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Pro Waltrop e.V. Oberwiese 1 45731 Waltrop
An alle
Vereinsmitglieder
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung (für 2020)
Liebe Mitglieder,
wie die unten genannte Tagesordnung zeigt, hat diese Jahreshauptversammlung eine besondere Bedeutung. Aus diesem Grunde wird um eine besonders zahlreiche Teilnahme gebeten.
Nicht nur wegen CORONA sind im abgelaufenen Vereinsjahr nicht sehr viele Aktivitäten gelaufen, sondern auch, weil unsere Vereinsziele zu Datteln IV - B 474n - newPark
in den vergangenen rund 30 Vereinsjahren im Rahmen unserer Vereinsmöglichkeiten erfolgreich abgearbeitet wurden. Wir sind inzwischen an einen Punkt gekommen, an dem ausschließlich die Gerichte entscheiden können und müssen. Auch wenn unser Verein heute eine Prozess-Erlaubnis hat, kann der Verein PRO Waltrop eine gerichtliche Auseinandersetzung weder finanziell noch personell leisten.
Aus diesem Grunde ist eine grundsätzliche Entscheidung über die Art des Weiterbestandes des Vereins notwendig.
Diese Diskussion und Entscheidung sollte aber von möglichst vielen Vereinsmitgliedern getragen werden.
Aus diesem Grunde wird um eine besonders zahlreiche Teilnahme an der genannten Jahreshauptversammlung gebeten.
Sie findet am Freitag, den 3.12.2021, ab 19:30 Uhr in der
Gaststätte „Höwer-Wenker“, Recklinghäuser Str. 190, in Waltrop statt.
T A G E S O R D N U N G
1. Bericht über die Vereinstätigkeit im Jahr 2020
2. Darlegung des Kassenstandes zum 12.2020 durch den Kassierer
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Kassierers
5. Entlastung des Vereinsvorstandes zum 31.12.2020
6. Vorschlag und Wahl eines neuen Vereinsvorsitzenden
7. Darstellung zukünftiger Vereinsmöglichkeiten,
Vorschläge, Diskussion und Abstimmung über zukünftige Vereinsarbeit (falls kein 1. Vorsitzenden gewählt wird)
- Änderung der Vereinsstruktur: Beschluss über entsprechende Satzungsänderung
- Vereinsauflösung: Beauftragung des Vereinsvorstandes zur Vereins-Liquidierung (welche Aufgaben sind abzuarbeiten?)
8. Sonstiges
Jedes Mitglied kann bis spätestens 3 Tage vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich oder mündlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekannt zu geben. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Versammlung.
Mit freundlichen Grüßen aus unserem schönen Waltrop
Heinrich Greiwing Antonius Mertenskötter
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Liebe Mitglieder,
wir erleben unruhige Zeiten – was gestern galt, ist heute in Frage zu stellen.
Die Coronapandemie zwingt uns ihren Stempel auf.
Obwohl wir gerade erst vor einer Woche die Einladung zu unserer Jahreshauptversammlung für 2020 verschickt hatten, haben wir uns im Vorstand dazu entschlossen, die geplante Veranstaltung – im Wesentlichen wegen der starken Ausbreitung des Coronavirus – nicht durchzuführen. Wir verschieben diese Versammlung in das Frühjahr 2022.
Wir werden Euch rechtzeitig anschreiben und zu einem neuen Termin einladen. Wir planen dann gleich zwei Jahreshauptversammlungen hintereinander:
Zuerst die jetzt verschobene für das Jahr 2020 und direkt im Anschluss daran die für das Jahr 2021.
Trotz der auf uns alle zukommenden Einschränkungen wünschen wir vom Pro Waltrop Vorstand Euch allen eine friedliche und gesunde Adventszeit und ein gesegnetes Weihnachtsfest. Kommt gut ins neue Jahr 2022, das uns hoffentlich wieder in die Normalität zurück bringt.
Mit freundlichen Grüßen aus unserem schönen Waltrop
Heinrich Greiwing Antonius Mertenskötter
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- Kategorie: B 474n
Klage B 474n (Umgehung Datteln) abgewiesen
Wegen Formfehler hatte vor ca. 4 Jahren das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVG) das schon damals abschlägige Urteil zu der BUND-Klage an das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) zurückverwiesen.
Am 29.3.2017 fand vor dem OVG die 2. Verhandlung zu dem ca. 4 km langen B 474n Teilstück (Dattelner Stummel) statt.
