Inhalt

  1. Aktuelles zum Zielabweichungsverfahren
  2. Das Urteil der OVG Münster
  3. Informationen und Argumente
  4. Weitere Informationen

 

 

1. Aktuelles zum Zielabweichungsverfahren

Hier geht es um die Zulassung des größten Monoblock-Steinkohlekraftwerkes Europas am Standort Datteln, obwohl ein solcher mit den Zielen der Landesplanung nicht zu vereinbaren ist.

  1. „Die Entscheidung über das Zielabweichungsverfahren ist gestern im RVR mit den Stimmen von Rot - Grün verschoben worden“, so die WAZ am 25.11.2010.
    Eine äußert interessante und eine äußerst wichtige Meldung.
  2. Ebenso interessant ist, dass Rechtsanwalt Heinz, Berlin, im Auftrage der Interessengemeinschaft Meistersiedlung ein erstes Kurzgutachten zum beabsichtigten Zielabweichungsverfahren erstellt hat. In dem Gutachten vom 11.11.2010 lässt der Anwalt der Interessengemeinschaft Meistersiedlung keinen Zweifel daran, dass er ein vom RVR initiiertes Zielabweichungsverfahren weder für zulässig noch für begründet hält. (RA Heinz hat seinerzeit mit bekanntlich großem Erfolg die Fam. Greiwing vor dem OVG Münster in Sachen Bebauungsplan Datteln vertreten).
  3. Es kann darüber spekuliert werden, ob zwischen dem Vertagungsbeschluss beim RVR – siehe .zu 1. - und dem Gutachten von Rechtsanwalt Heinz –Unzulässigkeit und Unbegründetheit eines Zielabweichungsverfahrens- ein Zusammenhang besteht .
  4. Politisch sieht es derzeit auf der regionalen Ebene, konkret beim Regionalverband Ruhr –RVR- so aus, dass die Vertreter von Bündnis90/Die Grünen aus rechtlichen Gründen –siehe dazu u.a. das Heinz-Gutachten- und aus grundsätzlichen politischen Erwägungen nicht bereit sind, mitzuhelfen, dass das Landesplanungsrecht mittels eines Zielabweichungsverfahrens zu Gunsten des E.ON-Kraftwerkstandortes Datteln geändert wird. CDU/FDP wollen ein Zielabweichungsverfahren zur Sicherung der E.ON-Interessen „um jeden Preis“. Und die SPD? Das Fragezeichen scheint seine Berechtigung zu haben.
  5. Mit großer Aufmerksamkeit wird von den E.ON–Anhängern, den Kraftwerksbefürwortern- registriert, dass die Kraftwerksgegner sich juristisch bestens positioniert haben: Die Stadt Waltrop hat zur Wahrung ihrer Interessen –einschließlich einer evtl. notwendigen Klage gegen das Zielabweichungsverfahren- die Anwältin Frau Tyschewski engagiert, eine ehemalige Richterin beim OVG Münster. Die Bürgerinitiative Meistersiedlung positioniert sich bestens mit Rechtsanwalt Heinz, Berlin. Der BUND wird ebenso herausragend juristisch vertreten durch Rechtsanwalt Tessmer.
  6. Viel Beachtung wird die von der Bürgermeisterin der Stadt Waltrop für den 30.11. geplante Informationsveranstaltung im Ratsaal in Waltrop zum aktuellen Sachstand und zur Rechtslage finden. Teilnehmer werden u.a. sein der Stadtplaner, Herr Scheiba, und die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Frau Tyschewki.
  7. Zu beobachten ist, dass diejenigen, die per Zielabweichungsverfahren möglichst „still und heimlich“ durch die Hintertür versuchen wollen, das Landesplanungsrecht zu unterlaufen, zunehmend nervös werden, und zwar sowohl wegen des wachsenden politischen Widerstandes als auch wegen der zunehmend wachsenden rechtlichen Bedenken.

„Das größte Monoblock-Steinkohlekraftwerk Europas kann an diesem Standort nicht weitergebaut und betrieben werden, wenn der Schutz der Bevölkerung ein hochrangiges Rechtsgut ist und bleibt und dieses nicht den Interessen von E.ON zur Gewinnmaximierung untergeordnet wird.“ Und nur darum geht es letztendlich politisch und rechtlich. Es ist abzuwägen zwischen dem Schutz der Bevölkerung einerseits und den Gewinnmaximierungsinteressen von E.ON andererseits.

