B 474n

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B 474n

Anschluss Kreuz A2-A 45 bis Olfen (Waltroper Westumgehung + Dattelner Stummel)

jetzt im Bundesverkehrswegeplan als vordringlich erfasst

Detail sind nachzulesen unter:

http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B474-G10-NW-T1-NW/B474-G10-NW-T1-NW.html

Im März 2016 wurde der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) vom Verkehrsminister Dobrindt vorgestellt.

Hierin ist auch die vor ca. 40 Jahren begonnene (zur Begleitung des nach Norden sich entwickelnden Kohleabbaus gedacht) Planung einer Verlängerung der Sauerlandlinie (A 45) - jetzt - als vordringlich berücksichtigt worden.

 

 

Da inzwischen jedem klar ist, dass der Kohleabbau sich nicht mehr weiter nach Norden entwickeln wird sondern 2018 in Deutschland komplett eingestellt wird, hat sich die Zielsetzung der Straßenplanung geändert:

   1. Das Land NRW und der Kreis Recklinghausen möchten die Straße zur Erschließung der newPark-Areals

   2. Die Stadt Datteln möchte einen Teil des Verkehrs weg von der B 235 über Waltroper Gebiet leiten

   3. Die Stadt Waltrop wünscht sich eine Verkehrsentlastung der Leveringhäuser Str. über eine Ortsumgehung

Man kann zu diesen Wünschen stehen, wie man will, aber man muss sich die Frage stellen, ob diese sehr unterschiedlichen Wünsche von einer einzigen Straße erfüllt werden können.

Die Straßenplaner Straßen NRW sagen, eine derartige Straße rechnet sich nur über den Verkehr des newParks. Zu einer Verkehrsentlastung der Leveringhäuser Straße wird es nur in kaum spürbarem Maße (ca. 10-20%) kommen.

Die Anwohner der B 235 möchten verständlicher Weise die schon bisher – ohne newPark - starke Verkehrsbelastung mindern. Wenn diese auf dem Rücken von Waltroper Bürgern erfolgt, ist das zwar legitim aber nicht die besonders feine Art.

Ähnlich agieren die wenigen hundert Waltroper Leveringhäuser-Straßen-Anwohner. Sie erhoffen sich eine Verkehrsminderung durch eine Umgehungsstraße (die jedoch nicht als solche geplant wird) und nehmen selbstverständlich billigend in Kauf, dass andere Straßenanwohner diese bei ihnen eingesparte Verkehrsbelastung ertragen müssen oder wieder andere von Umsiedlung bzw. Geschäftsschließung betroffen werden.

Nicht deutlich hervorgehoben wurde bisher, dass

  •   die Begründung für eine Straßennotwendigkeit (der Verkehrs wird zukünftig zunehmen) in den vergangenen Verkehrszählungen nicht bestätigt wurde: der Verkehr über die bisher bestehenden Straßen bliebt konstant bzw. nahm sogar teilweise ab.
  •   erfahrungsgemäß jede neue Straße zusätzlichen Verkehr erzeugt, also eine Verkehrsentlastung nur kurzfristig auftritt u.U. nach kurzer Zeit sogar höhere Belastungen zu ertragen sind als vorher.

Unerwähnt bleiben soll nicht, dass neue Straßen unwiederbringlich landwirtschaftlich genutzte bzw. Natur-Fläche vernichtet. Daran ändert auch die gesetzlich vorgeschriebene Ausweisung von Ausgleichsflächen nichts.

Es bleibt zu fragen, ob man nicht schneller und preisgünstiger den betroffenen Straßenanwohnern in Datteln oder Waltrop einen Teil der Verkehrsbelastung nehmen kann, als es mit einem Straßenneubau möglich ist.

Aus den vor ca. 10 Jahren geschätzten 100 Mio. € Baukosten (jeder weiß, dass öffentliche Planungen so niedrig geschätzt, damit sie in Entscheidungsdebatten eine Genehmigungschance bekommen) werden sicher über 200 Mio € werden. Ob derartige Kosten noch gerechtfertigt sind, wenn der Erfolg (was wird überhaupt als Erfolg angesehen?) sehr zweifelhaft ist?

Weiter muss man sich bei der geplanten Straßenausführung fragen, warum eine 4-zügige Ausbauweise für die ersten 4 km des Waltroper Westumgehung-Teils (insgesamt 8,4 km lang) riesige „Straßenkreuze“ im Bereich des Sonnenhofes und der Recklinghäuser Straße notwendig sind. Als Umgehungsstraße für Waltrop sind die bestimmt nicht notwendig.

Die interessierten Leser mögen sich die bisher vorliegenden Detail-Ausführungspläne der B 474n aus dem BVWP ansehen und die Straßendimension mit den Gegebenheiten vor Ort abgleichen.

 

Zu diesem Projekt liegen folgende Lagepläne vor, die hier heruntergeladen werden können.

 

LPL_4_1_B474-G10-NW-T1-NW_Lageplan_Blatt_12_1000.pdf (2.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_14_1_B474-G10-NW-T1-NW_Lageplan_Blatt_6_1000.pdf (1.5MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_11_1_B474-G10-NW-T1-NW_Lageplan_Blatt_3_1000.pdf (1.6MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_15_1_B474-G10-NW-T1-NW_Lageplan_Blatt_7_1000.pdf (2.5MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_2_1_B474-G10-NW-T1-NW_Lageplan_Blatt 8_1000.pdf (1.4MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_13_1_B474-G10-NW-T1-NW_Lageplan_Blatt_5_1000.pdf (2.6MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_3_1_B474-G10-NW-T1-NW_Lageplan_Blatt_11_1000.pdf (1.5MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_9_1_B474-G10-NW-T1-NW_Lageplan_Blatt_1_1000.pdf (812.3KB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_12_1_B474-G10-NW-T1-NW_Lageplan_Blatt_4_1000.pdf (1.3MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_16_1_B474-G10-NW-T1-NW_Lageplan_Blatt_9_1000.pdf (2.0MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_7_1_B474_G10_NW_T1_NW_ÜPL.pdf (1.7MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_1_1_B474-G10-NW-T1-NW_Lageplan_Blatt_10_1000.pdf (1.3MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
LPL_10_1_B474-G10-NW-T1-NW_Lageplan_Blatt_2_1000.pdf (3.7MB)
Quelle: © Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen

 

ProWaltrop wird diese Pläne in den betroffenen Regionen in DIN A 1 Größe in den nächsten Wochen zur Veranschaulichung aushängen.

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