteigerungen kommen, dass sich das Schüttgut im Innern entzündet und ein Schwelbrand entsteht. Aus diesem Grund wurde am 15.01.2021 die Werksfeuerwehr zu Löscharbeiten ans Kohlelager von Datteln IV gerufen: sie muss Löscharbeit leisten und die Glutnester auseinanderziehen. Die Waltroper Berufsfeuerwehr wurde nicht angefordert. Menschen kamen nicht zu Schaden (WZ 16.1.2021).
Im Februar 2021 unterliegt RWE letztinstanzlich gegen Uniper beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe und wird zur Stromabnahme nach den ausgehandelten Verträgen von 2005 und 2006 gezwungen (WZ 23.02.2021). Damit ist der Volllastbetrieb des Kraftwerks ab jetzt von Nöten. RWE und die DB nehmen damit 863 kWh der möglichen 1050 kWh an Februar 2021 ab. Über die Strompreise wird jedoch weiter verhandelt.
Seine Jahresplanung 2021 gibt das OVG Münster am 26.2.2021 bekannt (WZ 27.02.2021). Danach wird eins der beiden noch anhängigen Verfahren (Normenkontroll-Klage gegen den neuen Bebauungsplan: Abstandsregel Kraftwerk zur Wohnbebauung) bezüglich Datteln IV vom der IG Meistersiedlung und der Stadt Waltrop sowie dem BUND im Herbst 2021 verhandelt. Die Entscheidung über die Normenkontrollklage soll am 27.8.2021 fallen.
In einem späteren Verfahren (WZ 31.07.2021) soll über die BUND Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kraftwerks entschieden werden. Beide Verfahren hängen natürlich eng zusammen, sie hängen voneinander ab.
Nach einigen Monaten einer CORONA-bedingten Protestpause macht am 19.3.2021 die Umweltaktivisten „Datteln IV stoppen wir“ wieder mit einer Mahnwache am Dattelner Neumarkt auf die Unrechtmäßigkeit des Kraftwerks Datteln IV aufmerksam (WZ 17./18./19./20.3.2021).
Die Hauptversammlung von Fortum wird am 28.04.2021 von „Datteln IV stoppen wir“ zu weiteren Protestaktionen am Uniper Besuchszentrum unter dem Motto shame on Fortum genutzt. Gleichzeitig protestieren Mitglieder des BUND an der RWE Zentrale in Essen (WZ 28./29.04.2021).
Nach Uniper-Angaben steigt die Kohleverstromung wegen der kalten Frühjahrstemperaturen in Europa deutlich und damit die CO2 Emissionen um ca. 30% gegenüber dem Vorjahr. U.a. auch deswegen kann Uniper höhere Gewinne ausweisen (WZ 07.05.2021). Trotzdem ist Uniper nach Aussage seines Vorstandes Herrn K.-D. Maubach bereit, gegen entsprechende Entschädigungen Datteln IV früher als 2038 vom Netz zu nehmen (WZ 18.05.2021). Gegen eine gesellschaftliche Grundstimmung könne kein Unternehmen erfolgreich agieren.
Am 02.07.2021 wird bekannt gegeben (WZ 03.07.2021), dass die OVG-Verhandlungen gegen das Kraftwerk im Bildungszentrum der Polizei in Münster unter Anwesenheit der Kläger, der Stadt Datteln (Beklagte), Unipers und der Landesregierung NRW öffentlich stattfinden werden.
Zu den Klägern gehören zusammen mit der Stadt Waltrop und dem BUND auch Rainer Köster und Frank Thiele (insgesamt vier Privatpersonen, Mitglieder der IG Meistersiedlung, Datteln), die sich seit mehr als 12 Jahren gegen den Bau von Datteln IV mit Protest- und Informationsaktionen sowie juristisch stemmen. In dieser Zeit lernen sie, wie Politik und Unternehmen sich gegenseitig unterstützen. Mit Geld und Lobbyismus werden demokratische Selbstverständlichkeiten (ein Recht gilt für alle) zum Schaden der Bürger missachtet, verbogen und ausgehebelt (WZ 17.07.2021, Kurier am Sontag 24.07.2021). Selbst Stilllegungsvorschläge durch die Kohlekommission wurden politisch wieder aus dem Wege geräumt. Die Zeichen der Zeit (weg von der Verbrennung von fossilen Brennstoffen) wurden von der Politik - im Wesentlichen die CDU und SPD - noch immer nicht ernst genommen. Man glaubt, dass sich die Menschen/Umwelt mit der Industrie arrangieren muss und nicht umgekehrt, die Industrie/Politik mit der Umwelt.
Ein Klageargument der Stadt Waltrop ist, dass das Kraftwerk durch seine optisch bedrängende Wirkung (der Kühlturm ist ca. 180 m hoch) des Kraftwerkbauwerks im Westen von Waltrop die Stadtentwicklung in diese Richtung hin gehindert (WZ 24.07.2021). Dass die Stadt Waltrop überhaupt ein Klagerecht besitzt, wird von Uniper/Stadt Datteln, bezweifelt.
Der BUND führt besonders umwelttechnische und klimatische Argumente zur Bekämpfung von Datteln IV an.
Eine andere Art von Protest erwirken am 25.07.2021 (WZ 24.07.2021) ca. 100 Mitglieder der Kreuzweg-Pilger (Theologen und Friedensaktivisten), die ein gelbes Kreuz von Gorleben (Atomkraft- Lagerstättengegner) über Datteln IV (Steinkohlekraftwerk, NRW) nach Lützerath (Braunkohletagebau Garzweiler) tragen: Kreuzweg für die Schöpfung!
Schon am ersten Tag (WZ 17./25./26.08.2021) der für zwei Tage angesetzten OVG-Sitzung zu den Normenkontrollklagen wird bekannt gegeben, dass das Urteil schon am Ende des ersten Tages, am 26.07.2021 fallen wird. Die Meinungsbildung / Entscheidung war wohl schon während der Prozessvorbereitung den Richtern deutlich geworden und abgeschlossen worden.
Parallel zur Gerichtsverhandlung finden über den ganzen Tag (WZ 26.08.2021) Protestaktionen von der Münsteraner Initiative SOFA (Sofortiger Atomausstieg), dem Netzwerk Datteln IV stoppen wir und Fridays for Future statt.