PDF Hier lesen Sie das Gutachten von RA Philip Heinz vom 11. November 2010 (PDF)

 

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2. Das Urteil des OVG Münster

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat am 3. September 2009 - nach Abschluss eines sog. Normenkontrollverfahren - den von der Stadt Datteln aufgestellten Bebauungsplan Nr. 105 „E.ON-Kraftwerk Datteln 4“ aufgrund einer Vielzahl planerischer Mängel (u.a. Abwägungsfehler, -ausfälle) aufgehoben. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der 10. Senat des OVG entschied damit ganz eindeutig zugunsten der seit Januar 2006 zahlreich vorgetragenen Bedenken und Belange von Bürgerinnen und Bürgern, die im Rahmen des Planungsverfahren immer wieder den Appell an die zuständigen Behörden und an E.ON gerichtet haben und vehement Maßnahmen für einen verbesserten Schutz von Mensch, Umwelt und Natur in der Region eingefordert haben.

Das Urteil rügt auf 100 Seiten das planerische Versagen der Stadt Datteln, der Fa. E.ON und der Bezirksregierung Münster, insbesondere auch die ungenügende Berücksichtigung der Belange der Öffentlichkeit im Abwägungsprozess. Am 16. September 2009 wurde schließlich für den 4. und 5. Bauabschnitt ein Baustopp verhängt. Seither erwartet und fordert eine breite Öffentlichkeit die Verhängung eines generellen Baustopps sowie den Rückbau am Kraftwerksstandort Datteln 4, zu dem sich die Fa. E.ON vertraglich verpflichtet hat, sofern eine eindeutige Rechtsprechung das Neubauvorhaben massiv in Zweifel zieht.

Das Urteil des OVG Münster wurde schließlich am 16. März 2010 von Seiten des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (BVG) bestätigt und damit rechtskräftig. Die Fa. E.ON hatte hier im Vorfeld eine Beschwerde wegen der Nichtzulassung einer Revision eingereicht und scheiterte damit vor einem weiteren hohen Gericht. Folge ist, dass sämtlichen Genehmigungen für die bauplanungsrechtliche Grundlage fehlen. Alle immissionsschutzrechtlichen Bescheide (umgangssprachlich „Baugenehmigungen“) sind rechtswidrig.

Der Verein Pro Waltrop und seine Mitglieder gehören seit Bekanntmachung des Bauvorhabens in 2006 zu den Kritiken des Bauprojekts. Wie auch andere Initiativen und (politische) Verbände in der Region hat Pro Waltrop e.V. das Einwendungs- und Planungsverfahren von Beginn an kritisch begleitet und in Kooperation mit Anwohnern z.B. Öffentlichkeitsveranstaltungen zum Thema und das erfolgreiche Normenkontrollverfahren mit unterstützt. Dieses Engagement wird fortbestehen, solange E.ON und die zuständigen Behörden untätig bleiben. Insofern fordert Pro Waltrop e.V. und eine breite Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nach der Urteilsverkündung, dass die zuständigen Planungsbehörden und E.ON nun endlich Konsequenzen aus dem „vernichtenden“ OVG-Urteil ziehen und gemäß dem Motto „Recht muss Recht bleiben“ einen Baustopp verhängen. Weiterhin wird der mit E.ON vertraglich festgelegte Rückbau des Kraftwerks gefordert.

Bisweilen setzen jedoch die Stadt Datteln, die Fa. E.ON, die Bezirksregierung Münster und die NRW-Landesregierung - trotz des niederschmetternden Urteils - alles daran, um dem Kraftwerksstandort nachträglich auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Aktuell strebt die Stadtverwaltung Datteln eine „ergebnisoffene“ Rechtsprüfung für die „Rettung“ des Kraftwerksstandortes an, um ggf. einen neuen Bebauungsplans Nr. 105a aufstellen zu können.

Dabei erhält sie „Schützenhilfe“ von der NRW-Landesregierung. Während von Seiten des Landes NRW insbesondere die Parteien CDU und FDP das öffentliche politische „Bekenntnis“ aller Parteien für den Kraftwerksstandort Datteln 4 fordern, beabsichtigt der Regionalverband Ruhr (RVR), ein sog. Zielabweichungsverfahren einzuleiten, um den Standort nachträglich abzusichern. Das Vorgehen der NRW-Landesregierung sowie das Verfahren von Seiten des RVR werden von den Kritikern des Standortes und Rechtsvertretern stark angezweifelt und als erneuter Versuch der „Rechtsbeugung“ gewertet. Der Bund für Umwelt und Naturschutz NRW (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben aktuell sowohl beim Regionalverband Ruhr (RVR), als auch beim NRW-Umweltministerium und der Staatskanzlei Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Auch die Bürgermeisterin der Stadt Waltrop, Anne-Heck-Guthe, hat in der örtlichen Presse angekündigt, Akteneinsicht nehmen zu wollen. Weiterhin hat der Rat der Stadt Waltrop beschlossen, diesbezüglich eine ehemalige Richterin des OVG Münster beratend hinzuzuziehen.

