Datteln IV

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Jürgen Haase
Stand 8.12.2015

Ergebnisse des 2. Erörterungstermins zu Datteln IV

21.9. bis 25.9.2015

Zum 2. Mal fand von der Bezirksregierung Münster (BzRegMS) ein Erörterungstermin zum Kraftwerksbau Datteln IV statt, nachdem E.ON im März einen Antrag zur „Errichtung und Betrieb des Steinkohlekraftwerks und Indirekteinleitung von Kraftwerksabwasser“ gestellt hatte.

Wie der Name es schon ausdrückt, es sollte sich um eine Erörterung handeln, d.h. Beschlüsse zu fassen oder Änderungen zu veranlassen, war nicht vorgesehen.
Neben Vertretern der BzRegMS waren Vertreter von E.ON und auch der Stadtverwaltung Dattel anwesend. Daneben waren noch die Vertreter des BUNDs, der IG Meistersiedlung sowie die anwesenden privaten Personen als Einwender sprechberechtigt. Die Zuhörer bestanden mehrheitlich aus jungen Personen, die sich durch ihre Kleidung als E.ON Mitarbeiter (ca. 100) zu erkennen gaben. Man kann davon ausgehen, dass sie dienstverpflichtet wurden, an dieser Erörterung teilzunehmen, da sie schon am 2. Erörterungstag nicht mehr erschienen waren.
Grundlage der Erörterung waren die 62 fristgerechten Einwendungen von privaten Personen und der IG Meistersiedlung. 42 wegen des Poststreiks verspäteten Einwendungen (die noch zugelassen wurden) und die ca. 1600 Seite starke Einwendung des BUND.


Diese Einwendungen wurden in 26 Tagesordnungspunkten zur Erörterung gestellt.

21.9.2015 Tagungsordnungspunkte 1 – 7 Mitschrift der BzRegMS Seiten 1 - 70
22.9.2015 Tagungsordnungspunkte 8 – 10.4  Mitschrift der BzRegMS Seiten 1 – 79
23.9.2015 Tagungsordnungspunkte 10.5 – 17

Mitschrift der BzRegMS Seiten 1 – 70
(Auszug BUND, IG Meistersiedlung S. 23)

24.9.2015 Tagungsordnungspunkte 12 und 18 – 22.5 Mitschrift der BzRegMS Seiten 1 – 78
25.9.2015 Tagungsordnungspunkte 21 – 26 Mitschrift der BzRegMS Seiten 1 - 24

 

Unter Pkt. 4 wurde von einem privaten Einwender ein Befangenheitsantrag gegen die (namentlich genannten) Personen der BzRegMS gestellt, die am ersten (2006) und dem jetzigen Erörterungstermin teilgenommen hatten bzw. teilnehmen. Dieser Antrag wurde von Herrn Sahrhage (Leiter des Erörterungstermins) aufgenommen und an seinen Vorgesetzten in der BzRegMS weitergeleitet. Ob diesem Antrag stattgegeben wird und wenn ja, ob dieser Erörterungstermin wiederholt werden muss, bleibt abzuwarten.

An dieser Stelle soll nicht auf alle Einzelpunkte der Erörterung eingegangen werde, da deren Inhalte in der Mitschrift der BzRegMS und die gezeigten Beitragsfolien hier nachzulesen sind.

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Jedoch sollte erwähnt werden, dass es bei der Diskussion über den Grad der Umweltverschmutzung durch das Kraftwerk zum Streit zwischen E.ON / deren Gutachtern und dem BUND / IG Meistersiedlung kam:
Für den o.g. Bau- und Betriebsantrag wurde das Ausmaß der Verschmutzung durch die Abgas- / Rauchgas-Fahne aus dem Kühlturm bis in die Cappenberger Waldgebiete theoretisch berechnet. Dabei lag dieser Emissions-Prognose eine totale Vermischung der Rauchgase mit dem Kühlwassernebel im Kühlturm zu Grunde. Der E.ON Gutachter führte in diesem Punkte allerdings aus, dass die belasteten Rauchgase im Kühlturm gezielt nicht vollständig mit Wassertröpfchen vermischt würden, sondern mittig im Kühlturm aufstiegen und nur am Rande von Wassertropfen umgeben würden. Damit basieren die prognostizierten Umweltschädigungen – nach Auffassung des BUND – auf falschen Berechnungen und somit sei eine weitere Diskussion unsinnig. E.ON habe ein anderes Kraftwerk begutachten lassen, als es dem Antrag nach gebaut werden solle. Die zu erwartenden Umweltschäden seine daher deutlich höher als bisher prognostiziert.
Wegen diesem Verfahrensfehler brachen die Vertreter des BUNDs und der IG Meistersiedlung die Erörterung ab und verließen die Tagung.
Mit nur noch wenigen Einwendern ging die Erörterung dann schnell bis zum Freitagmittag , dem 25.9.2015 zu Ende.
Da alle Einwendungen schon im Vorfeld schriftlich vorlagen und die BzRegMS trotzdem die Anhörung angesetzt hat, ist zu erwarten, dass dem E.ON Antrag auf die Kraftwerk-Betriebsgenehmigung von der BzRegMS entsprochen wird (sonst hätte man die Anhörung ja auch gar nicht anberaumen müssen, sondern den Antrag gleich ablehnen können).
Also scheint die gerichtliche Überprüfung des Antrags / einer eventuellen Genehmigung bevor zu stehen. Ob damit eine Inbetriebnahme des Kraftwerkes dann noch – wie mit der vorausgesetzten Betriebsgenehmigung bis Ende 2015 geplant – in 2017 möglich sein wird, scheint mehr als fraglich.

Der in der Erörterung meist verwendete Satz lautete:

Vielen Dank für den Antrag, die Anregung oder den Einwand. Wir werden auch das aufnehmen und werden das berücksichtigen.

Was das heißt, muss sich jeder Leser selbst denken.

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