Die Entscheidung des OVG Münster fällt am Donnerstag, den 26.08.2021 (WDR, SüdDtschZ, WAZ und WZ 27.08.2021):
Auch der zweite Bebauungsplan 105a ist nicht rechtens,
(der erste Bebauungsplan 105 - Kläger Fam. Greiwing, Waltrop - war schon 2009 als nicht rechtens verworfen worden)
weil die erfolgte Prüfung alternativer Standorte (Planungsbehörde: RVR - Regionalverband Rhein Ruhr) nicht den gesetzlichen vorgegebenen Anforderungen genügt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Uniper/die Stadt Datteln nur mit einer Nichtzulassungsbeschwerde (hierfür müssen im Gesetz festgelegte Gründe zutreffen, nur sie können herangezogen werden) angehen.
Der EuGH wird zur Anhörung nicht mit dem vorgelegten Fragenkatalog angerufen.
Der Stadt Waltrop wird als klageberechtigt bewertet. Damit muss diese Klage auch nicht von der Stadtkasse Waltrop bezahlt werden.
Uniper will prüfen, ob gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt werden soll.
Wie unten berichtet, erfolgt später die Anrufung einer Nichtzulassungsbeschwerde.
Mit diesem Urteil muss das Kraftwerk zwar nicht sofort abgeschaltet werden, denn es hat ja eine vorläufige Betriebsgenehmigung. Die endgültige Immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kraftwerks oder deren Versagung fällt erst später in einem bisher noch nicht terminierten Verhandlungstag.
Jedoch kann sich keiner vorstellen, dass ein Kraftwerk seine vorläufige Betriebsgenehmigung behalten kann, das auf einem nicht dafür genehmigten Ort errichtet wurde.
Tage nach dieser OVG Entscheidung wird in der Presse – „ich habe es immer schon gewusst“, „wir haben bei der Zustimmung zum Bebauungsplan 105a nichts falsch gemacht“ von den Dattelner Grünen, der SPD, der CDU und der FDP nach der Schuldfrage gesucht (WZ 30.08.2021 und 01./03.09.2021).
Auch beschäftigen sich zahlreiche Leserbriefe mit dem Urteil (WZ 27.8.2021, 11.09.2021). Auch in ihnen wird einerseits eine zustimmende Haltung und andererseits eine Ablehnung zum Gerichtsurteil deutlich: wer ist Gewinner, wer ist Verlierer in diesem langen Diskussions-, Genehmigungs- und Bauprozesses?
Wir von ProWaltrop stehen auf dem Standpunkt:
„Das Recht gilt gleichermaßen für alle und Recht muss Recht bleiben“. Insofern hat sich unserer Rechtsstaat in dieser Entscheidung bewährt und der Lobbyismus hat einen kleinen Dämpfer erhalten. Allerdings machen wir uns auch keine Illusionen, die Großindustrie wird auch weiterhin versuchen, ihre (die ihrer Geldgeber) Interessen - vielleicht zukünftig weniger auffällig - zu verfolgen.
Der Bürgermeister Dora der Stadt Dattel befürwortet die Nichtzulassungsbeschwerde, da er andernfalls einen Regress-Anspruch von Uniper fürchtet (WZ 29.09.2021, WZ 06.10.2021), weil eine Prüfung einer Heilung im Durchführungsvertrag zwischen Eon / Stadt Datteln enthalten sei. Auch wenn die Dattelner Grünen sich gegen diesen juristischen Weg aussprechen (Kurier am Sonntag 09.10.2021), kann der Bürgermeister diese Entscheidung allein treffen. Er benötigt dazu keine Dattelner Ratszustimmung.
In getrennten Sitzungen (WZ 11.10.2021) entscheiden sich die SDP, CDU und FDP für eine Nichtzulassungsbeschwerde, die Grünen sind dagegen.
Am 14.10.2021 (WZ) wird bekannt gegeben, dass Uniper und die Stadt Datteln eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das OVG Urteil vom 26.08.2021 beim BVG in Leipzig eingereicht haben.
Damit scheint die juristische Entscheidung - für oder gegen das Kraftwerk - in die nächste Runde zu gehen.
Falls dieser Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben werden sollte, müsste in der Sache noch einmal neu am OVG in Münster verhandelt werden. Falls sie abgewiesen würde, wäre das OVG Urteil rechtskräftig und bindend. Datteln IV müsste abgerissen werden.
Dass als dritte Möglichkeit erneut ein Heilungsversuch für den Bebauungsplan unternommen werden könnte (12 Jahre hatte der erste Heilungsversuch gedauert), erscheint angesichts der gesamten Energie-politischen Situation als sehr unwahrscheinlich.
Wann aus Leipzig eine Entscheidung kommt ist unklar. Rainer Köster (73 Jahre, IG Meistersiedlung, Datteln) formuliert es so: den Fall des Kühlturms werde ich wohl nicht mehr erleben, aber wenn aus dem Kühlturm keine Schwaden mehr aufsteigen dürfen, ist ja auch schon viel erreicht (WZ 28.12.2021).
Seit vier Monaten gab es keine Proteste mehr gegen den Betrieb / Bau des Kraftwerks Datteln IV. Am 06.11.2021 erfolgt wieder eine Kundgebung von ca. 200 Mitgliedern der Umweltgewerkschaft, die sich aus 43 Umweltgruppen mit zusammen ca. 2300 Mitgliedern 2017 aus Umweltaktivisten, Gewerkschaften und Wissenschaftlern gegründet hatten. Der Tigg in Datteln ist Ausgangspunkt der Demonstration. Örtliche Umweltverbände fehlten hierbei allerdings (WZ 08.11.2021)
Die vergangen beiden Jahre gehen als Jahre der Protestaktionen gegen die Energiepolitik in die Geschichte von Datteln IV ein.
Das Jahr 2021 ist verbunden mit der gerichtlichen Entscheidung über den 1. Sargnagel für das Kraftwerk, sein endgültiges AUS?
Chronologie des Kraftwerkbaus - 2022
Bis Mai 2022 gibt es keine weiteren Informationen / Änderungen bezüglich des Kraftwerks.