PDF Das OVG-Urteil finden sie hier (PDF)

 

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3. Informationen und Argumente

Klägeranwalt Philipp Heinz hat nach der Urteilsverkündung - u.a. zu den Stichworten, „Energieeffizienz“, „Arbeitsplätze“ und „Heilungschancen“ - Informationen & Argumente zusammengetragen.

1. Worum es geht:
Geplant ist Europas größter Steinkohlekraftwerksblock. Die Feuerungswärmeleistung beträgt 2.400 MW (+ 200 MW Hilfsdampferzeuger). Das entspricht einem mittleren Atomkraftwerk. Dafür werden rund 3,5 Mio. Tonnen Kohle pro Jahr benötigt. Das entspricht 6 rund 600 m langen Güterzügen pro Tag. Der Wirkungsgrad soll bestenfalls bei 49,2 % liegen, wobei schon 300 MW völlig unsichere Fernwärmeabgabe eingerechnet sind. Mehr als die Hälfte der Energie soll ungenutzt über einen 180 m Kühlturm an die Umgebung abgegeben werden. Zur Dimension des Kühlturms: 180 m entsprechen in etwa 50 Etagen. Wenn man das Hauptschiff des Kölner Doms um 90 drehen würde, könnte man es praktisch im Kühlturm versenken – und hätte oben noch mal 40 m „Luft“ (Der Kölner Dom ist 144m lang).

 

2. Zum Urteil:
Zusammenfassend kann man das Urteil so beschreiben, dass die Stadt Datteln ihrer planerischen Verantwortung in keiner Weise ausreichend nachgekommen ist. Das ist umso erschreckender, als es sich um ein gigantisches Vorhaben handelt, welches eine ganze Region über Jahrzehnte prägen wird. Die Fehler lassen sich folgenden Kategorien zuordnen:

  • Verstoß gegen die Anpassungspflicht an den Landesentwicklungsplan; im Stadtgebiet von Datteln ist ein anderer Standort in der Landesplanung ausgewiesen
  • Verstoß gegen die Grundsätze der Energieeffizienz und des Klimaschutzes. Neue Kraftwerke sind laut Landesplanung auch im Hinblick auf die volkswirtschaftlichen Kosten des Klimawandels nur möglich, wenn sie einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das ist hier nicht ansatzweise sichergestellt.
  • Die erforderliche Regionalplanänderung ist unwirksam; man hat hier quasi durch die Hintertür einen neuen Standort für ein eigenständiges Großkraftwerk eingeführt. Abgesehen davon, dass dies dem Landesentwicklungsplan widerspricht hat es diesbezüglich laut OVG auch keine erkennbare (aber zwingend erforderliche) Abwägung gegeben.
  • Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung ist unwirksam, da ebenfalls keine Anpassung an die übergeordnete Planung erfolgt ist.
  • Der Bebauungsplan ist nicht einmal an die unwirksame Änderung des Regionalplans angepasst, es fehlt an der Ausweisung von Waldflächen.
  • Der Bebauungsplan leidet an einem totalen Abwägungsausfall, was die Anforderungen an die Störfallvorsorge angeht. Die Stadt hat verkannt, dass sie und nur sie die Pflicht hat, Vorsorge, für den Dennochstörfall zu schaffen. Es geht darum, dass auf europäischer Ebene die Konsequenz gravierendster Störfälle gezogen wurde. Die Richtlinie ist benannt nach dem furchtbaren Unfall in der italienischen Stadt Seveso. Es geht hier nicht um irgendetwas, sondern um den Schutz von Menschenleben bei Störfällen, die eben bei Störfallanlagen nie völlig ausgeschlossen werden können Die Umsetzung in Deutsches Recht ist (jedenfalls teilweise) erfolgt. Entgegen des konkreten Wortlautes in § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz meinte die Stadt Datteln, die ganze Verantwortung auf das immissionsschutzrechtliche Verfahren abwälzen zu können. Im übrigen liegen gravierende Fehler beim Verständnis und der Anwendung der Abstandsrichtlinien vor.
  • Der B-Plan ist abwägungsfehlerhaft, da hinsichtlich der Immissionen eine zu umfassende Verlagerung in das immissionsschutzrechtliche Verfahren stattfindet. Konkret wird gerügt, dass die Stadt bereits umfangreiche Flächen zur Erweiterung/Nachrüstung (sog. Reserveflächen) zur Verfügung stellt, ohne die hiervon zu erwartenden Emissionen auch nur ansatzweise zu berücksichtigen. Das wiege um so schwerwiegender, da die Stadt hinsichtlich verschiedener Immissionen bewusst bis an die Grenze des Zulässigen gegangen sei.
  • Bestätigt werden weiter Mängel in den Gutachten, ggf. eine Befangenheit von Gutachtern, Fehler bei der Ermittlung der Lärm- und Schadstoffbelastung und insbesondere bei der Frage der Notwendigkeit und Zumutbarkeit eines derart massiven Kühlturms samt einer Fehlgewichtung der Verschattungen durch Kühlturmschwaden (Stichwort erdrückende Wirkung).
  • Das Flächenkonzept sei nicht nachvollziehbar. Kurz gesagt: Man habe E.ON die Flächen gegeben, die sie wollten. Ohne sich darum zu kümmern, ob die Flächen-, Boden-, Wald- und Biotopinanspruchnahme tatsächlich gerechtfertigt ist und ob es Möglichkeiten der Minimierung gibt. Zudem sei die FFH-Verträglichkeit (Flora-Fauna-Habitat = europäische Schutzgebiete im Natur und Landschaftsschutz) nicht nachgewiesen. Jeder dieser Themenkomplexe hätte bereits für sich genügt, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären.
  • Die Landesregierung und die Stadt Datteln behaupten immer wieder, dass dieses Urteil eine völlig neue Rechtsprechung begründe und deshalb nicht zu erwarten war. Aus unserer Sicht ist das Gegenteil der Fall. Rechtlich wurde nichts anderes gemacht, als detailliert und mit großer Sorgfalt die aus jahrzehntelanger Rechtsprechung gewonnen Planungsgrundsätze auf den Fall Datteln zu übertragen. Auch inhaltlich dürfte eigentlich niemand der Beteiligten verwundert sein: Schließlich haben Umweltorganisationen, Interessensverbände und Bürgerinnen und Bürger sowie viele andere einen sehr großen Teil der jetzt gerichtlich festgehaltenen Argumente seit 2006 wieder und wieder vorgetragen.

 

3. Woher kommt die Kohle?
E.ON hat bereits auf dem immissionsschutzrechtlichen Erörterungstermin zugeben müssen, dass die Anlage auf Importkohle ausgerichtet ist. Diese Aussage des Dattelner Kraftwerksleiters findet sich auf S. 69 der Niederschrift des immissionsschutzrechtlichen Erörterungstermins (16. Mai 2006). Auch in der mündlichen Verhandlung am 03.09.09 hat E.ON nochmals bestätigt, dass Importkohle verbrannt werden solle (z.B. aus Australien). Man darf also festhalten, E.ON ging es nie um die Nutzung einheimischer Energieträger.

 

4. Ist das neue KW energieeffizient?
Der Wirkungsgrad der alten Dattelner Kraftwerke liegt lt. E.ON bei rund 38 %. Der elektrische Wirkungsgrad des neuen Kraftwerks soll 7 % höher ausfallen, also ca. 45 % betragen. Sofern eine – bisher nur zum geringsten Teil abgesicherte und damit insgesamt völlig offene – Fernwärmeauskopplung von 380 MW erfolgt, wird der Wirkungsgrad nach E.ON-Darstellung auf 49,2 % erhöht. Mit anderen Worten: Selbst im besten Fall wird die Energie der Steinkohle, die zuvor möglicherweise um die Halbe Welt geschifft wurde (was ebenfalls Energie kostet, die in die Rechnung von E.ON wohl noch gar nicht eingeflossen ist), zu mehr als der Hälfte ungenutzt „in den Himmel gepustet“. Das hat mit Energieeffizienz wenig zu tun. Das Problem liegt darin, ein Kraftwerk, welches die Leistung aller alten dortigen Blöcke um rund 350 % übertrifft, an einem Standort wie Datteln zu planen, wo es kaum Möglichkeiten der Abwärmenutzung gibt. Wenn man – insbesondere unter Klimaschutzaspekten – den Bau neuer Kohlekraftwerke überhaupt verantworten könnte, dann nur an Standorten, an denen die Abwärme so weit wie möglich genutzt werden kann. Anstatt die Abwärme mit 180m-Kühltürmen und kilometerlangen Kühlturmschwaden, die ganzen Landstrichen die Lebensqualität nehmen können, nutzlos in die Umgebung abzugeben.

