newPark

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Einleitung:
Diese Infoveranstaltung betraf nur einen Vorentwurf des o.g. Bebauungsplan. Die gemachten Anregungspunkte aus dem Plenum sollen in den endgültigen Entwurf eingearbeitet werden. Weitere Anregungen und Kommentare können noch bis zur Auslegungsfrist bis zum 10.4.2017 gemacht werden. Danach wird der Bebauungsplan weiter vervollständigt, aktualisiert und nach Fertigstellung als Bebauungsplan offengelegt. Erst hiergegen kann dann offiziell Einwand erhoben werden. Nach dieser Klarstellung scheint die Veranstaltung im Wesentlichen ein anderes Ziel zu verfolgen als oben angegeben:
Unseres Erachtens nach soll dem OVG in Münster gezeigt werden, wie toll und wichtig der „newPark“ ist und weit fortgeschritten die Planungen gediehen sind. Denn am 27.3.2017 findet die Revisionsverhandlung am OVG Münster gegen das Teilstück der B 474n „Dattelner Stummel“ statt. Ohne die Anbindung an die Bundesstraßen B 474n – das wurde mehrfach hinterfragt und bestätigt – erscheint der newPark nicht realisierbar zu sein.                                  

newPark Konzept:
Frau Bergmann (GF der NewPark GmbH) stellte die Bedeutung des newParks dar, der auf dem inzwischen vom Kreis gekauften Gelände (von ca. 500 ha sind nur noch ca. 25 ha in Privatbesitz, die trotzdem mit überplant werden) unter dem Motto „Industrie 4.0“ realisiert werden soll:
- für innovative Fertigungstechniken

- für digital vernetzte Zukunftsfabriken
- mit radikal neuer Standortinfrastruktur und Produktions- und Serviceumgebung
- mit ressourceneffektiver Produktion / Green Tech für Zielmärkte wie
- Automobilzulieferung, Halbleiterindustrie, Antriebs- und Informationstechnologie, Maschinenbau und umweltfreundlichen Materialien.

Der aufmerksame Zuhörer hatte schnell erkannt, dass es sich hierbei um moderne, aber leere Worthülsen handelte, die vermutlich nicht einmal Frau Bergmann verstanden hat. Bedeutung bei einer newPark-Realisierung werden sie nicht haben, wie ein Blick in die Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes 100 zeigt.  Hier wird auf die Planungsrechtlichen Festsetzungen der Gemeindeordnung für das Land NRW hingewiesen, in der beschrieben ist, was in Gewerbe- und Industriegebieten für Betrieb erlaubt sind: z.B. Gewerbebetrieb aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke.         Einzelhandlungsbetriebe sowie Bordelle und bordellartige Betrieb sind nicht zulässig.

Mit einer Tabelle über prognostizierte, erreichbare Arbeitsplätze durch den newPark suggerierte Frau Bergmann dessen Bedeutung:

- im schlechtesten Fall sollen folgende Arbeitsplatzzahlen geschaffen werden
bis 2020 ca. 780,
bis 2030 ca. 5270,
bis 2040 ca. 564   
   - im Normalfall sind folgende Arbeitsplatzzahlen zu erwarten:
bis 2020 ca. 1010,

bis 2030 ca. 6810,
bis 2040 ca. 7280
- im besten Fall erscheinen folgende Arbeitsplatzzahlen erreichbar

bis 2020 ca. 1240,
bis 2030 ca  8350,
bis 2040 ca. 8930

Auf die Nachfrage, ob/ wie die Stadt Datteln die Erschließungskosten vorfinanzieren muss / will, antwortete Frau Bergmann, dass geplant sei, immer nur einen kleinen Bauabschnitt zu erschließen, diesen zu verkaufen und mit dem Erlös / und den Steuereinnahmen aus den erstellten Produktionsstätten die weitere Erschließung zu finanzieren.   
                                               