Mit Pausen u.a. vom 22.4.22 bis Ende Mai 2022) (Revision, Instandhaltungsarbeiten oder weil Sonne und Wind den Betrieb überflüssig machen) ist das Kraftwerk in Betrieb (WZ 05.05.2022).
Vom BVG in Leipzig gibt es bis dahin keine Stellungnahme, wann mit einer Entscheidung zur Zulassungsbeschwerde erfolgen wird.
Chronologie zum Kraftwerksbau - Welche weiteren Schritte stehen bevor?
Durch die CORONA-Krise, die die Aktivitäten von Kraftwerksgegnern beeinträchtigt, aber auch die der Gerichte verlangsamt hat, ist der Energieverbrauch deutlich niedriger als vorher. Viele Arbeitgeber versuchen, Home-Office-Zeiten zu organisieren bzw. zahlreiche Arbeitnehmer müssen wegen Kurzarbeit nicht zur Arbeit fahren.
Seit 24.02.2022 gibt es noch eine weitere Einflussgröße auf die Energieversorgung weltweit und damit auch in Deutschland: Russland hat die Ukraine militärisch angegriffen und bombardiert und beschießt mit Artillerie ukrainische Städte. Anfangs die Hauptstadt Kiew später aber auch die östlichen Landesteile im Donbass. Als Begründung wird die Säuberung der Ukraine von Faschisten und vorbeugend ein erwarteter Angriff der Ukraine auf russische Bevölkerung genannt.
Dieser alle Regeln des Völkerrechts missachtender, kriegerische Angriff (in Russland darf er unter Androhung von Strafe nur als Spezialoperation genannt werden) gegen einen unabhängigen Staat zur Erweiterung der eigenen Einflusssphäre hat massive, weltweite Einflüsse auf Warenlieferketten, Transportweg und Energieversorgung.
Der Westen (Nato und EU) zeigt sich unerwartet geschlossen und verhängt mehrere Sanktionspakte, die russische Privatpersonen berühren, aber auch den russischen Staat vom weltweiten Handel und Geld- und Informationsaustausch abschneidet. Zahlreiche westliche Firmen ziehen sich aus Russland komplett zurück. Geld-Zahlungen von und nach Russland werden unterbunden.
Auf Grund dieses russischen Angriffs auf die Ukraine beantragen Norwegen und Schweden die Mitgliedschaft in der Nato und die Ukraine sowie Moldau werden als EU Beitrittskandidaten aufgenommen. Die endgültige Entscheidung, ob und wann eine Eingliederung in die EU erfolgen kann, kann noch mehrere Jahre dauern.
Beide Aspekte (Sanktionen und Nato-Stärkung) waren sicher nicht von Russland so erwartet worden.
Aus dem gesamten Westen werden zur Verteidigung geeignete militärische Materialien zur Verteidigungsunterstützung in die Ukraine geschickt.
Aus Angst vor einer unkalkulierbaren Eskalation (3. Weltkrieg) wird von der Nato für das Gebiet der Ukraine kein Flugverbot ausgerufen, denn dann müsste sie dieses Verbot auch durch entsprechende Maßnahmen (Nato-Abfangjäger) kontrollieren und verhindern.
Russland wird weltweit isoliert, nur China und einige kleinere Staaten, die stark von Russland abhängen, distanzieren sich nicht vom russischen Handeln und tragen daher auch die verhängten Sanktionen nicht mit.
Mit unterschiedlichen Maßnahmen bemühen sich die westlichen Staaten, sich von Kohle-, Öl- und Gaslieferungen aus Russland unabhängiger zu machen. Bei Kohle und Öl ist das relativ einfach, da es weltweit zahlreiche andere Lieferanten gibt. Wegen der Gas-Lieferung fast ausschließlich über Pipelines ist ein Ersatz des russischen Gases (in der Bundesrepublik macht Gas ca. 15% des gesamten Energieverbrauchs aus: zu Heizzwecken in Wohnhäusern und zur industriellen Nutzung) nicht von heut auf morgen realisierbar.
Der Weizentransport aus der Ukraine (die Häfen von Odessa und Mariopol können nicht mehr von Schiffe angelaufen werden; die Ukraine gilt als „Kornkammer Europas“) stoppen schlagartig und drohen eine Hungersnot in Afrika auszulösen.
Alle Sanktionen gegen Russland verursachen weltweit deutliche Preissteigerungen. In Deutschland beträgt die Inflation im Juni 2022 ca. 8% (2019-2020: 0,2 bis 2%), wobei bei den Energiepreise und vielen Lebensmitteln wesentlich stärkere Erhöhungen zu verzeichnen sind: teilweise über 100 %. Die Staaten bemühen sich mit Ausgleichzahlungen, stark betroffene Bevölkerungsteile zu unterstützen.
Russland nutzt die Verteuerungen im Energiesektor aus, um trotz der Mengenausfälle die Einnahmen ähnlich hoch wie vorher zu halten.
Darüber antwortet Russland auf die Sanktionen mit Gegenmaßnahmen, z.B.:
- wird festgelegt, dass die Bezahlung der Energielieferungen nur noch in Rubel (statt wie vertraglich verabredet in Dollar) erfolgen muss und
- Russland drosselt von sich aus die Gaslieferungen,
um so die Geschlossenheit des Westen zu unterlaufen und die Wirkung der Sanktionen auch für den Westen zu erhöhen.
CORONA und auch der Ukraine Krieg drängen das Thema Datteln IV in diesen Wochen in den Hintergrund. Zur Abmilderung der drohenden Energieknappheit in Deutschland müssen die seit Herbst 2021 amtierenden "grünen“ Minister (Robert Habeck - Wirtschaft/Umwelt - und Annalena Baerbock - Außenministerin - ) der Bundesrepublik ihre parteipolitischen Überzeugungen hintenan stellen und aus Schutzgründen für die deutsche Bevölkerung erst einmal unpopuläre Maßnahmen diskutieren, vorschlagen und ergreifen:
- Kohlekraftwerke länger laufen lassen
- Flüssiggas (Fracking Gas) aus den USA als Ersatz für Erdgas aus Russland übernehmen.
- ob auch der Betrieb von Atomkraftwerke Ende 2022 enden kann, ist im Juni 2022 noch strittig.
