B 474n - Waltroper Westumgehung
Planfeststellungsverfahren
Einspruchsmöglichkeit nur noch bis 20.12.2016
(Eingangsdatum)
!!! Es ist noch nicht zu spät !!!
aber es eilt
Jeder kann Einwendungen gegen die bisherigen Planungen erheben.
Nur eine schriftliche Einwendung zählt.
Nur die in den Einwendungen vorgebrachten Argumente können gerichtlich verwendet werden, später können keine Gegenargumente mehr nachgeschoben werden.
Ganz wichtig: Name, Adresse sowie die Unterschrift nicht vergessen.
Die Planungsunterlagen standen bis zum 6.12.2016 in den Rathäusern von Waltrop, Datteln, Dortmund und Castrop-Rauxel, sowie im Internet. Wer jetzt noch Einblick in die Unterlagen nehmen möchte oder Hilfestellung benötigt, kann sich melden bei
Pro Waltrop e.V. Bernd Middeldorf Tel. 02309 2141
siehe auch: www.pro-waltrop.de
Einsprüche sind zu richten unter:
Einspruch
zum Planfeststellungverfahren
für den Neubau der B 474n OU Waltrop
von Bau-km 0-550,000 bis Bau-km 7 + 770,00
an:
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48128 Münster
oder die Stadtverwaltungen von Datteln, Waltrop, Castrop-Rauxel oder Dortmund