 

5. Schützt das Kraftwerk das Klima?
Fast gebetsmühlenartig betont insbesondere die Landesregierung NRW, das neue Kraftwerk trage zum Klimaschutz bei. Das Gegenteil ist der Fall: Das neue Kraftwerk soll jährlich ca. 6,2 Mio. t CO2 emittieren. Die abzuschaltenden Kraftwerke Datteln 1 (0,5 Mio. t CO2), Datteln 2 (0,5 Mio. t CO2), Datteln 3 (0,6 Mio. t CO2) bringen es insgesamt auf 1,6 Mio. t CO2. Es verbleibt eine Mehrbelastung von 4,6 Mio. t CO2 jährlich. Auf Frage des Gerichts während des Ortstermins am 13.08.09 haben E.ON-Vertreter erklärt, dass zusätzlich von Datteln die Abschaltung von Shamrock/Herne (0,8 Mio. t CO2) gesichert sei. Über weitere Abschaltung entscheide der Markt. Andere Annahmen seien ein „Missverständnis“. Eigentlich kann man Shamrock/Herne in der CO2-Bilanz gar nicht berücksichtigen, denn die Abschaltung erfolgt völlig unabhängig vom gegenständlichen Kraftwerk. Aber selbst, wenn man es täte, verbleibt ein Mehrausstoß 3,8 Mio. t CO2. Das ist mehr als doppelt so viel, wie durch angeblich gesicherte Abschaltungen eingespart werden soll. Alles andere ist selbst nach gerichtlich festgehaltenen E.ON-Ausführungen ein „Missverständnis“.

Im übrigen sei angemerkt: Bezogen auf die gesamtdeutschen jährlichen CO2-Emissionen nach dem Nationalen Allokationsplan 2008 – 2012 (851,1 Mio. t) entfällt ein Anteil von rund 0,73 % allein auf dieses eine neue Dattelner Steinkohlekraftwerk. Für eine einzelne Anlage handelt es sich um einen ernorm hohen Emissionswert.

 

6. Bleiben wegen des Urteils „alte Dreckschleudern“ am Netz?
Nein, das ist nicht ersichtlich. E.ON hat am 13.08.09 angegeben, Shamrock/Herne aufgrund einer Verpflichtung aus der 13. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) abzuschalten. Hierbei handelt es sich um die Verordnung, die u.a. die Emissionsbegrenzungen von Großkraftwerken regelt. Nach § 20 Abs. 3 der 13. BImSchV mussten Altanlagen bis zum 01. November 2007 so nachgerüstet werden, dass sie im Wesentlichen die emissionsmäßigen Anforderungen neuer Großkraftwerke erfüllen. Gemäß Abs. 3 dieser Norm konnte der Anlagenbetreiber jedoch bis zum 31. Dezember 2006 verbindlich erklären, die Anlage bis zum 31. Dezember 2012 stillzulegen. Als „Lohn“ hierfür darf die Anlage bis zum vorgenannten Termin nach den alten Vorgaben und Grenzwerten bis zu diesem Termin aber keinesfalls länger laufen lassen. Eine Möglichkeit, die Altanlage mit höherem Schadstoffausstoß, als es dem jetzigen Stand der Technik entspricht, über 2012 hinaus laufen zu lassen, gibt es nicht. Auch für die älteren Dattelner Blöcke hat E.ON im September 2009 öffentlich erklärt, es gebe eine Betriebsgenehmigung bis 2012. In so fern müssen ganz offensichtlich auch Datteln I-III bis 2012 vom Netz – unabhängig von der Fertigstellung des neuen Blocks.