Kann der Ausbau der erneuerbaren Energien (Windkraft, Photovoltaik) jetzt beschleunigt werden? Wenn es von CDU, FDP und SPD politisch gewollt gewesen wäre, hätte deren Ausbau schon viel früher erfolgen können bzw. fortgeschritten sein.
Nach den Bundes- und Landtagswahlen des vergangenen Jahres scheint es so zu sein, dass jetzt auch diese Parteien, den Ernst der Lage erkennen. Vielleicht treibt aber auch nur die Sorge, bei der nächsten Wahl nicht wieder gewählt zu werden, die CDU, FDP und SPD zu einem Kurswechsel?
Die juristische Entscheidung vom BVG in Leipzig steht noch aus. Von dort gibt es bislang keine Stellungnahme, wann mit einer Entscheidung zur Zulassungsbeschwerde erfolgen wird.
Falls dieser Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben werden sollte, müsste in der Sache noch einmal neu am OVG in Münster verhandelt werden. Falls sie abgewiesen würde, wäre das OVG Urteil rechtskräftig und bindend. Datteln IV müsste abgerissen werden.
Dass als dritte Möglichkeit erneut ein Heilungsversuch für den Bebauungsplan unternommen werden könnte (12 Jahre hat der letzte Heilungsversuch gedauert), erscheint angesichts der gesamten Energie-politischen Situation als sehr unwahrscheinlich.
Wertung und Meinung ProWaltrop
Es ist ganz klar und deutlich festzuhalten:
CORONA und der Ukraine Krieg - so dramatisch die Auswirkungen auf viele Einzel-Personen auch sein werden - ein weiterer ungebremster Anstieg des CO2 Gehaltes in der Umwelt - zerstört/verändert nachweislich so schnell unsere Umwelt auf der gesamten Erde, dass sich kein Lebewesen (keine Pflanze, kein Tier, auch nicht der Mensch) dieser Veränderung durch Evolution anpassen kann.
Wir Menschen schaufeln uns unser eigenes Grab. Mit noch so viel Geld können wir ab einem bestimmten CO2Gehalt (leider ist nicht 100%ig sicher, welcher das ist) in der Atmosphäre, die weiter schreitende Erderwärmung nicht mehr stoppen bzw. rückgängig machen. Wir Menschen in den reichen Ländern der westlichen, politischen Welt (ca. 500 Mio bis 1 Mrd.) können vielleicht 50-100 Jahre länger überstehen, aber was ist dann mit den übrigen 9-12 Mrd-Menschen auf der Welt?
Im Sinne unserer Kinder und Enkelkinder:
- da Datteln IV (auch wenn dies Kraftwerk für ein Kohlekraftwerk einen relativ hohen Verbrennungswirkungsgrad und relativ sauberes Abgas aufweist) wegen seiner Größe unter Volllast mengenmäßig absolut mehr CO2in die Atmosphäre ausstößt als die alten, kleineren Kohlekraftwerke der Region zusammen und
- da Datteln IV unrechtmäßig, unter Missachtung der für alle bindende Gesetzgebung erbaut wurde, darf Datteln IV nicht ans Netz gehen bzw. am Netz bleiben.
muss Datteln IV so schnell wie möglich endgültig die Betriebserlaubnis entzogen werden.
Chronologie in Kurzform
04.01.2006 |
EON stellt bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für das Kraftwerk Datteln. Ein Antrag auf Erteilung der 1.Teilgenehmigung (Baufeldfreimachung, Baustelleneinrichtung) folgt. |
18.01.2006 |
Informationsveranstaltung in der Waltroper Stadthalle |
16.3.2006 |
Ende der Einwendungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung; der BUND gibt 80-seitige Stellungnahme zum Kraftwerksvorhaben ab. |
15.05-17.05. 21.-23.06.06 |
Erörterungstermine in der Stadthalle in Datteln |
28.07.2006 |
Ende der Einwendungsfrist gegen den Bebauungsplan der Stadt Datteln |
29.01.2007 |
Stadt Datteln verkündet ihren Satzungsbeschluss auf Erlass des Bebauungsplanes Nr. 105 „ E.ON-Kraftwerk“ |
31.01.2007 |
Die Bezirksregierung Münster erteilt den Vorbescheid und kurz darauf die 1. Teilgenehmigung (1. TG). |
09.02.2007 |
Der BUND legt Widerspruch gegen den Vorbescheid und die 1. TG ein. |
15.02.2007 |
BUND-Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht NRW zum Stopp der Bau-vorbereitenden Arbeiten und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des eingelegten Widerspruchs gegen die erste Teilgenehmigung des Kraftwerks. |
16.02.2007 |
Oberverwaltungsgericht (8. Senat) verfügt Baustopp. |
21.02.2007 |
Das OVG (8. Senat) hebt den Baustopp auf, nachdem sich E.ON zum vollständigen Rückbau und der Rekultivierung der Fläche für den Fall verpflichtet hat, dass die Genehmigungen endgültig keinen Bestand haben sollten (so gen. „Restitutionsverpflichtung“). |
18.03.2008 |
BezReg Münster weist Widerspruch des BUND nach über einem Jahr Verfahrensbearbeitung zurück. |
25.04.2008 |
Der BUND legt beim OVG Münster (8. Senat) Klage gegen den Vorbescheid und die 1. Teilgenehmigung zum Neubau des geplanten Kohlekraftwerks ein. |
03.09.2009 |
Das OVG (10. Senat) erklärt im Normenkontrollverfahren der Familie Greiwing den Bebauungsplan für das EON-Kraftwerk Datteln für unwirksam und nichtig. |
07.09.2009 |
BUND beantragt Baustopp. |
14.09.2009 |
Der BUND erweitert seine Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des E.ON-Steinkohlekraftwerks auf die von der Bezirksregierung Münster erlassenen Teilgenehmigungen 3 bis 5. |
17.09.2009 |
Kurz vor Ablauf des vom BUND gestellten Ultimatums um 14.00 Uhr verhängt die Bezirksregierung Münster einen Baustopp, der sich auf das Ammoniak-, Kohle- und Aschelager sowie auf weitere Anlageteile (5.TG) bezieht. |