Da der Sachverhalt schon in der ersten Verhandlungsrunde eingehend erörtert worden wäre, einigten sich die Kläger (BUND) und Beklagte (Straßen NRW), in dieser neuen Verhandlungsrunde darauf, nur noch die „neuen“ Argumente vorzubringen.
Nach der 2-tägigen Erörterung kam derselbe 11. Senat am OVG MS mit exakt den selben Richtern zu demselben Urteil wie vor ca. 5 Jahren – ist das erstaunlich? Nein, denn bei einem anderen Urteil hätte der Richter zugestanden, bei der erstes Erörterung die Argumente unsorgfältig hinterfragt und das Urteil voreingenommen gefällt und begründet zu haben.
Die Klage wurde mit folgenden Begründungen (OVG Münster Aktenzeichen: 11 D 70/09.AK) abgewiesen: Nach Auffassung des OVGs verstößt der Planfeststellungsbeschluss nicht gegen Rechtsvorschriften (unionsrechtlichen Habitatschutz für das FFH-Gebiet "Lippeaue"). Die vorgenommenen Bewertungen seien naturschutzfachlich vertretbar.
Hoffentlich ist das nicht die endgültige Zustimmung zur der B 474n und dem newPark.
Link Weiterlesen: Klage-Abweisung Dattelner Stummel
Die Stellungnahme von Landrat Süberkrüb (Stadt-Spiegel 5.4.2017) zu dem Urteil wundert den Leser nicht: welche Sachargumente vor Gericht verhandelt wurden, spielt keine Rolle, sie sind keiner Erwähnung wert, wichtig ist nur, dass der Straßenteil gebaut werden darf (im Text wird sogar suggeriert, dass der Verkehr an der Lukas-Kreuzung im Süden von Datteln entlastet wird) und der newPark kommen könne.
Weiterlesen: Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Dattelner Stummel
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- Kategorie: NewPark
Offenlegung Vorentwurf des Bebauungsplanes 100 „newPark“
Mehr als fünf Jahre nach der ersten Infoveranstaltung (am Mittwoch, dem 22.3.2017 um 18:30 Uhr in der Stadthalle Datteln) zum B-Plan 100 „newPark“ wurde ein Entwurf vom 29.07.2022 bis 09.09.2022 im Dattelner Rathaus ausgelegt.
Die Unterlagen können dort eingesehen werden:
montags bis mittwochs von 8:30 bis 12:00 und von 14:00 bis 16:00 Uhr
donnerstags von 8:30 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr
dienstags und freitags von 8:00 bis 12:00
Zur Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte an:
Herrn Schmidt, Tel. 02363/107-344, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
Frau Peeters, Tel. 02363/107-278, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Online sind diese Unterlagen kopierbar und einsehbar unter:
https://www.datteln.de/09_bauen_wohnen/bauleitplanverfahren/newpark.asp
Einwände können bis zum 09.09.2022 vorgebracht werden.
Der späteste Abgabetermin (Sendung per Einschreiben oder Eingangsdatum im Rathaus bestätigen lassen) ist der 09.09.2022.
Mitglieder von ProWaltrop können Hilfestellung leisten.
Weiterlesen: Offenlegung Vorentwurf des Bebauungsplanes 100 „newPark“
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Infoveranstaltung newPark
frühzeitige öffentliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“
(Wiederholung der Veranstaltung von April 2003)
wann: am Mittwoch, dem 22.3.2017 18:30 Uhr
wo: Stadthalle Datteln, Kolpingstraße 1, 45711 Datteln
was: Info über Ziele, Zwecke und Grundlagen der Planungen;
zukünftig geplante Nutzung, Alternativ-Möglichkeiten;
ökologische Eingriffe und geplante Ausgleichsmaßnahmen;
Fragen werden beantwortet.
Info, wie die Jan. 2016 bewilligten Planungsgelder von 1,2 Mio€ verwendet wurden?
Kommentare, Anregungen, Einwendungen, Widersprüche können vortragen werden.
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Öffentliche Auslegung newPark
des Vorentwurfs des Bebauungsplanes 100 „newPark“, Datteln
ab Montag, den 27. 2. 2017 bis zum 10.04.2017
montags bis mittwochs von 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
wo: Stadtverwaltung Datteln, Zimmer 2.25 (Stadtplanung)
was: Pläne, Gutachten stehen zur Einsicht bereit
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internet einzusehen unter:
https://www.datteln.de/09_Bauen_Wohnen/Bauleitplanverfahren/newPark.htm