 

7. Entstehen neue Arbeitsplätze?
E.ON selbst gibt die Anzahl der Arbeitsplätze in seinen „Fakten zum geplanten Steinkohlekraftwerk Datteln“ mit direkt 75 und indirekt 175 Arbeitsplätzen an. Soweit bekannt, arbeiten bei den stillzulegenden Kraftwerksblöcken in Datteln und Shamrock/Herne derzeit weitaus mehr Menschen. Es kursiert die Zahl von 300 entfallenden E.ON Arbeitsplätzen in der Region. Dies soll definitiv nicht heißen, dass nicht jeder einzelne Arbeitsplatz wichtig ist. aber wer glaubt, dass von diesem Projekt dauerhaft tausende Arbeitsplätze abhängen, der irrt. Tatsächlich werden dort wohl nicht mal die Personen dort Arbeit finden, die derzeit in der Region für abzuschaltende E.ON -Kraftwerke arbeiten.

 

8. Ist eine Heilung möglich?
Nein. Eine Heilung bedeutet juristisch, dass – vorwiegend formelle Fehler – nachträglich behoben werden und der gleiche (!) Bebauungsplan erneut beschlossen und in Kraft gesetzt wird. Hier handelt es sich nicht um formelle Fehler, sondern um Fehler, die den Bebauungsplan an vielen Stellen in seinem Kern betreffen. Eine Heilung ist danach nicht vorstellbar. Wenn man es genau nimmt, sprechen auch weder die Stadt Datteln noch die Landesregierung NRW von einer Heilung im eigentlichen Sinne. Vielmehr geht es darum, zunächst die Landesplanung zu ändern. Dazu wurde von Seiten der alten Landesregierung Ende 2009 der sog. Klimaschutzparagraph im Landesentwicklungsprogramm gestrichen. Für 2010 ist angekündigt, den Landesentwicklungsplan und den Regionalplan zu ändern. Wenn hier sämtliche Vorgaben für Energieeffizienz und den Klimaschutz gestrichen würden, würde das Land NRW energiepolitisch allerdings 20 Jahre zurückfallen. Selbst wenn dies alles fehlerfrei laufen sollte, wären damit aber noch längst nicht alle im Urteil genannten Fehler des Bebauungsplans behoben. Es müsste vom Stadtrat der Stadt Datteln unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein komplett neuer Bebauungsplan erarbeitet werden. Dieser müsste in seinem Abwägungs- und Diskussionsprozess „rein zufällig“ zu dem Ergebnis kommen, dass all das, was schon gebaut wurde, richtig ist. Danach könnte erneut gegen den Bebauungsplan geklagt werden. Es ist leicht erkennbar, dass ein derartiges Vorgehen der Stadt Datteln mit sehr hohen rechtlichen Risiken behaftet ist. Zudem ist es langwierig und rechtlich sowie fachlich sehr komplex. Eine einfache, kurzfristige „Lösung“ ist nicht ersichtlich.

 

9. Gehen ohne Kohlekraftwerke bald die Lichter aus?
Lassen wir die Umweltbehörde des Bundes, das Umweltbundesamt (UBA) sprechen. Das UBA kündigt Ende September 2009 eine Studie hierzu an wie folgt:

„Die Stromversorgung ist sicher – trotz Atomausstiegs und ohne in den nächsten Jahren zusätzliche fossile Kraftwerke ohne Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bauen zu müssen. Das ist Ergebnis der aktuellen Studie „Klimaschutz und Versorgungssicherheit“ des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem besteht kein Bedarf an zusätzlichen Grundlastkraftwerken. Das gilt selbst unter konservativen Annahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der KWK sowie zur Entwicklung des Stromverbrauchs in den nächsten Jahren. Um neben der Versorgungssicherheit auch die langfristigen Klimaschutzziele zu erreichen, muss sich die Stromversorgung grundlegend wandeln. Zentrale Elemente sind neben dem Atomausstieg: mehr erneuerbare Energien, weniger Stromverbrauch durch mehr Effizienz, der Ausbau der KWK und eine Verlagerung hin zu weniger CO2-intensiven Brennstoffen wie Gas. Erneuerbare Energien müssen langfristig den überwiegenden Teil des Stroms erzeugen. Die Potentiale hierfür sind sowohl in Deutschland als auch weltweit vorhanden.“

Quelle: Philipp Heinz, Berlin

 

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4. Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei folgenden Institutionen:

RA Philipp Heinz www.philipp-heinz.de
   
BUND www.bund-nrw.de
   
Wählergemeinschaft Die Grünen Datteln www.gruene-datteln.de
   
Grüne Liste Waltrop (GLW ) www.gruene-waltrop.de
   
Deutsche Umwelthilfe www.duh.de
   
Klimaallianz www.die-klima-allianz.de
   
Waltroper.info www.waltroper.info
   
BI - Kontra Kohle Kraftwerk e.V. www.kontra-kohle-kraftwerk.de

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