24.09.2009 |
Das OVG (8. Senat) entscheidet zugunsten des BUND und damit gilt für alle Tätigkeiten aus der 4. und 5. TG ein umfassender Baustopp. Arbeiten aus der 2. und 3. TG kann E.ON auf eigenes Risiko weiterführen. |
30.11.2009 |
Die Bezirksregierung Münster gibt einem E.ON-Antragauf Gestattung einer Vollziehung von Maßnahmen der 4. und 5. Teilgenehmigung teilweise statt. Alle Arbeiten am Gleisanschluss, dem Kohlebunker sowie -lager, dem Ammoniaklager und weiteren wichtigen Einrichtungen bleiben nach der entsprechenden Klage des BUND weiter untersagt. |
01.02.2010 |
Landesregierung beschließt Änderung des Landesentwicklungplans zugunsten der Genehmigungsfähigkeit von Datteln IV |
16.03.2010 |
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt das Urteil des 10. OVG-Senats vom 3.9.2009 zur Nichtigkeit des Bebauungsplans; die Beschwerden der Stadt Datteln und E.ON gegen die Nichtzulassung der Revision Kraftwerke GmbH werden abgewiesen. |
17.03.2010 |
Der Rat der Stadt Datteln beschließt in einer öffentlichen Sitzung in der Stadthalle einen zweiten Anlauf für ein Bebauungsverfahren. |
07.04.2010 |
Der BUND fordert die Bezirksregierung Münster auf, den Antrag von E.ON auf sofortige Vollziehung der 4. und 5. Teilgenehmigung zurückzuweisen. |
30.04.2010 |
Die BezReg folgt dem BUND und weist den Antrag von E.ON zurück. |
09.05.2010 |
Die Landtagswahl NRW beendet den Versuch der Rüttgers-Regierung durch eine Änderung des Landesentwicklungsplans das Kraftwerk nachträglich zu legalisieren. |
02.11.2010 |
Herr Rommelspacher, Planungsdezernent beim RVR hält das Kraftwerk über ein Zielabweichungsverfahren für genehmigungsfähig. |
Januar 2011 |
Das Gutachten des Dresdener Professors für Verwaltungsrecht Martin Schulte kommt zu dem Ergebnis, dass die Verstöße gegen die Ziele der Raumordnung auch durch ein Zielabweichungsverfahren nicht heilbar sind. |
16.03.2011 |
Auf Antrag des BUND hebt die Bezirksregierung Münster den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid teilweise auf. |
12.05.2011 |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt die im deutschen Prozessrecht verankerten Beschränkungen des Verbandsklagerechts für europarechtswidrig und stellt heraus, dass Umweltverbände Anspruch auf eine vollumfängliche gerichtliche Überprüfung von Genehmigungen von Großvorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen haben |
29.05.2011 |
Der Landesparteitag der Grünen NRW lehnt den Antrag des Stadtverbands Waltrop „den Weiterbau mit allen politischen Mitteln zu stoppen“ ab. |
31.05.2011 |
Der Regionalverband Ruhr macht den Weg frei für eine Änderung des Regionalplans. |
17.06.2011 |
Veranstaltung der IG Meistersiedlung mit Rainer Priggen (Chef Grüne Fraktion im Landtag), Martin Tönnies (RVR- Chefplaner) und Sabine von der Beck (Fraktionschefin Grüne im RVR) zur geplanten Einleitung eines Regionalplanänderungverfahrens zur Rettung des Schwarzbaus |
20.06.2011 |
Der RVR sprach sich gegen die Stimmen der Linkspartei für eine Änderung des Regionalplans zugunsten des Dattelner Kraftwerks aus. |
01.08.2011 |
Beginn der Einspruchsfrist.gegen die geplante 7. Änderung des Regionalplans für ein Großkraftwerk in der Stadt Datteln. |
19.10.2011 |
Stellungnahme der Stadt Waltrop zur geplanten Regionalplanänderung |
31.10.2011 |
Ende der Einspruchsfrist gegen die geplante 7. Änderung des Regionalplans für ein Großkraftwerk in der Stadt Datteln am Löringhof. |
17.03.2012 |
Die Teilnehmer der Protestveranstaltung Heimleuchten setzten ein beeindruckendes Zeichen fast genau am 2. Jahrestag des BVG- Urteils, mit dem der Bebauungsplan endgültig für ungültig erklärt wurde. Es trafen sich hunderte Teilnehmer, um ihren leuchtenden Protest am Ufer des Dortmund-Ems-Kanals direkt gegenüber der Kraftwerksbaustelle zu zeigen. |
12.06.2012 |
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für das Kohlekraftwerk Datteln IV aufgehoben, weil es ihn für rechtswidrig erachtet. Dieser Bescheid besagt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Großprojektes. Der dagegen klagende BUND bekam nun Recht – 6 Jahre, nachdem E.ON das Thema für seine Planungen als unwichtig erachtet hatte. Damit steht EON mit den Genehmigungsverfahren für sein Kraftwerksprojekt wieder ganz am Anfang. |
24.08.2012 |
Die Bezirksregierung Münster hat E.ON die Genehmigung erteilt, in Datteln auf dem Gelände des Kraftwerkneubaus Datteln 4 eine Bahnstrom-Versorgungsanlage zu errichten und zu betreiben. |
15.11.2012 |
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Betriebsgenehmigungen für die alten Kraftwerke Datteln I-III und Shamrock in Herne zum Jahresende 2012 erlöschen. E.ON hatte sich 2006 zur Stilllegung verpflichtet, wollte nun jedoch eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung gerichtlich erzwingen. |
24.01.2013 |
RVR – Informationsveranstaltung, bei der festgestellt wurde, dass alle der 4500 Einwendungen gegen eine Regionalplanänderung hinnehmbar seien oder in einem neuen Bebauungsplan lösbar wären. |
Mai 2013 |
Stadt Datteln: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 105a – Kraftwerk – einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan wird ausgearbeitet. |