Städtebauliche Planung:
Die Bebauungsplanung sieht vor, dass das newPark-Gelände zwischen der K 12 und der Schwarzbachaue liegt. In Längsrichtung wird es von einer Verkehrsachse geteilt. Entlang dieser Verkehrsachse sollen die kleinsten Grundstücke für „forschungsaktive Firmen“ angesiedelt werden. Nördlich davon zwischen der K 12 und der genannten Verkehrsachse sind die großen Parzellen zu finden: für großflächige Produktionsfirmen (Bauhöhen bis max. 50 m). Südlich von der Verkehrsachse finden sich die mittelgroßen Bauparzellen wieder. Von der industriellen Bebauung bis entlang dem Schwarzbach sind ausgeprägte „Grünstreifen“ mit Wasserflächen vorgesehen, wie auch einmal ein querender Grünbereich. Rings um das gesamte Gelände wird eine ca. 30 m breite Bepflanzung die Industriebauten verdecken.                         

Verkehr:
Es ist vorgesehen, dass der zu erwartende Verkehr nur an zwei Stellen von der K 12 in das newPark-Gebiet auf die innere Verkehrsachse ein- und ausfahren kann. Die Verkehrsbelastungen wurden mit einem Gutachten berechnet. Es wurde mehrfach angemerkt, dass das Gutachten nur Aussagetendenzen wiedergibt, da es auf veralteten Verkehrszählungen beruht. Die neusten Zahlen würden in der laufenden Überarbeitung berücksichtigt.
Aus den vorliegenden alten wie neuen Verkehrszählungen geht deutlich hervor, dass in den letzten Jahren die Verkehrsbelastung in Datteln, Waltrop wie im gesamten Kreis Recklinghausen zurückgegangen ist und ohne den newPark bis 2025 noch weiter zurückgehen wird (zwischen 2 und 8%). Erst durch den newPark wird der Verkehr wieder zunehmen, so dass die K 12 bis zur geplanten B 474n (Dattelner Stummel) erweitert werden muss und der newPark-Verkehr über einen großen Kreisel an die K 12 angeschlossen werden soll. Die Anbindung an die B 474n ist ampelgeregelt vorgesehen.

Die Verkehrsbelastung durch den newPark ist in 2 Szenarien betrachtet wurden:       
1. Bauabschnitt (BA) für 3000 Arbeitsplätze = 7.300 KFZ/24 h und
2. BA für 9000 Arbeitsplätze = 21.000 KFZ/24 h

Selbst die Verkehrsbelastung vom 1. BA ist nur noch mit der B 474n (Dattelner Stummel) realisierbar. Für den 2. BA ist auch die Waltroper Westtangente der B 474n notwendig.

Man geht fest davon aus, dass am 27.3.2017 das OVG in Münster die B 474n endgültig genehmigt. Einen Plan B für eine andere Entscheidung gibt es nicht.

Klima, Lärm und Licht

Auf die Messmethoden / Aussagen hierzu soll nicht im Einzelnen eingegangen werden. Es wird auf die Gutachten in den ausliegenden Akten verwiesen, da eigentlich alle Daten veraltet sind und sich auch die Auswertmethoden und Richtlinien verändert haben, müssen die Gutachten angepasst werden. Neue vollkommen andere Aussagen werden jedoch nicht erwartet.

Generell ist festzuhalten:
Das Klima (Wind, Temperatur, Sonneneinstrahlung, Niederschläge) wird trotz einer ca. 50%igen Versiegelung der Fläche nur im Bereich von einigen zig-Metern um das Baugebiet herum beeinflusst. Ähnliche Aussagen werden für die Lärm- und Lichtauswirkung vorhergesagt.

Umwelt.

Die Flora und Fauna gehen schon jetzt ohne newPark stetig zurück.
Da newPark ein flächenintensives Großvorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Boden und Landschaftsbild sowie die Kultur- und sonstige Sachgüter hat, muss ein Maßnahmenkonzept im Bebauungsplan mit einem langfristigen Monitoring (langzeitige Überwachung) erarbeitet werden.
Der Schutz des FFH Gebietes (die nördlich liegenden Lippe-Auen, einige 100 Meter entfernt) kann mit geeigneten Maßnahme gewährleistet werden.
Auswirkungen durch den newPark auf einzelne Teile von Flora und Fauna können durch geeignete Maßnahmen kompensiert/ausgeglichen werden.

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