Mai 2013 |
Stadt Datteln: Die Änderung des Flächennutzungsplan 8a wird ausgearbeitet. |
26.06.2013 |
Bis 7.10.2013lagen im Dattelner Rathaus, Raum 2.23 ca. 20 Ordner zur Änderung des Flächennutzungsplanes 8a und zum Vorhaben-bezogenen Bebauungsplan 105 a „Kraftwerk" der Stadt Datteln aus. Einwendungen konnten schriftlich bei der Stadt Datteln, der Stadt Castrop Rauxel oder im Internet (www.datteln.de/10_Kraftwerksplanung/buergerbeteiligung.htm)abgegeben werden. |
05.07.2013 |
Der RVR beschloss den Antrag für zwei Zielabweichungsverfahren (der jetzt genutzte Kraftwerksstandort kann anstatt des im Regionalplan in den Rieselfeldern ausgewiesenen genutzt werden und ausländische Kohle darf statt einheimischer Kohle verbrannt werden) beim Regionalrat. |
26.6.2013 bis 7.10.2013 |
Der Vorhaben-bezogene Bebauungsplan Nr. 105a - Kraftwerk- einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan - und die Änderung des Flächennutzungsplan Nr. 8a lagen in Datteln, Waltrop und Castrop Rauxel der Öffentlichkeit zur Einsicht und Kommentierung aus. 98 Stellungsnahmen von privaten Personen und Behörden gingen ein. |
11.11.2013 |
Dem Dattelner Stadtentwicklungsausschuss werden die Einwendungen detailliert vorgelegt |
13.11.2013 |
Der Dattelner Stadtrat informiert die Öffentlichkeit, dass die Planungsunterlagen erneut angepasst und ergänzt werden müssen. Man plant jetzt am 18.12.2013 dem Stadtrat die Planungsunterlagen (Bebauungsplan 105 a und Flächennutzungsplan 8a) zur Billigung vorzulegen, falls bis dahin die Entscheidungen der Landesregierung bzw. des Regionalrates zu dem gestellten Zielabweichungsverfahren vorliegt. |
6.12.2013 |
Die NRW Landesregierung billigt mit Zustimmung des Bündnis 90 / Die Grünen die beantragten Änderungen des Zielabweichungsverfahren zum Flächennutzungsplan (keine heimische Kohle mehr vorgeschrieben; kein Kraftwerksstandort mehr priorisiert). |
Mitte Dez. 2013 |
Die Bezirksregierung Münster hebt die schon erteilten Teilgenehmigungen (1: Baustelleneinrichtung; 4: Gleisanschluss und 5: Ammoniak- und Kohlelagerung) wieder auf. |
6.1.2014 bis 7.2.2014 |
Zum 3. Mal geänderte Planungsunterlagen zum Vorhaben-bezogenen Bebauungsplan 105a (VbB) und dem Flächennutzugsplan 8a (FNP) liegen in Datteln, Waltrop und im Internet der Öffentlichkeit zur Einsicht und Stellungsnahme aus. |
1.3.2014 |
Der neu gebaute Umrichter zur Erstellung von 16 2/3Hz – Bahnstrom (aus öffentlichem Stromnetz) geht ans Netz. |
20.3.2014 |
Die NRW Landesregierung bestätigt die vom RVR beantragte Änderungen zum Regionalplan und genehmigt damit das beantragte Zielabweichungsverfahren (13.11.2013). |
26.3.2014 |
Der Waltroper Stadtrat beschließt gegen die Stimmen der FDP eine Klage gegen das genehmigte Zielabweichungsverfahren und den Dattelner Bebauungsplan 105a. |
28.3.2014 |
Die Kraftwerksblöcke Datteln I-III werden nach genehmigter 1 jähriger Betriebsgenehmigungsverlängerung abgeschaltet. Der zuständige E.ON Betriebsrat schaltet hierzu eine pietätlose Todesanzeige. |
14.5.2014 |
Eine friedliche Demonstration von ca. 70 engagierten Kraftwerksgegnern und ca. 150 Kraftwerkbefürworter (im Wesentlichen EON Mitarbeiter) fand vor der Stadthalle Dattelns vor dem zu erwartenden Ratsbeschlusses zur Änderungen des VbB und FNP statt. |
14.5.2014 |
Der Dattelner Stadtrat beschließt am 14.5.2014 mit 30:8 Stimmen (vier Gegenstimmen mehr, als es der Sitzverteilung von CDU, FDP und SPD entspricht) die angekündigten Änderungen des FNP 8a und des VbB 105a. |
16.5.2014 |
Die Stadt Waltrop erhebt Klage gegen das beantragte Zielabweichungsverfahren des RVR beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. |
Sept. 2014 |
E.ON stellt Antrag auf den 1. Teilabriss der Kraftwerksblöcke I-III. Die weiteren Abrissanträge können erst nach Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks gestellt werden. |
3.9.2014 |
2. Heimleuchten der Kraftwerkgegner als Erinnerung an des 5 Jahre zurück liegende OVG Urteil zur Rücknahme der Baugenehmigungen |
5.9.2014 |
Die Stadt Waltrop reicht beim OVG Münster einen Normenkontrollantrag gegen den neuen Bebauungsplan 105a ein |
Okt 2014 |
E.ON baut aus dem Dattelner Kraftwerk die Mitteldruckturbine aus, weil eine baugleiche Maschine im Rotterdamer E.ON Kraftwerk kurzfristig benötigt wurde |
Dez 2014 |
Die Stadtverwaltung Datteln muss eingestehen, dass seit 4 Jahren die Planungskosten für den 2. Bauantrag von der Stadt Datteln nicht vollständig mit E.ON abgerechnet wurden. |
ab Febr 2015 |
Trotz gerichtlichem Entzug der Baugenehmigung für das Kraftwerk wird über die RWE Tochter Westnetz das Umspannwerk Losheide und die Kläranlage mit dem Kraftwerk mit einem Strom bzw. Abwasserrohrleitungen verbunden. |
März 2015 |
E.ON stellt Antrag zur „Errichtung und Betrieb des Steinkohlekraftwerks und Indirekteinleitung von Kraftwerksabwasser“ |
April, Mai 2015 |
Einspruchsfrist für Privatpersonen und Behörden gegen o.g. E.ON Antrag |
Juni 2015 |
Die IG Meistersiedlung - vertreten durch einige ihrer Mitglieder – reicht einen Normenkontrollantrag beim OVG Münster gegen den Bebauungsplan 105a ein |
Sommer 2014 |
Der BUND reicht beim OVG Münster einen Normenkontrollantrag gegen den neuen Bebauungsplan 105a ein |
Juli 2015 |
Herr Seeling erhält kein Darlehen von der Stadt Datteln, obwohl sie ein solches E.ON gewährt hat. |
August 2015 |
E.ON lässt in verschiedenen Bereichen von Datteln und Waltrop Bäume wie Eichen, Hainbuchen, Rotbuchen und Kirschen als Sichtschutz und als Grünkompensation anpflanzen. E.ON hat auch genügend Ausgleichsflächen angekauft bzw. gepachtet. |
21. - 25. Aug. 2015 |
Die Anhörung / Erörterung der Einwendungen gegen den E.ON Antrag zur „Errichtung und Betrieb des Steinkohlekraftwerks und Indirekteinleitung von Kraftwerksabwasser“ fand in der Stadthalle Datteln statt. BUND und Vertreter der IG-Meistersiedlung verlassen am 23. 9. die Anhörung, weil E.ON bestätigt, dass zur Berechnung der Umweltbeeinflussungen eine andere Rauchgasdurchmischung im Kühlturm angenommen wurde (totale Vermischung von Rauchgas und Wassernebel), als sie tatsächlich vorliegt und beabsichtigt ist (in Kühlturmmitte Schlotwirkung ohne Vermischung). |
5. September 2015 |
Waltrop reicht Klage gegen den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan 105a beim OVG Münster ein. |
November 2015 |
Das Rechnungsprüfungsamt wirft der Stadtverwaltung vor, einen Zinsverlust von ca. 3100 € tragen zu müssen, weil seine Mitarbeiter der Fa. E.ON nicht rechtzeitig ihre Leistung in Rechnung gestellt hätte. |
Dezember 2015 |
EON / Uniper verhandelt mit der Bahn wegen der Drohung der Bahn, den Bahnstrom-Liefervertrag wegen der sinkenden Strompreise zu kündigen. |
Januar 2016 |
Der Bau des Anschlusses an eine 13 km entfernte Fernwärmeleitung nach Recklinghausen wird begonnen. |
Februar 2016 |
Uniper beantragt bei der BzRegMS eine erste vorzeitige Weiterbau-Genehmigung für das Kraftwerk |
März 2016 |
Die BzRegMS genehmigt Uniper auf eigenes Risiko den vorzeitigen Weiterbau des Kraftwerks. |
Mai 2016 |
Die Verhandlungen der Stadt Datteln mit ihrer Versicherung führen dazu, dass die Stadt Datteln die im November 2015 vom Rechnungsprüfungsamt bemängelten Zinsverluste allein tragen muss. |
Juni 2016 |
In der Hauptversammlung von E.ON wird die Teilung in e.on (Gewinn versprechende erneuerbare Energien + Atomkraftwerke) und Uniper (Gas-, Kohle-, Wasserkraftwerke und Energiehandel) bestätigt. |
September 2016 |
Die BzRegMS erteilt Uniper auf eigenes Risiko weitere Genehmigungen zum vorzeitigen Weiterbau des Kraftwerks. |
27. September 2016 |
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirschen weist die Klage der Stadt Waltrop gegen das Land NRW (Nebenbeklagte: Stadt Datteln, RVR, Uniper) gegen das Zielabweichungsverfahren (neuen LEP) ab.Begründungen:
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19.01.2017 |
Die bez.Reg.MS genehmigt Uniper den Weiterbau und Inbetriebnahme des Kraftwerks Datteln IV sowie die Wasserentnahme und Einleitung von Niederschlagwasser und Wasser in den Dortmund-Ems-Kanal und den Deinebach |
Ende Juni 2017 |
Erste Kohlelieferung zum Kraftwerk |
September 2017 |
Erste Meldungen, dass der finnische Energiekonzern Fortum Uniper übernehmen will. |
Mitte Oktober Beginn Probephase |
Seit Mitte Oktober 2017 beginnt der Probebetrieb des Kraftwerks, d.h. die Anlagenteile (640 km Rohre und Heizkessel werden auf Betriebstemperatur und -druck gebracht, um zu testen, ob alle Verbindungen dicht und stabil sind. |
7. November 2017 |
Fortum legt Übernahmeangebot schriftlich vor. Danach sollen 22 €/Uniper-Aktie gezahlt werden. E.on hat zugesagt sein Aktienpaket (50,7 %) zu verkaufen. |
Anfang Dezember 2017 |
Anfang Dezember 2017 musste der Probelauf des Kraftwerks unterbrochen werden, weil - wie lange bekannt und in anderen Kraftwerken auch – der verwendete Stahl T 24 dem geplanten Druck und den hohen Temperaturen nicht standgehalten hat. Nach Auskunft der Uniper-Sprecherin gibt es Risse in den Schweißnähten. Dadurch werde sich eine weitere Reparatur-Verzögerung von mindestens 1 Jahr (bis Ende 2018) ergeben. Die Sinnhaftigkeit einer Reparatur stellt sich aus genehmigungstechnischer, wirtschaftlicher und energiepolitischer Sicht. |
20.01.2018 |
Fortum hält 49,93 % des Uniper-Aktienpaktes |
Februar 2018 |
Im Brennkessel werden ca. 35000 Haarrisse im T 24 Stahl entdeckt. Ein kompletter Kesselaustausch ist notwendig. Mit einer Fertigstellung ist erst im Sommer 2020 zu rechnen. |
März 2018 |
Vom OVG Münster werden Quecksilber-Gehalte von 0,002 mg/m3wieder auf früher geltende Grenzwerte von 0,004 mg/m3 im Abgas akzeptiert. |
März 2018 |
RWE und Eon gliedern sich neu: Eon erhält die Gas- und Stromnetze; RWE übernimmt die „grüne“ Stromerzeugung. Bei Uniper (Fortum) verbleiben die Gas- und Kohlekraftwerke |
Herbst 2018 |
Diskussionen um den Ausstieg aus der Verbrennung von fossilen Brennstoffen werden immer drängender geführt. Es wird deutlich, dass eine notwendige Energiewende ohne einen Ausstieg aus deren Verbrennung unmöglich ist. |
Anfang 2019 |
Die Bezirksregierung erlaubt die Nutzung des Fernwärmenetzes auch in umgekehrter Richtung von Recklinghausen nach Datteln |
März 2019 |
Die US-Hedge-Fonds Elliott und KnIght Vinke wollen ihre Aktienanteile (17/5%) am Uniper-Kapital an Fortum verkaufen,. Die russische Kartellbehörde hat hierzu noch keine Zustimmung gegeben. |
Mai 2019 |
Mit Stimmen der CDU, SPD und FDP im Dattelner Stadtrat wird der Uniper-Antrag auf Verlängerung der Frist zur Fertigstellung (wegen Kesselneubau erst Sommer 2020) angenommen |
September 2019 |
- Bis spätesten 2038 sollen alle Kohlekraftwerke den Betrieb einstellen. Für Datteln IV wird der Bundesregierung vorgeschlagen, von einer Inbetriebnahme abzusehen. - Mit 1,3 Mrd€ pro Jahr von der Bundesregierung sollen die betroffenen Kohle fördernden Bundesländer (Braun- und Steinkohle) 20 Jahre lang unterstützt werden. - Für die vertragliche Gestaltung der vorzeitigen Stilllegungen sollen Entschädigungen vom Bund bezahlt werden. - Ab 2022 sollen die ersten 12,5 Gigawatt der Kohlekraftwerke (insgesamt 42,6 Gigawatt) vom Netz genommen werden. - Privatleuten und Unternehmen wird der Bund ab 2023 jährlich 2 Mrd€ Hilfsgelder für steigende Strompreise zur Verfügung stellen. - In 2026 und 2029 sollen die Beschlüsse und deren Umsetzbarkeit in Bezug auf Erreichbarkeit der Klimaziele, Versorgungssicherheit, die Strompreise und die Arbeitsplatzzahlen überprüft werden. - 2032 soll überlegt werden, ob man den Kohleausstieg auf 2035 vorziehen kann. - Spätestens 2038 soll keine Kohle mehr verstromt werden. |
November 2019 |
Der neue Kessel ist im Kraftwerk eingebaut und wird probeweise notwendigen Drucktest unterzogen. |
November 2019 |
Die Bundesregierung und Uniper einigen sich darauf, dass Datteln IV entgegen dem Kohlekommissionsvorschlag im Sommer 2020 ans Netz gehen darf. |
Dezember 2019 |
Die CORONA Krise breitet sich von China über die gesamte Welt aus. Sie erreicht im Frühjahr 2021 ihren Höhepunkt und führt zu hunderttausenden von Toten und deutlichen weltwirtschaftlichen Einbrüchen. |
16.01.2020 |
Die Bundesregierung, die Ministerpräsidenten (CDU Laschet, CDU Hasselhoff) und einige Minister einigen sich auf Kohlekraftwerkstillegungen (Disput Ost gegen West – Braun- gegen Steinkohle): Gegen eine Entschädigung von 2,6 Mrd€ soll RWE sieben Braunkohlekraftwerksblöcke in NRW bis Ende 2022 abschalten und 40 Mrd€ sollen in die Umstrukturierung der ostdeutschen Wirtschaft fließen. Das Dattelner Kraftwerk darf ans Netz gehen. |
März 2020 |
Die Antimonopolbehörde erlaubt Fortum die Übernahme von mehr als 50% Aktienkapital an Uniper. Damit ist der Kauf der US-Hedge-Fonds -Anteile an Uniper möglich. |
Jan.-Dez. 2020 |
Diese politischen Entscheidungen werden den gesamten Sommer über mit zahlreichen Demonstrationen und Protesten von verschieden Organisationen der Kraftwerkgegner begleitet und bekämpft |
16.05.2020 |
Uniper erklärt erst ca. 12 Jahre nach erstem Kraftwerksbauantrag der Bezirksregierung schriftlich, dass kein Petrolkoks verbrannt werden soll. |
30.05.2020 |
Datteln IV geht nach erfolgreichen Testphasen in kommerziellen Betrieb. Dami beginnt die Frist für den Abriss des Kraftwerks Dattel I-II, der bis Sommer 2023 abgeschlossen sein muss. |
Ende 2020 |
Fortum erklärt, dass bis Ende 2021 kein Beherrschungsvertrag über Uniper verabschiedet werden wird. Eine Zusammenlegung beider Firmen sei nicht geplant, so dass über Arbeitsplatz-Einsparungen Uniper und nicht Fortum entscheidet. Betriebsbedingte Kündigungen bei Uniper sind bis 2026 ausgeschlossen |
Januar 2021 |
Ein Schwelbrand im Kohlelager von Datteln IV kann durch die Werkfeuerwehr allein gelöscht werden. |
Februar 2021 |
RWE unterliegt am BGH letztinstanzlich Eon. RWE muss entsprechend den 2005 ausgehandelten Verträgen trotz der deutlichen Produktionsverzögerungen Strom aus Datteln IV abnehmen. |
Jan.-Dez. 2021 |
Den gesamten Sommer über finden Proteste und Demonstrationen gegen Datteln IV statt. |
26.07.2021 |
Vom OVG in Münster wird in der Normenkontroll-Klage von 4 Privatpersonen, der Stadt Waltrop und dem BUND gegen Datteln / Uniper entscheiden, dass der wegen des OVG Urteils von 2009 überarbeitete zweite Bebauungsplan 105a auch nicht rechtensist, da die Prüfung von Alternativstandorten nicht den vorgegebenen Richtlinien entspricht. Revision wird nicht zugelassen, deshalb kann gegen dies Urteil nur mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angegangen werden. Der EuGH wird nicht angehört. Waltrop besaß ein Klagerecht und muss daher keine Prozesskosten tragen. |
14.10.2021 |
Die Stadt Datteln und Uniper legen Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen das OVG Urteil beim BVG in Leipzig ein. Datteln hat Sorge, dass Uniper ohne diese Beschwerde Regressanforderungen an die Stadt Datteln stellen könnte. |
Die vergangen beiden Jahre gehen als Jahre der Protestaktionen gegen die Energiepolitik in die Geschichte von Datteln IV ein. Das Jahr 2021 ist verbunden mit der gerichtlichen Entscheidung über den 1. Sargnagel für das Kraftwerk, sein endgültiges AUS? |
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2022 |
Datteln IV produziert Strom mit Pausen (Revision, Wind- und Sonnen-bedingt) unterbrochen |
bis Juni 2022 |
Vom BVG in Leipzig gibt es keine Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde bzw. wann sie erfolgen könnte |